Der in der „Rocker-Affäre“ schwer belastete V-Mann-Führer im Kieler Landeskriminalamt KHK Schäller hat vor dem Landgericht Hamburg Klage gegen den Europaabgeordneten und früheren Fraktionsvorsitzenden der Piraten Dr. Patrick Breyer eingereicht. Er verlangt die Löschung seines Namens von der Homepage Breyers, wo der Skandal um die versuchte Unterdrückung einer potenziell entlastenden Aussage zum Schutz eines Informanten geschildert wird.[1] Breyer, der die „Rocker-Affäre“ 2017 aufdeckte, lehnt dies ab:
„Da Schällers Name aus drei Jahren Sitzungen des Rocker-Untersuchungsausschusses öffentlich bekannt ist und nie Probleme aufgetreten sind, ist die behauptete Gefährdung durch die Nennung seines Namens nur vorgeschoben. In Wahrheit geht es ihm darum, nicht der öffentlichen Kritik an seinen schweren Verfehlungen und Pflichtverletzungen im Amt ausgesetzt zu sein. Diese berechtigte und rechtsstaatlich wichtige Kritik daran, dass Herr Schäller dem Schutz einer dubiosen Quelle Vorrang gegenüber dem Rechtsstaat eingeräumt hat, werde ich mir aber nicht verbieten lassen.
Dass Herr Schäller trotz vielfacher Pflichtverletzungen befördert worden ist, während die auf korrekte Methoden bestehenden Ermittlungsbeamten strafversetzt wurden, gehört an die Öffentlichkeit. Denn die nötigen Konsequenzen aus dem Skandal stehen bis heute aus. Bis heute gibt es etwa keine beim Justizministerium eingerichtete eigenständige und ständige Einheit für interne Ermittlungen gegen Polizeiangehörige. Nur eine wirklich eigenständige externe Kontrolle schützt vor Mauschelei und Vertuschung durch Gesetzeshüter, wie sie in der ‚Rocker-Affäre‘ bis in die Führungsetage hinein stattgefunden hat.”
Mark Hintz, Politischer Geschäftsführer und Spitzenkandidat der Piratenpartei Schleswig-Holstein zur Landtagswahl, erklärt: „Die Klage zeigt einmal mehr, das die Forderung der Piratenpartei von mehr Transparenz innerhalb der Behörden und Politik immer noch Gültigkeit besitzt und von uns mit Nachdruck vertreten wird, auch diese Mal wieder zu finden in dem Wahlprogramm zur Landtagswahl 2022!“
Die inzwischen vorliegenden Feststellungen des Rocker-Untersuchungsausschusses des Schleswig-Holsteinischen Landtags[2] bestätigen Breyers Kritik an den Methoden Schällers in zentralen Punkten: Schäller habe ohne Vorliegen der Voraussetzungen eine Person faktisch wie eine Vertrauensperson geführt; laut NDR soll es sich um den damaligen Vorsitzenden des Rockerclubs Bandidos in Neumünster Bacher gehandelt haben. Schäller habe Bacher laut Untersuchungsausschuss durch unkontrollierte Informationsweitergabe im LKA gefährdet und Bachers Aussage erst Wochen später dem Ermittlungsführer mitgeteilt, obwohl sie inhaftierte Beschuldigte entlasten sollte. Sodann habe Schäller einen wahrheitswidrigen und falsch datierten Vermerk verfasst, um „den zuvor gescheiterten Versuch einer Verdeckung der von der Quelle gelieferten Information zu verschleiern und eine weitere Aufklärung dieses Sachverhaltes zu erschweren“. Im weiteren Verlauf habe Schäller seinem Informanten Bacher rechtswidrig Vertraulichkeit zugesichert, um dessen Vernehmung vor Gericht zu verhindern. Bachers Zusammenarbeit mit der Polizei sollte wohl auch deshalb geheim gehalten werden, weil das Innenministerium gleichzeitig ein Vereinsverbot gegen die von ihm angeführten Bandidos in Neumünster betrieb.
