Wahlprogramm

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Nachdem die Piratenpartei Schleswig-Holstein zur Landtagswahl 2022 zugelassen ist, wurde auf dem letzten Wahlparteitag auch das Wahlprogramm zur Landtagswahl erweitert. Wir haben es auch als pdf zur Verfügung gestellt.

Der Link zum Wahlprogramm als pdf.

WAHLPROGRAMM ZUR LANDTAGSWAHL 2022

KAPITELÜBERSICHT

1. Mehr Demokratie
2. Privatsphäre, Datenschutz und Bürgerrechte – Grundpfeiler einer freiheitlichen Informationsgesellschaft
3. Mehr Transparenz – Geheimnis war gestern
4. Digitaler Kompass
5. Inneres und Justiz
6. Soziales
7. Bildung
8. Tierschutz
9. Umweltschutz, Landwirtschaft, Forsten und Fischerei
10. Wirtschaft und Verbraucherschutz
11. Planen und bauen für die Zukunft
12. Verkehr
13. Energie und Elektromobilität
14. Finanzen
15. Europa, Minderheiten und Asyl
16. Kultur und Medien
17. Drogen- und Suchtpolitik
18. Junge Piraten

1. MEHR DEMOKRATIE 

Unser politisches System, wie es bisher ausgestaltet ist, befindet sich in einer Vertrauenskrise. Die Menschen vertrauen nicht mehr darauf, dass die Politik im Interesse der Mehrheit der Menschen entscheidet. Die Interessen des wirtschaftlichen Profits scheinen im Vordergrund zu stehen. Nur wenige Bürger fühlen sich durch ihre Abgeordneten noch gut vertreten. Eine große Mehrheit kritisiert einen zu geringen Einfluss der Bürger auf die Entscheidungen der Politik. Wir Piraten wollen das ändern und unsere Demokratie modernisieren (Demokratie-Update), indem wir die direkten und indirekten demokratischen Mitbestimmungsmöglichkeiten jedes Einzelnen stärken und eine gleichberechtigte Teilhabe aller Mitbürger an demokratischen Prozessen ermöglichen. Wir sind davon überzeugt, dass in mehr Mitentscheidungsrechten für die Bürger der Schlüssel für eine bessere Politik liegt. 

1.1. Direkte Demokratie: Wir wollen, dass Sie entscheiden – Schleswig-Holstein zu einer Schweiz des Nordens machen! 

Wir stehen für mehr direkte Beteiligung an öffentlichen Entscheidungen. In Schleswig-Holstein 
gab es in den letzten 25 Jahren nur einen einzigen erfolgreichen Volksentscheid (1998: Ablehnung der Einführung der umstrittenen Rechtschreibreform) – und über den hat sich der Landtag einfach durch Beschluss hinweggesetzt. Wir wollen Schleswig-Holstein zur direktdemokratischen „Schweiz des Nordens“ machen. Es soll regelmäßig Volksabstimmungen zu wichtigen Fragen unseres Landes wie z.B. geplante Großprojekte oder Bildungsreformen geben. Entsprechend der Vorschläge des Vereins »Mehr Demokratie e.V.« fordern wir: 

 Volksabstimmungen über alle Themen: Wir wollen Volksabstimmungen über alle Vorschläge möglich machen. Bisher besteht ein Finanztabu in Schleswig-Holstein: Volksinitiativen, die in ihrer Auswirkung den Haushalt berühren, sind nicht zugelassen. Das verhindert die meisten Volksinitiativen. Deswegen wollen wir dieses Finanztabu streichen. Erfahrungen aus der Schweiz und anderen Ländern zeigen, dass die Bürger verantwortungsvoll und eher sparsamer entscheiden als Parlamente. Die Schuldenbremse sorgt dafür, dass der Haushalt ausgeglichen bleibt. Bei kommunalen Bürgerentscheiden hat es sich bewährt, dass auch finanzwirksame Initiativen zulässig sind. 

 Boykottstrategien verhindern: Bisher kommt ein Volksentscheid nur zustande, wenn genügend Menschen daran teilnehmen. Dieses „Zustimmungsquorum“ wollen wir abschaffen, denn es verleitet die Gegner einer Initiative zu einer Boykottstrategie durch Verweigerung einer inhaltlichen Auseinandersetzung. Scheitert ein Volksbegehren trotz prozentual überwältigender Zustimmung an einem Quorum, schlägt Engagement in Verdrossenheit um. Quoren sind nicht gerechtfertigt, denn auch Wahlen sind unabhängig von der Wahlbeteiligung gültig. Bei Beteiligungen von durchschnittlich 40%, wie in Deutschland üblich, kann davon ausgegangen werden, dass Volksabstimmungen repräsentativ sind. Wir wollen außerdem, dass Volksabstimmungen auf Wunsch der Initiatoren (bei Verfassungsänderungen zwingend) auf den Tag der nächsten Parlamentswahl zu legen sind, um die Beteiligung daran zu erhöhen. 

Volksabstimmungen über Gesetzesänderungen: Wie in der Schweiz sollen Gesetze erst nach einer Frist von z.B. zwei oder drei Monaten in Kraft treten, innerhalb derer durch Volksbegehren ein Volksentscheid über sie mit aufschiebender Wirkung gefordert werden kann. 

 Verpflichtende Volksabstimmungen: Die Verfassung ist die Grundlage eines demokratischen Staates. Wegen ihrer herausragenden Bedeutung sollen Verfassungsänderungen künftig – wie bereits in Bayern, Hessen und in der Schweiz – der Bestätigung durch eine Volksabstimmung bedürfen. Auch wenn das Parlament einen durch Volksabstimmung gefassten Beschluss später ändern will, soll dies nicht länger ohne Zustimmung der Bürger möglich sein. 

 Unterschriftensammlung erleichtern: Der Landtag soll sich schon ab 5.000 Unterschriften mit einer Volksinitiative beschäftigen müssen (bisher 20.000). Die Unterstützung einer Volksinitiative über das Internet soll ohne Ausweis-Lesegerät möglich sein. Tag und Monat der Geburt sollen nicht mehr in öffentliche Unterschriftenlisten eingetragen werden müssen; das Geburtsjahr genügt zur Überprüfung. 

 Senkung der für eine Volksabstimmung erforderlichen Unterschriftenzahl: Um einen Volksentscheid herbeizuführen, sollen künftig nur 2% der Wahlberechtigten unterschreiben müssen (ca. 45.000 statt bisher 80.000). So ist es auch in der Schweiz geregelt. 

 Bürger vor Abstimmungen informieren: Vor Volksabstimmungen soll eine Informationsbroschüre versandt werden, in der die Standpunkte der Initiative und des Landtags in gleichem Umfang gegenüber gestellt werden. 

1.2. Direkte Demokratie in Gemeinden, Ämtern, Städten und Kreisen stärken 

Wir wollen Bürgerbegehren und Bürgerentscheide in Schleswig-Holsteins Kommunen erleichtern: 

 Bürgerentscheide über alle Themen: Viele Themen in unseren Gemeinden, Städten und Kreisen können von den Bürger gar nicht aufgegriffen werden, weil sie für Bürgerbegehren tabu sind. Dem liegt die vordemokratische Haltung zugrunde, dass die „Obrigkeit“ besser wisse, was für die „Untertanen“ gut ist. Wir wollen, dass die Bürger über die gleichen Themen entscheiden können wie ihre Vertreter auch – wenn sie es wünschen. Das gilt für die Hauptsatzung ebenso wie für die Haushaltssatzung und die Ausgestaltung von Bauplänen. Bürger sollen also künftig beispielsweise auch über Steuern und Abgaben, über Gewerbesteuer-Hebesätze, Kita-Beiträge undSchülerbeförderungskosten mit entscheiden dürfen. Direkte Demokratie in Finanz- und Haushaltsfragen hat sich bewährt und führt keineswegs häufiger als Politiker-Entscheidungen zu finanziell unvernünftigen Beschlüssen. 

 Boykottstrategien verhindern: Bisher kommt ein Bürgerentscheid nur zum Tragen, wenn genügend Menschen daran teilnehmen. Dieses „Zustimmungsquorum“ wollen wir abschaffen, denn es verleitet die Gegner einer Bürgerinitiative zu einer Boykottstrategie durch Verweigerung einer inhaltlichen Auseinandersetzung. Quoren sind nicht gerechtfertigt, denn auch Wahlen sind unabhängig von der Wahlbeteiligung gültig. 

 Bürgerentscheide in Ämtern ermöglichen: Über Baupläne, die Wasser- und Energieversorgung, über den Straßenbau, Kindertagesstätten oder Schulstandorte sind bisher keine Bürgerentscheide zulässig, wo Gemeinden diese Aufgaben einem Amt übertragen haben. Wir wollen diese Schlechterstellung der Einwohner amtsangehöriger Gemeinden beenden und amtsweite Bürgerentscheide ermöglichen. Abstimmen sollen die Einwohner derjenigen Gemeinden, für die das Amt die jeweilige Aufgabe wahr nimmt. 

1.3. Mehr Demokratie beim Wählen 

Wir wollen die Entscheidungs- und Einflussmöglichkeiten der Bürger bei Landtagswahlen stärken: 

 Sichere Listenplätze abschaffen: Die Bürger sollen bei Wahlen mehr Einfluss darauf erhalten, 
welche Personen und Parteien sie im Parlament vertreten. Wir sind für „offene Listen“, damit die Wählenden mit ihren Zweitstimmen für konkrete Listenbewerber stimmen oder bestimmten Kandidaten mehrere Stimmen geben können. Bisher können Parteien die Wahl selbst unbeliebter Politiker durchdrücken, indem sie ihnen einen vorderen, sicheren Listenplatz verschaffen. Das verstärkt den zunehmenden Eindruck, eine Stimmabgabe lohne sich nicht, weil Wahlen ohnehin keinen Unterschied machten. 

 Jede Stimme zählt: Offenheit für neue Ideen, politischer Wettbewerb und politische Vielfalt bilden die Grundlage einer Demokratie. Den Ausschluss kleiner und neuer Parteien aus dem Landtag durch die 5%-Sperrklausel lehnen wir ab. Die Abschaffung der Sperrklausel beugt einer Erstarrung des Parteiwesens vor und stärkt die Lernfähigkeit und Lebendigkeit des politischen Systems Schleswig-Holsteins. Solange eine Sperrklausel fortbesteht, sollen die Wähler eine Ersatzstimme erhalten, die zum Tragen kommt, falls ihre Hauptstimme an der Sperrklausel scheitert. 

 Bürger vor Wahlen informieren: Wir wollen für mehr Transparenz in der Frage sorgen, wodurch sich die einzelnen Parteien voneinander unterscheiden und inwiefern der Wahlausgang einen Unterschied macht. Dazu soll nach Schweizer Vorbild vor jeder Landtagswahl eine Informationsbroschüre an alle Wahlberechtigten versandt werden, in der jede Partei ein kurzes Selbstportrait veröffentlichen kann. 

Bei der Kommunalwahl wollen wir das veraltete Einstimmenwahlrecht durch eine moderne Verhältniswahl mit offenen Listen ersetzen. Wir sind auch hier für „offene Listen“, damit die Wählenden mit ihren Zweitstimmen für konkrete Listenbewerber stimmen oder bestimmten Kandidaten mehrere Stimmen geben können. Wir setzen uns außerdem für ein kommunales Wahlrecht für Nicht-EU-Bürger ein, die das erforderliche Wahlalter erreicht haben und sich seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland aufhalten, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit. Schleswig-Holstein soll sich im Bundesrat für eine entsprechende Änderung des Grundgesetzes einsetzen. 

1.4. Abgeordnete sollen nicht gleichzeitig Minister sein 

Wir setzen uns für eine Trennung von Regierungsamt und Landtagsmandat ein, weil Aufgabe des Parlaments die Kontrolle der Regierung ist. Deshalb fordern wir, dass Landtagsabgeordnete, die ein Regierungsamt übernehmen, ihr Landtagsmandat für ihre Amtszeit ruhen lassen müssen. 

1.5. Staatsvertragsverhandlungen demokratisieren 

Die Landesregierungen handeln immer wieder hinter verschlossenen Türen Vereinbarungen aus, beispielsweise über Fernsehanstalten und Rundfunkbeitrag, über den Jugendschutz im Internet 
oder über die Studienplatzvergabe. Die Landesparlamente werden erst nach Abschluss der Verhandlungen um Zustimmung zum fertigen Vertragstext gebeten. Um die schleichende Verlagerung der Gesetzgebung in nichtöffentliche Regierungsverhandlungen zu beenden, treten wir dafür ein, dass Schleswig-Holstein Beschlüssen und Verträgen auf Ländesübergreifender, europäischer und internationaler Ebene, die der Umsetzung oder Ratifizierung durch den Landtag bedürfen, künftig nur nach vorheriger Genehmigung der Vertreter des Volkes im Landtag zustimmen darf. Der Landtag oder sein zuständiger Ausschuss sollen künftig zu jedem Vertragsvorhaben eine Stellungnahme abgeben. An die Stellungnahme des Parlaments soll der Vertreter des Landes bei den Verhandlungen und bei der Abstimmung gebunden sein. 

1.6. Wiedereinführung der Direktwahl der Landräte 

Wir setzen uns dafür ein, dass die Landräte wieder per Direktwahl und nicht mittelbar durch die Mitglieder der Kreistage gewählt werden. 

1.7. Lobbyisten als Gesetzgeber enttarnen 

Wir setzen uns dafür ein, dass in Gesetzentwürfe und Gesetzesinitiativen übernommene Formulierungsvorschläge von Interessenverbänden und Lobbyisten gekennzeichnet werden müssen. Außerdem sollen die Auftraggeber benannt werden. Einen entsprechenden Antrag der Piraten im Landtag haben CDU, SPD, Grüne, FDP und SSW abgelehnt – doch wir bleiben bei unserer Forderung. Mittelfristig wollen wir einen „legislativen Fußabdruck“ einführen. Danach sollen Gesetzentwürfe alle Lobbyisten oder Beauftragte auflisten, mit denen Abgeordnete oder Verwaltung bei ihrer Arbeit an einer Rechtsnorm in Kontakt waren und welche Änderungen dies zur Folge hatte. Gesetzentwürfe dürfen in Schleswig-Holstein nur von demokratisch legitimierten Organen, nämlich aus dem Landtag oder von der Landesregierung, eingebracht werden. Die Übernahme von Gesetzentwürfen Dritter ist problematisch, weil sich ihre Auswirkungen nicht immer sogleich überschauen lassen. Es entsteht der Eindruck, dass sich der Entwurfsverfasser nicht am Gemeinwohl, sondern an Einzel- oder Eigeninteressen orientiert haben könnte. Durch den undurchsichtigen Einfluss Externer auf Gesetzgebungsverfahren droht die Akzeptanz der Gesetze durch den Bürger Schaden zu nehmen. 