[1] https://www.patrick-breyer.de/kieler-landeskriminalamt-soll-entlastende-aussage-unterdrueckt-und-gewissenhafte-kriminalbeamte-geschasst-haben/
[2] https://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl19/drucks/03600/drucksache-19-03684.pdf
Der in der „Rocker-Affäre“ schwer belastete V-Mann-Führer im Kieler Landeskriminalamt KHK Schäller hat vor dem Landgericht Hamburg Klage gegen den Europaabgeordneten und früheren Fraktionsvorsitzenden der Piraten Dr. Patrick Breyer eingereicht. Er verlangt die Löschung seines Namens von der Homepage Breyers, wo der Skandal um die versuchte Unterdrückung einer potenziell entlastenden Aussage zum Schutz eines Informanten geschildert wird.[1] Breyer, der die „Rocker-Affäre“ 2017 aufdeckte, lehnt dies ab:
„Da Schällers Name aus drei Jahren Sitzungen des Rocker-Untersuchungsausschusses öffentlich bekannt ist und nie Probleme aufgetreten sind, ist die behauptete Gefährdung durch die Nennung seines Namens nur vorgeschoben. In Wahrheit geht es ihm darum, nicht der öffentlichen Kritik an seinen schweren Verfehlungen und Pflichtverletzungen im Amt ausgesetzt zu sein. Diese berechtigte und rechtsstaatlich wichtige Kritik daran, dass Herr Schäller dem Schutz einer dubiosen Quelle Vorrang gegenüber dem Rechtsstaat eingeräumt hat, werde ich mir aber nicht verbieten lassen.
Dass Herr Schäller trotz vielfacher Pflichtverletzungen befördert worden ist, während die auf korrekte Methoden bestehenden Ermittlungsbeamten strafversetzt wurden, gehört an die Öffentlichkeit. Denn die nötigen Konsequenzen aus dem Skandal stehen bis heute aus. Bis heute gibt es etwa keine beim Justizministerium eingerichtete eigenständige und ständige Einheit für interne Ermittlungen gegen Polizeiangehörige. Nur eine wirklich eigenständige externe Kontrolle schützt vor Mauschelei und Vertuschung durch Gesetzeshüter, wie sie in der ‚Rocker-Affäre‘ bis in die Führungsetage hinein stattgefunden hat.”
Die inzwischen vorliegenden Feststellungen des Rocker-Untersuchungsausschusses des Schleswig-Holsteinischen Landtags[2] bestätigen Breyers Kritik an den Methoden Schällers in zentralen Punkten: Schäller habe ohne Vorliegen der Voraussetzungen eine Person faktisch wie eine Vertrauensperson geführt; laut NDR soll es sich um den damaligen Vorsitzenden des Rockerclubs Bandidos in Neumünster Bacher gehandelt haben. Schäller habe Bacher laut Untersuchungsausschuss durch unkontrollierte Informationsweitergabe im LKA gefährdet und Bachers Aussage erst Wochen später dem Ermittlungsführer mitgeteilt, obwohl sie inhaftierte Beschuldigte entlasten sollte. Sodann habe Schäller einen wahrheitswidrigen und falsch datierten Vermerk verfasst, um „den zuvor gescheiterten Versuch einer Verdeckung der von der Quelle gelieferten Information zu verschleiern und eine weitere Aufklärung dieses Sachverhaltes zu erschweren“. Im weiteren Verlauf habe Schäller seinem Informanten Bacher rechtswidrig Vertraulichkeit zugesichert, um dessen Vernehmung vor Gericht zu verhindern. Bachers Zusammenarbeit mit der Polizei sollte wohl auch deshalb geheim gehalten werden, weil das Innenministerium gleichzeitig ein Vereinsverbot gegen die von ihm angeführten Bandidos in Neumünster betrieb.
[1] https://www.patrick-breyer.de/kieler-landeskriminalamt-soll-entlastende-aussage-unterdrueckt-und-gewissenhafte-kriminalbeamte-geschasst-haben/
[2] https://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl19/drucks/03600/drucksache-19-03684.pdf