1.8. Offene Gesetzgebung 

Wenn die Landesregierung Gesetze vorbereitet, erhalten bisher nur ausgewählte Interessenvertreter Gelegenheit, zum ersten Entwurf („Referentenentwurf“) Stellung zu nehmen. Wir wollen, dass Referentenentwürfe von Gesetzen sowie die Stellungnahmen dazu jedermann zugänglich gemacht werden. So können sich auch Bürger frühzeitig einbringen und es wird sichtbar, welche Interessen bei der Entstehung eines Gesetzes maßgebend sind. 

1.9. Transparenz bei Besetzung von Ämtern 

Wir fordern eine Verbesserung der Transparenz bei der Besetzung von Ämtern und öffentlichen 
Aufsichtsgremien. Darunter fallen zum Beispiel der Präsident des Landesrechnungshofs, die Mitglieder des Landesverfassungsgerichts und der Landesdatenschutzbeauftragte. Vor einer Neuwahl sollen Interessenten öffentlich aufgefordert werden, sich zu melden. Geeignete Interessenten sollen sich dann in den jeweiligen parlamentarischen Gremien öffentlich den Fragen von Abgeordneten und auch denen von Bürgern stellen müssen. Damit wollen wir vermeiden, dass Spitzenämter nur nach Parteiproporz besetzt werden. Bei der Landesdatenschutzbeauftragten ist es uns 2014 erstmals gelungen, eine öffentliche Ausschreibung und ein offenes Auswahlverfahren durchzusetzen. 

1.10. Nebeneinkünfte der Landtagsabgeordneten offenlegen 

Die Abgeordneten des schleswig-holsteinischen Landtags werden aus öffentlichen Mitteln voll alimentiert. Die Bürger können erwarten, dass die Volksvertretung – und nicht andere Tätigkeiten – im Mittelpunkt der Tätigkeit der Abgeordneten steht. Um potenzielle Interessenkonflikte und 

Abhängigkeiten erkennen zu können und Lobbyismus im Parlament offenzulegen, fordern wir eine konsequente Veröffentlichung von Nebeneinkünften. Trotz einer Gesetzesinitiative der PIRATEN legt der Schleswig-Holsteinische Landtag bis heute nicht sämtliche Nebeneinkünfte der Abgeordneten samt Arbeit- oder Auftraggeber und Zeitaufwand betragsgenau offen. Diese Forderung erhalten wir aufrecht. 

1.11. Sperrfrist für ehemalige Minister und Staatssekretäre 

Wir setzen uns dafür ein, dass der Ausverkauf politischen Einflusses an den Meistbietenden ausgeschlossen wird. Ergänzend zu den existierenden Vorschriften zu Nebentätigkeiten möchten wir eine Sperrfrist (Karenzzeit) für ehemalige Minister und Staatssekretäre von mindestens drei Jahren nach Ende der Amtszeit einführen. In diesem Zeitraum müssen sich ehemalige Amtsträger eine Erwerbstätigkeit, welche ihren früheren Zuständigkeitsbereich betrifft, genehmigen lassen. Es soll nicht länger möglich sein, dass sich ein Minister oder Staatssekretär von der Branche, für die er zuständig ist, mit einem lukrativen Posten aus dem Amt kaufen lässt. Minister und Staatssekretäre sollen außerdem ab Amtsantritt öffentlich Rechenschaft über ihre wirtschaftlichen Interessen in Form von Nebentätigkeiten, Kapitalbeteiligungen und Nachfolgetätigkeiten oder Rückkehrrechten ablegen. 

1.12. Mehr Demokratie im Bundesrat 

Die Piratenpartei Schleswig-Holstein setzt sich dafür ein, dass per Landtagsbeschluss oder Volksentscheid festgelegt werden kann, wie Schleswig-Holstein im Bundesrat abstimmt. Im Bundesrat werden wichtige Entscheidungen getroffen, ohne dass der demokratisch gewählte Landtag darauf Einfluss hat. Die Vertreter unseres Landes dürfen bisher auch gegen den klaren Willen des Landtags abstimmen. Wir wollen das Grundgesetz anpassen, um dies zu ändern. 

1.13. Stärkung von fraktionslosen Mandatsträgern in Kommunalparlamenten 

Die Piratenpartei setzt sich für eine Stärkung der fraktionslosen Abgeordneten in den Kommunalparlamenten ein. Damit soll erreicht werden, dass sie genauso arbeitsfähig sind wie 
die Mandatsträger einer Fraktion. Sie sollen die Möglichkeit erhalten bürgerliche Mitglieder in 
Ausschüsse zu berufen, von der Verwaltung zur Verfügung gestellte Arbeitsräume zu nutzen und 
angemessene Arbeitsmittel zur Verfügung gestellt zu bekommen.

2. Privatsphäre, Datenschutz und Bürgerrechte – Grundpfeiler einer freiheitlichen Informationsgesellschaft 


Der Anspruch der Gesellschaft auf Wissen endet dort, wo die Privatsphäre des Einzelnen beginnt. Persönlichkeitsrechte wie die informationelle Selbstbestimmung sind Grundpfeiler für die freiheitlich demokratische Grundordnung unseres Staates. Das Bundesverfassungsgericht hat schon 1983 festgestellt, dass Datenschutz ein Grundrecht ist. Mit der Wandlung zu einer Wissens- und Informationsgesellschaft bekommt der Schutz persönlicher Daten eine zentrale Bedeutung. Die Grundsätze des Datenschutzes (Datensparsamkeit, Datenvermeidung, Zweckbindung und Erforderlichkeit) sind konsequent in den Vordergrund zu stellen, da immer mehr Informationen 
über uns und unser Leben in elektronischer Form vorliegen und zusammengeführt und automatisiert verarbeitet werden können. 

2.1. Privatsphäre gesetzestreuer Bürger bedingungslos achten 

Wir wollen unser historisches Erbe an Freiheitsrechten bewahren und die Effektivität der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung sichern. Deshalb soll eine staatliche Informationssammlung, Kontrolle und Überwachung künftig nur noch gezielt bei Personen erfolgen, die einer Straftat verdächtig sind. Auf anlasslose, massenhafte, automatisierte Erhebungen, Abgleichungen und Speicherungen von Daten wollen wir verzichten. In einem freiheitlichen Rechtsstaat ist eine derart breite Erfassung beliebiger Personen nicht hinnehmbar und schädlich. So lehnen wir unter anderem die Einrichtung von sogenannten Gefahrengebieten zur verdachtslosen Kontrolle von Menschen ab. 

2.2. Freiheitspaket verabschieden 

Wir treten dem fortschreitenden Abbau der Bürgerrechte entgegen, der seit 2001 dramatische Ausmaße angenommen hat. Unnötige und exzessive Überwachungsgesetze der letzten Jahre wollen wir dazu mit einem »Freiheitspaket« wieder aufheben oder auf ein freiheitsfreundliches Maß beschränken, beispielsweise in den Bereichen »Vorbeugende Bekämpfung von Straftaten«, Videoüberwachung, Wohnungsüberwachung (»Lauschangriff«), Telekommunikationsüberwachung, Rasterfahndung, Schleierfahndung und Datenübermittlung an ausländische Stellen. 

2.3. Keine neuen Überwachungspläne 

Solange nicht eine systematische Überarbeitung der bestehenden Sicherheitsgesetze erfolgt ist, lehnen wir weitere Eingriffe in unsere Grundrechte im Namen der Kriminalitätsbekämpfung ab (Überwachungsmoratorium). Zur Gewährleistung unserer Sicherheit brauchen wir keine neuen Gesetze, sondern eine konsequente Anwendung der geltenden Gesetze. 

2.4. Grundrechte bei der Gesetzgebung besser einhalten 

Bisher werden verfassungswidrige Gesetze wie die Vorratsdatenspeicherung oft erst nach Jahren von den Verfassungsgerichten gekippt und bis dahin angewandt. Wir wollen das Inkrafttreten verfassungswidriger Gesetze möglichst von vornherein verhindern. Dazu soll ein Drittel des Landtages oder zwei Fraktionen das Recht bekommen, ein Rechtsgutachten des Landesverfassungsgerichts zur Verfassungskonformität eines Gesetzesvorhabens einzuholen. Der Ministerpräsident soll darüber hinaus das Recht erhalten, bei verfassungsrechtlichen Zweifeln vor der Ausfertigung eines Gesetzes das Landesverfassungsgericht um eine Prüfung zu bitten. Um die Politik zusätzlich zu mehr verfassungsgemäßen Gesetzen zu motivieren, fordern wir eine angemessene Entschädigung für von einem verfassungswidrigen Gesetz in ihren Grundrechten verletzte Bürger. 

2.5. Landesverfassungsbeschwerde einführen 

Wir wollen eine Landesverfassungsbeschwerde einführen. Jeder Bürger soll gegen Verletzungen 
seiner Grundrechte Verfassungsbeschwerde bei dem Landesverfassungsgericht einlegen dürfen, 
so zum Beispiel gegen ungerechtfertigte Überwachungsgesetze. 

2.6. Keine Videoüberwachung des öffentlichen Raumes 

In den letzten Jahren nimmt die Videoüberwachung des täglichen Lebens in Schleswig-Holstein überhand: durch Überwachungskameras in Zügen zwischen Flensburg, Kiel und Hamburg, durch 
Überwachungskameras an Streifenwagen und durch ein neues Versammlungsgesetz, das die 
Videoüberwachung ganzer Demonstrationszüge erlaubt. Die zunehmende pauschale 
Videoüberwachung – zum Beispiel auf öffentlichen Plätzen oder im öffentlichen Nahverkehr – 
dient lediglich einer gefühlten Sicherheit. Sie erhöht weder die Aufklärungsquote, noch verhindert 
sie Straftaten. Stattdessen greift ständige Beobachtung unverhältnismäßig in die Privatsphäre 
der Menschen ein und führt zu einem angepassten Verhalten. Die Piratenpartei lehnt eine 
Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Flächen und Räume deshalb strikt ab. Wir setzen uns 
stattdessen für wirksame Maßnahmen der Kriminalprävention ein. 

2.7. Die Privatsphäre schützen 

Unsere Privatsphäre ist nicht verhandelbar. Wir wenden uns nachdrücklich gegen jede Bestrebung die Privatsphäre wirtschaftlichen und/oder staatlichen Interessen unterzuordnen. Der Datenschutz ist deshalb immer mit dem Fokus auf die Datenvermeidung zu betreiben, da einmal erhobene Daten immer weitergehende Ansprüche erwecken. Die Zuständigkeit für das Datenschutzrecht soll auf das Justizministerium übertragen werden, weil das bisher zuständige Innenministerium ein Eigeninteresse an der Sammlung möglichst vieler Daten hat. 

2.8. Stärkung des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz (ULD) 

Im Landtag konnten wir Piraten erstmals seit Bestehen des Unabhängigen Landesdatenschutzzentrums durchsetzen, dass die Stelle des Landesdatenschutzbeauftragten öffentlich ausgeschrieben und die fachlich am besten qualifizierte Interessentin ausgewählt wurde. Die Zahl der Mitarbeiter am ULD wurde aber von der rot-grün-blauen Koalition nur unwesentlich aufgestockt. Das Risiko für Staat und Wirtschaft, vom ULD kontrolliert zu werden, ist momentan gering. Unserer Einschätzung nach ist das ULD mit der aktuellen personellen und finanziellen Ausstattung nicht in der Lage, den nötigen Druck aufzubauen, damit datenverarbeitende Stellen sich an die bestehenden Datenschutzgesetze halten. Wir setzen uns dafür ein, das ULD so zu stärken, dass Beratung und Kontrolle flächendeckend und zeitnah 
gewährleistet werden. Das ULD soll zudem bei Verstößen gegen den Datenschutz oder die Informationsfreiheit auch gegen Behörden vorgehen können. 

2.9. Abschaffung von Gefahrengebieten 

Immer wieder werden Teile Schleswig-Holsteins zu Gefahrengebieten erklärt, in denen jeder Bürger anlasslos kontrolliert werden darf. Diese Anhalte- und Sichtkontrollen, also beispielsweise die Kontrolle von Autos und Taschen für die vorbeugende Bekämpfung von Straftaten, lehnen wir ab. Sie stellen ein stigmatisierendes und diskriminierendes polizeiliches Instrument dar, dessen Nutzen in keinem Verhältnis zur Einschränkung der Freiheitsrechte der Bevölkerung steht. Allein das äußere Erscheinungsbild eines Menschen darf kein Grund für eine Kontrolle oder Verdächtigungen sein. Hinzu kommen keine nachweisbaren Erfolge, eine nicht vorhandene Abschreckungswirkung aufgrund fehlender öffentlicher Bekanntmachung solcher Gebiete und Nachteile wie eingeschränkte Bewegungsfreiheit für unbeteiligte Bürgerinnen und Bürger, die sich in solchen Gebieten aufhalten. Die Kapazitäten der Polizei werden hierdurch verschwendet und könnten besser in gezielte Maßnahmen investiert werden. 

2.10. Versammlungsfreiheit wieder herstellen 

SPD, Grüne und SSW haben am 22. Mai 2015 ein schleswig-holsteinisches Versammlungsgesetz 
beschlossen, das die Versammlungsfreiheit im Vergleich zum Bundesversammlungsgesetz massiv einschränkt. Das wollen wir ändern: 

 Videoüberwachung friedlicher Demos stoppen: Die Videoüberwachung von Demonstrationen 
per Hubschrauber, Mini-Drohne oder Kamerawagen schüchtert ein und hält Menschen vom Demonstrieren ab. Wir Piraten sind gegen eine vorbeugende Videoüberwachung von Demonstrationen. 

 Keine präventiven Teilnahmeverbote:: Wir Piraten lehnen es ab, Personen von vornherein von der Teilnahme an einer Versammlung auszuschließen. Jeder soll das Recht und die Chance bekommen, friedlich an einer Versammlung teilzunehmen. 

 Durchsuchung beliebiger Personen verhindern: Nichts rechtfertigt die Durchsuchung beliebiger friedlicher Demonstrationsteilnehmer. Wir wollen nur diejenigen Personen durchsuchen lassen, bei denen Anhaltspunkte für das Mitführen verbotener Gegenstände bestehen. 

 Keine bürokratischen Anzeigepflichten: Bevor eine Versammlung angekündigt werden darf, sind umfangreiche Angaben zum Ablauf zu machen. Dadurch wird die Freiheit der Gestaltung der Versammlung gehemmt und diese bürokratisiert. Das schreckt von der Organisation von Versammlungen ab. Wir Piraten lehnen Anzeigepflichten, die über das Bundesversammlungsgesetz hinausgehen, ab. 

Wir fordern außerdem die Zulassung unabhängiger und neutraler Demonstrationsbeobachter. Diese Beobachter sollen mit offiziellen Identifikationsdokumenten ausgestattet werden, um sich damit frei bewegen zu können und Ton- sowie Bildaufnahmen von Rechtsverletzungen zu Beweiszwecken anfertigen zu können. Diese Aufzeichnungen sind von der Beschlagnahme durch die Polizei auszuschließen.

2.11. Millionenfache Handy-Ortung begrenzen 

In Schleswig-Holstein wurden 2015 dreimal so viele Handys geortet wie noch 2012. Statistisch gesehen war jeder Schleswig-Holsteiner mehrfach im Visier der Polizei. Nicht einmal jede 20. Funkzellenabfrage hat zu einer Verurteilung geführt. Es ist unverhältnismäßig, mit geringer Erfolgsaussicht ins Blaue hinein eine massenhafte Kompletterfassung aller Menschen im Umkreis eines Tatorts vorzunehmen. Die Erfassung aller Nutzer von Mobiltelefonen innerhalb einer Funkzelle wollen wir abschaffen, zumindest aber auf schwere Straftaten beschränken. Spätestens mit Ermittlungsende sind die erhobenen Daten zu löschen. Personen, deren Daten durch eine Funkzellenabfrage erfasst wurden, sollen hierüber nach Abschluss der Ermittlungen informiert werden. Der Landtag ist des Weiteren jedes Jahr über die Entwicklung des Umgangs mit dieser problematischen Überwachungsmaßnahme zu informieren. 

2.12. Vorratsdatenspeicherung abschaffen 

Mit der von SPD und CDU beschlossenen anlasslosen Vorratsspeicherung aller Verbindungs- und 
Standortdaten gibt es keine vertrauliche und spurenlose digitale Kommunikation mehr. Massenhaft die Kontakte und Bewegungen von Millionen Menschen in Deutschland zu speichern, ist die am tiefsten in die Privatsphäre eingreifende Überwachungsmaßnahme in der Geschichte unseres Landes. Vorratsdatenspeicherung gefährdet sogar Menschenleben, wo sie es Menschen in Not unmöglich macht, anonym Hilfe und Rat zu suchen. Schleswig-Holstein steht in der Verantwortung, seine Bürger vor der Totalerfassung all ihrer Kontakte und Bewegungen zu schützen. Wir Piraten haben erreicht, dass Schleswig-Holstein im Bundesrat gegen das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung gestimmt und dieses einstweilen nicht umgesetzt hat. Wir wollen aber darüber hinaus, dass Schleswig-Holstein gegen die Vorratsdatenspeicherung vor das Bundesverfassungsgericht zieht und eine Nutzung von Vorratsdaten durch Polizei und Verfassungsschutz dauerhaft unterbindet. 

2.13. Bestandsdatenauskunft: Unsere Passwörter gehören uns 

Nach dem Landesgesetz zur Bestandsdatenauskunft von SPD, Grünen und SSW dürfen Polizei und Verfassungsschutz nicht nur von Telekommunikationsanbietern wie der Telekom, sondern auch von “Telemedien-Dienstanbietern” wie Facebook, Google oder Twitter Daten über die Nutzer und ihr Kommunikations- und Surfverhalten einschließlich ihrer Passwörter abgreifen. Das geht noch weit über das umstrittene Bundesgesetz zur Bestandsdatenauskunft hinaus. Passwörter ermöglichen den Zugriff auf hochsensible Inhalte von E-Mails, Fotos, Tagebücher oder Dokumente. Wir Piraten haben Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz eingelegt und wollen es abschaffen. Der Staat darf auf Kommunikationsdaten allenfalls mit richterlicher Anordnung und zur Aufklärung schwerer Straftaten oder zur Abwehr von Gefahren für wichtige Rechtsgüter zugreifen. Einen Zugriff durch Geheimdienste lehnen wir in jedem Fall ab, ebenso wie die Herausgabe von Zugriffscodes wie PINs und Passwörtern. 

2.14. Stärkung der Rechte von Sportfans 

Wir setzen uns für die Stärkung von Rechten der Sportfans ein. Der Schutz der Bürgerrechte ist eines unserer Kernanliegen. Gerade in und rund um die Stadien sehen wir diese elementaren Rechte bedroht. Insbesondere Fußballfans werden von den Sicherheitsbehörden offenbar kollektiv als potenzielle Störer, Gefährder und Straftäter wahrgenommen. Die Unschuldsvermutung und andere Rechtsstaatsprinzipien werden zunehmend außer Kraft gesetzt. Diese Situation ist für uns Piraten nicht akzeptabel. Wir sprechen uns gegen Vorverurteilung, Diskriminierung und willkürliche Repression gegenüber Sportfans aus. Die schleswig-holsteinische Polizei sammelt Informationen über hunderte von Fußballfans im Norden, darunter Handynummern, Anreisewege, Aufenthaltsorte oder Veranstaltungsteilnahmen. Wir PIRATEN fordern die Abschaffung von Verdachts-Datensammlungen über Fußballfans, mindestens aber 
ihre Beschränkung auf Personen, die in dringendem Verdacht eines Gewaltdelikts stehen. In jedem Fall müssen Betroffene über die gespeicherten Daten benachrichtigt werden, um die Rechtmäßigkeit überprüfen lassen zu können. 

2.15. Telekommunikations-Überwachungszentrum Nord verhindern 


Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein wollen ein 
gemeinsames Zentrum zur Telekommunikations- und Internetüberwachung aufbauen. Der entsprechende Staatsvertrag stellt einen Blankoscheck aus: Er regelt nicht einmal, welche Aufgaben das Überwachungszentrum überhaupt konkret wahrnehmen darf. Geplant ist außerdem eine Forschungs- und Entwicklungsabteilung, ohne dass ein Ethikbeirat für diese Überwachungsforschung vorgesehen ist. Für uns Piraten ist das Vorhaben ein kalkulierter Kontrollverlust der Parlamente. Deshalb lehnen wir es ab. 

3. Mehr Transparenz – Geheimnis war gestern 

»Wissen ist Macht« wird bislang eher als Legitimation dafür verwendet, Wissen für sich zu behalten, abzuschotten und zu monopolisieren. Eine erfolgreiche Gesellschaft des 21. Jahrhunderts muss den Satz erweitern zu »Wissen ist Macht – wenn es allen gehört«. Denn eingesperrtes Wissen ist gesellschaftlich totes Wissen und nutzt zunächst nur dem, der daraus »Kapital« schlägt. Umweltschutzorganisationen, Bürgerrechtsgruppen, Verbraucherschützer und viele andere Organisationen und Initiativen, die die Interessen der Bürger vertreten, warten z.B. darauf, dass die öffentliche Verwaltung ihre Informationsschätze teilt und nicht versteckt. Die Piratenpartei versteht sich als Vertreterin dieser Gruppen. Damit der Bürger seiner Kontrollpflicht dem Staat gegenüber nachkommen kann, muss dieser offen und transparent aufgestellt sein. Die Demokratie wird gestärkt, wenn mehr Mitwirkungsmöglichkeiten und Einblicke in die Abläufe von Politik und Verwaltung gewährt werden. Durch Einsicht in die Staatsgeschäfte können Korruption, Bürokratie und Lobbyismus erkannt werden. Inkompetenz und Versäumnisse werden schneller aufgedeckt. 

3.1. Open Access – Freier Zugang zu öffentlich finanziertem Wissen 

Die Veröffentlichung von Ergebnissen aus öffentlich finanzierter oder geförderter Forschung und Lehre findet oft durch kommerzielle Verlage statt. Die Qualitätssicherung (Peer Review) wird meist von ebenfalls staatlich bezahlten Wissenschaftlern übernommen. Forschungseinrichtungen müssen für selbst erarbeitetes Wissen noch einmal bezahlen, wenn dieses Wissen ausschließlich von kommerziellen Verlagen verbreitet wird. Der Steuerzahler kommt also mehrfach für die Kosten der Publikationen auf. Ebenso veröffentlichen die Ministerien und Landesanstalten zu verschiedensten Themen regelmäßig Publikationen, die bisher nicht frei weiter verwendet werden dürfen. Wir setzen uns dafür ein, dass das wissenschaftliche und kulturelle Erbe der Menschheit nach dem Prinzip des Open Access zugänglich gemacht wird. Wir sehen es als Aufgabe der Landesregierung an, dieses Prinzip an den von ihr finanzierten und geförderten Einrichtungen durchzusetzen. 


3.2. Open Data 

Der Rohstoff der Industrialisierung war das Öl. Der Rohstoff der Digitalisierung sind Daten. Sie fallen täglich in gewaltigen Mengen an und bieten verschiedenste Einsatzmöglichkeiten. Auch der Staat und seine Einrichtungen erzeugen und erfassen große Datenmengen, welche zu verschiedenen Zwecken eingesetzt werden. All diese Daten könnten aber möglicherweise für die Öffentlichkeit von Interesse sein. Wir setzen uns daher gemäß dem Prinzip Open Data für eine Veröffentlichung dieser nicht personenbezogenen Daten unter freien Lizenzen und offenen Dateiformaten ein. Ein Beispiel sind Geobasisdaten als Grundlage für die Planung in den Bereichen Verkehr, Bauen, Stadtentwicklung und Umwelt. Auch in Wissenschaft und Forschung ist man immer mehr auf Geoinformationssysteme angewiesen, um genaue Analysen und Studien zu Themen wie Umwelt, Soziales oder Wirtschaft zu erstellen. 

3.3. Transparenzgesetz 

Eine offene, transparente und bürgernahe Verwaltung ist die Grundlage für eine vernünftige Form der Bürgerbeteiligung. Wir akzeptieren nicht, dass beispielsweise die Bohrpläne und Anträge von Erdölkonzernen geheim gehalten werden. Deswegen wollen wir in Schleswig-Holstein ein Transparenzgesetz nach Hamburger Vorbild schaffen, bei dem die meisten Verträge, Daten und 
Informationen selbstständig veröffentlicht werden müssen. Die Offenlegungspflichten sollen für 
Land und Kommunen gelten. Die generellen Ausnahmen vom Informationsanspruch des Bürgers 
für Landtag, Justiz, Landesrechnungshof und Ministerien wollen wir streichen. Gerade am 
Verfahren zum Erlass von Gesetzen, an die sich jeder Bürger zu halten hat, besteht ein hohes 
öffentliches Interesse. Aber auch die Tätigkeit der Justiz und die Prüfungen des Landesrechnungshofs sollen transparent erfolgen. 

3.4. Offene Dateiformate in der Verwaltung 

Der Zugang zu veröffentlichten Informationen darf nicht davon abhängen, welches Computersystem jemand benutzt und ob spezielle Software gekauft oder installiert wurde. Die Verwaltungen des Landes und der Kommunen sollen vollständig auf offene und standardisierte Dateiformate umsteigen. Dies vereinfacht den Datenaustausch zwischen den Behörden und mit den Bürgern. Dadurch ergeben sich Einsparpotenziale, da freie Software ohne Lizenzgebühren verwendet werden kann. Da keine Abhängigkeit von einzelnen Herstellern besteht, sind offene Dateiformate zudem zukunftssicher. Offene und standardisierte Formate garantieren, dass Informationen auch langfristig lesbar sind. 

3.5. Freie Software in der Verwaltung 

Verwaltung und Behörden sollen bevorzugt freie Software einsetzen. Durch die Offenheit des Quellcodes gibt es keine Abhängigkeit von einem bestimmten Softwarehersteller. Dies verbessert die Möglichkeiten für spätere Anpassungen, wenn sich beispielsweise rechtliche Rahmenbedingungen ändern. Bei freier Software entfallen außerdem die Kosten für Lizenzgebühren. Den kurzfristig höheren Kosten für Einarbeitungsaufwand bei freier Software stehen so mittel- und langfristig Einsparungen gegenüber. Wartungsverträge können mit Firmen vor Ort geschlossen werden, was die regionale Wirtschaft fördert. 

3.6. Von Kammern gezahlte Gehälter veröffentlichen 

Der Landtag hat auf Initiative der Piraten ein Vergütungsoffenlegungsgesetz verabschiedet, nach dem die Gehälter, Boni, Abfindungen und Pensionszusagen von Verwaltungsräten, Aufsichtsräten und Geschäftsführern öffentlicher Unternehmen (z.B. Stadtwerke, Sparkassen) im Internet zu veröffentlichen sind. SPD, Grüne und SSW haben jedoch Schlupflöcher offen gelassen. Wir wollen, dass auch die Bezüge der Geschäftsführer und Aufsichtsräte der Kammern (z.B. Ärztekammer, Industrie- und Handelskammer) und Versorgungswerke veröffentlicht werden. Die Kammern nehmen im öffentlichen Interesse wesentliche Aufsichtsaufgaben über die jeweiligen Berufe wahr. lnsoweit ist es notwendig, mögliche Beeinflussungen der Kammerleitung durch besonders großzügige Entgelte oder Konditionen der interessierten Öffentlichkeit zu offenbaren und Vergleiche zu ermöglichen. 

3.7. Mehr Transparenz im Bundesrat 


Die Landesregierung muss die Beratungen und ihr Abstimmungsverhalten im Bundesrat an Landtag und Bevölkerung kommunizieren, um so eine bessere Kontrolle zu ermöglichen. 

3.8. Lobbyismus offenlegen und begrenzen 

Damit für die Bürger klar ersichtlich ist, wer die Politik im Land beeinflusst, wollen wir ein verpflichtendes Lobbyistenregister auf Landesebene einführen, in dem alle Verbände und Vertreter aufgeführt werden, die Einfluss auf Gesetzgebungsprozesse oder deren Ausgestaltung durch Verordnungen haben. In dem Register haben Lobbyisten ihre Auftraggeber und Kunden, ihre Finanzquellen und Budgets sowie die Themen ihrer Lobbyarbeit offenzulegen. In den Ministerien dürfen keine Mitarbeiter von Unternehmen dauerhaft ihre Arbeit verrichten. 

4. Digitaler Kompass  

Digitale Revolution zum Wohle des Menschen nutzen und gestalten. Die digitale Revolution verändert unser Leben und Zusammenleben grundlegend. Unser Land nutzt bisher noch nicht annähernd die Möglichkeiten des digitalen Zeitalters (z. B. zur Information über und Beteiligung der Bürger an öffentlichen Angelegenheiten). Den Risiken der Digitalisierung (z. B. durch Datensammlung oder Massenüberwachung) tritt Schleswig-Holstein noch nicht annähernd wirksam entgegen. 

Wir Piraten wollen das ändern. Unser Ziel ist es, die Digitale Revolution zum Wohl des Menschen zu gestalten und zu nutzen. Jeder Mensch soll vier grundlegende Rechte in der Informationsgesellschaft haben: 

 Ich weiß (Transparenz und Kompetenz) 

 Ich nutze (Zugang und Teilhabe) 

 Ich bestimme selbst (Datenschutz und Selbstbestimmung) 

 Ich entscheide mit (Bürgerbeteiligung und Partizipation) 


4.1. Ich weiß es! – Transparenz und Kompetenz 

4.1.1. Staatliche Informationen der Gesellschaft zugänglich machen 


Amtliche Informationen sind im Internet oftmals nur schwer oder gar nicht aufzufinden. Von einem einfachen Zugriff könnten sowohl Bürger als auch Unternehmen profitieren. Auch die Arbeit staatlicher Stellen (Verwaltung, Gerichte, Landtag) würde durch eine einheitliche Plattform für die Veröffentlichung von Dokumenten und Daten erleichtert werden. 

Wir wollen deshalb im Internet ein zentrales Transparenzportal einrichten, das neben Rechtsprechung und Gesetzgebung auch Verordnungen, Umsetzungsrichtlinien, Berichte, Empfehlungen, Analysen, amtliche Bekanntmachungen, Gesetzesentwürfe und sonstige Drucksachen von Land und Kommunen enthält. Unser Konzept orientiert sich an allgemein anerkannten Open-Data-Kriterien, um eine maximale Nutzbarkeit der eingestellten Daten und Texte zu gewährleisten. Dies schließt auch eine kommerzielle Nutzung mit ein. Die Bedienbarkeit des Portals wird durch Funktionen wie eine Volltextsuche, Änderungsverfolgung, Benachrichtigungsfunktion, Querverweise und Kommentarmöglichkeit im Vergleich zu bestehenden Lösungen erheblich verbessert. Dabei soll auf Schnittstellen für die automatische Abfrage und Weiterverarbeitung geachtet werden. Schrittweise sollen so alle amtlichen 
Informationen öffentlich gemacht werden. 

4.1.2. Medienkompetenzstrategie für Schulen erarbeiten 

Die Schulen kommen ihrem Bildungsauftrag bezüglich der Medienbildung und der Vermittlung von Medienkompetenz an Schüler nicht im nötigen Umfang nach. 

Wir wollen deshalb, dass das Land eine Strategie zur Vermittlung von Medienkompetenz an Schüler durch die Schulen erarbeitet. Dafür müssen die Lehrer an Fortbildungen zu dem Thema teilnehmen und die Lehrpläne müssen dementsprechend angepasst werden, so dass Lehrer in der Lage sind, Medienkompetenz zu vermitteln und mit digitalen Medien im Unterricht zu arbeiten. 

4.1.3. Informatikunterricht für alle Schüler anbieten 


Obwohl Schüler in einer Welt aufwachsen, die zusehends digitalisiert ist, unterscheiden sich ihre Kenntnisse im Umgang mit moderner Informationstechnologie stark. Darüber hinaus wird das Fach Informatik nicht an allen weiterführenden Schulen – und dann auch nicht für alle Profile bzw. Klassen – angeboten. Die daraus resultierende Ungleichheit stellt sowohl ein Problem im Bereich der privaten Nutzung technischer Geräte als auch im Berufsleben dar. Um gleiche Voraussetzungen für alle zu schaffen, soll Informatik an allen Schulen der Sekundarstufe I als Pflichtfach eingeführt werden. Die Schulen sollen sich dazu an den Fachanforderungen des Instituts für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holsteins (IQSH) für Informatik orientieren. Die Gegenstände der Informatik beschränken sich dabei nicht auf das Programmieren oder die Bedienung von Anwendungsprogrammen. Vielmehr legt das Fach Informatik die systematischen Grundlagen für ein informatisches Verständnis und für den Umgang mit Informationstechnologie. 

4.1.4. Digitale Schul-Datenbank für Schleswig-Holstein erstellen 

Zwar haben Eltern in Schleswig-Holstein das Recht auf freie Schulwahl, dennoch ist es für Eltern schwierig, sich einen Überblick über die verschiedenen Schulen, ihre Angebote und Schwerpunktsetzungen zu verschaffen. Die bisher vom Land angebotene Schulsuche ermöglicht 
dies nicht. Wir wollen daher – ähnlich der Kita-Datenbank – eine landesweite Datenbank aller Schulen in 
höheren Schulstufen die Möglichkeit, entsprechend der eigenen Neigungen und Talente „ihre“ Schule zu wählen. Durch die vielen kleinen Oberstufen, gerade im ländlichen Raum, ist nicht überall die gleiche Profil- und Fächerbreite vorhanden. Ganztagsangebote, Schulprogramm, Mittagsangebote oder das Angebot an Wahlpflichtkursen können bei der Schulwahl eine wichtige Rolle spielen. 

4.1.5. Angehenden Studenten die Hochschulwahl erleichtern 

Für die Hochschulwahl können Abbruchquoten, Durchfallquoten, Studiendauer oder Notenspektrum von Bedeutung sein. Es gibt bisher aber keine Datenbank mit solchen Zahlen, an der sich Studieninteressenten orientieren könnten. Abbruchquoten, Durchfallquoten, Studiendauer und Notenspektrum sollten daher erfasst und öffentlich zur Verfügung gestellt werden. Eine Weiterverarbeitung der Daten wird durch die Einhaltung von Open-Data-Kriterien ermöglicht. 

4.1.6. E-Sprachkurse für Deutsch als Zweitsprache anbieten 

Die bestehenden Bildungseinrichtungen, die Deutsch als Zweitsprache unterrichten, sind häufig an den Grenzen der Belastbarkeit angelangt oder haben diese bereits überschritten. Es mangelt sowohl an geeigneten Räumlichkeiten als auch an Lehrern, um die Flüchtlingszahlen und somit Schülerzahlen zu bewältigen. Unser Vorschlag: Das Land fördert eine Online-Lernplattform zum Erlernen von Deutsch als 
Zweitsprache. Fremdsprachler können dadurch ergänzend zu bestehenden Lernangebote „vor Ort“, unabhängig von personellen und räumlichen Ressourcen, die deutsche Sprache online vertieft erlernen. Dabei kann auf bereits existierende Plattformen zurückgegriffen werden. 

4.1.7. Software zur Schulverwaltung vereinheitlichen 

Schulen nutzen unterschiedliche, nicht kompatible Software zur Stundenplanerstellung, zur Personalverwaltung usw. Zur einheitlichen Erfassung beispielsweise der Unterrichtsversorgung 
muss eine manuelle Übertragung erfolgen. Wir wollen deshalb durchsetzen, dass das Land den Schulträgern eine einheitliche, Open Source-basierte Schulsoftware zur Verfügung stellt. Notwendige, landesspezifische Änderungen werden vom IT-Dienstleister des Landes (Dataport) durchgeführt. Dabei wird darauf geachtet, so oft wie möglich auf Offene Standards zu setzen, um den Austausch mit anderer Software zu erleichtern. 

4.1.8. Mobilitätsinformationen frei nutzbar machen 

Navigationsgeräte und Mobilitäts-Apps können bisher oftmals keine Fahrpläne, Störungsmeldungen oder Echtzeit-Verkehrsinformationen anzeigen, weil diese Daten nicht frei und standardisiert nutzbar sind (z. B. aktuelle oder geplante Störungen/Sperrungen/Verspätungen, Barrierefreiheit, freie Parkplätze). Bestenfalls sind diese Informationen auf verschiedenen Internetportalen verstreut. Wir wollen, dass aktuelle Mobilitätsinformationen wie z. B. Fahrpläne, Störungen, Sperrungen, Verspätungen, Barrierefreiheit oder freie Parkplätze für jedermann uneingeschränkt und kostenfrei (Open Data) nutzbar sind. Die finanzielle Förderung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) durch das Land wollen wir deshalb an die Bedingung knüpfen, dass die Verkehrsunternehmen diese Daten zur Verfügung stellen. 

4.2. Ich nutze es! – Zugang und Teilhabe 

4.2.1. Pilotprojekt für digitale Rathäuser starten 


Die Möglichkeiten des modernen eGovernments werden von Kreisen, Städten und Gemeinden teilweise nur sehr eingeschränkt genutzt. Außerdem weichen sie in der Umsetzung teilweise deutlich voneinander ab. Während es vielerorts nur möglich ist, online Termine zu vereinbaren, können anderswo bereits konkrete Verwaltungsvorgänge online durchgeführt werden. Die verschiedenen Angebote unterscheiden sich dabei auch hinsichtlich Auffindbarkeit und Bedienbarkeit. Wir setzen uns daher für ein einheitliches, vom Land koordiniertes eGouvernement-Portal für alle Kreise, Städte und Gemeinden ein, das auch gemeindeübergreifende Verwaltungsakte wie etwa Umzüge über ein und dasselbe Portal ermöglicht. Dazu fordern wir das Land auf, ein Pilotprojekt zu initiieren und zusammen mit allen Beteiligten diejenigen Verwaltungsakte zu ermitteln, die in ein entsprechendes Onlineportal überführt werden sollen. 

4.2.2. Schnelles Internet für jede Schule bereitstellen 

Digitales Lernen im Unterricht setzt eine ausreichend schnelle Internetanbindung voraus – insbesondere wenn viele Schüler gleichzeitig online gehen und digitale Lernplattformen nutzen oder im Internet recherchieren. 85% der Schulen in Schleswig-Holstein sind bisher nur mit einer Geschwindigkeit von 16 Mbit/s oder weniger an das Internet angebunden. In Zeiten von Lernvideos und anderen datenintensiven Online-Diensten ist dies unzureichend. Damit die Schulen in Schleswig-Holstein der steigenden Bedeutung von E-Learning und dem Einsatz moderner Medien gerecht werden können, wollen wir jede Schule in Schleswig-Holstein schrittweise mit einem schnellen Glasfaseranschluss ausstatten. Der Anschluss von Schulen ans Glasfasernetz kommt dann auch der Erschließung der Standortgemeinden zugute. 

4.2.3. 1.000-Hotspots – Programm für drahtlosen Internetzugang in öffentlichen Gebäuden und Einrichtungen 

Menschen sind heute unterwegs zunehmend auf einen Zugang zum Internet angewiesen, auch in 
öffentlichen Einrichtungen (z. B. Behörden, Schulen, Erstaufnahmeeinrichtungen, vollstationäre 
Einrichtungen, Krankenhäuser). Der mobile Internetzugang über UMTS/LTE ist nicht für jeden 
erschwinglich, oft volumenbeschränkt, nicht anonym nutzbar und im Land nicht überall verfügbar. Schulen bieten vielerorts nur eingeschränkten Internetzugang an und investieren viele Ressourcen in die aufwändige Erstellung von Listen zulässiger oder unzulässiger Internetangebote. Wir wollen deshalb erreichen, dass 1.000 frei zugängliche und für die Nutzer kostenfreie WLAN-Internetzugänge in öffentlichen Immobilien eingerichtet werden. Eine Verschlüsselung, Filterung, Identifizierung oder Protokollierung der Internetnutzung erfolgt nicht. Mittelfristiges Ziel ist die Verfügbarkeit von WLAN in allen Schulen und anderen öffentlichen Gebäuden. 

4.2.4. Kostenfreien Internetzugang in Zügen bereitstellen 

Auf Bahnfahrten ist die Netzabdeckung von mobilem Internet oft lückenhaft. Das macht das Bahnfahren vor allem für Berufspendler unattraktiv, die heutzutage zum Arbeiten oft auf eine funktionierende Internetverbindung angewiesen sind. Damit verliert die Bahn, trotz positiver Umweltbilanz, als Verkehrsmittel deutlich an Attraktivität. Bei Neuausschreibungen wollen wir einen kostenfreien WLAN-Internetzugang für Fahrgäste daher zur Bedingung machen. Das WLAN soll dabei für alle Fahrgäste ohne Anmeldung oder Registrierung nutzbar sein. Die Zugbetreiber sollen mit allen großen Mobilfunkanbietern 
kooperieren, um einen möglichst lückenlosen Empfang zu gewährleisten. Außerdem muss sich das Land bei den Mobilfunkanbietern dafür einsetzen, dass Funklöcher entlang von Bahnstrecken zügig geschlossen werden. 

4.2.5. Gefangenen die geregelte Teilhabe am Internet ermöglichen 

Resozialisierung ist eine sicherheitspolitische Aufgabe, die nicht erst mit der Entlassung beginnen darf. Strafgefangene haben bisher keinen Zugang zum Internet, obwohl es geeignete Lösungen zur Gewährleistung der Sicherheit gibt. Der fehlende Internetzugang erschwert Maßnahmen zur Resozialisierung, wie die Jobsuche oder den regelmäßigen Kontakt mit Freunden und Familie. Auch im Maßregelvollzug ist bisher kein Zugang zum Internet möglich. Unserer Meinung nach hat jeder Strafgefangene grundsätzlich Anspruch auf die Nutzung des Internets. Die Einrichtung von Internetzugängen für Strafgefangene wollen wir deshalb ausschreiben lassen. Ähnlich wie bei einem geplanten Pilotprojekt in Berlin kann in einer ersten Phase der Zugriff nur auf Internetseiten einer speziellen Liste gestatten werden. Diese könnte Fortbildungseinrichtungen, Seiten der Arbeitsagentur, Wohnungsportale, Nachrichtenseiten oder das Internetlexikon Wikipedia beinhalten. Die Finanzierung erfolgt durch die bei den Gefangenen erhobenen Nutzungsentgelte. Auch im Maßregelvollzug wird der Internetzugang unter gleichen Bedingungen ermöglicht. Die Sicherheit kann bei den schon existierenden Systemen gewährleistet werden, da beispielsweise Kommentarfunktionen auf Webseiten technisch deaktiviert werden und E-Mail-Verkehr, ähnlich wie analoger Briefwechsel, überwacht werden kann. 

4.2.6. Depublikationspflicht des Rundfunks abschaffen 

Die aus Rundfunkbeiträgen der Gebührenzahler produzierten Sendungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks dürfen bisher nur eine begrenzte Zeit (z. B. 7 Tage lang) zum Abruf über das Internet bereitgehalten werden. Alleine der NDR hat im Zeitraum Januar 2013 bis Mai 2014 von 7.895 Sendungs-Videos 6.524 wieder gelöscht. Auf diese Weise gehen viele Sendungen verloren, die sowohl für die Bürger als auch für die Wissenschaft von großem Interesse seien können. Wer beispielsweise nach einer gewissen Zeit Aussagen von Politikern überprüfen möchte, die diese vor Wahlen getätigt haben, kann nicht auf Medien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zurückgreifen, da die von ihnen produzierten Sendungen, Berichte oder Interviews wahrscheinlich längst depubliziert wurden. Dadurch geht unserer Gesellschaft unnötig viel Wissen und Erfahrung verloren. Wir wollen deshalb erreichen, dass Schleswig-Holstein sich gemeinsam mit anderen Bundesländern dafür einsetzt den Rundfunkstaatsvertrag so zu ändern, dass zumindest eigenproduzierte Nachrichten- und Informationssendungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht länger depubliziert werden. 

4.2.7. Pauschale Handyverbote an Schulen streichen 

An vielen Schulen sind in den Schulordnungen Einschränkungen für die Nutzung von Smartphones oder Tablets festgeschrieben. Aus einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Schleswig-Holsteinischen Landtags geht hervor, dass einige dieser Nutzungseinschränkungen rechtlich fragwürdig und zum Teil sogar unzulässig sind. So ist beispielsweise ein generelles Mitführverbot elektronischer Geräte rechtswidrig, ein Nutzungsverbot während der Freistunden hat keine rechtliche Legitimation und im Rahmen einer pädagogischen Maßnahme darf ein Gerät nicht über den betreffenden Unterrichtstag hinaus eingezogen werden. Viele Schulen bemühen sich bereits darum, digitale Medien sinnvoll in den Unterricht zu integrieren und haben eigene medienpädagogische Konzepte entwickelt. Das trifft jedoch nicht auf alle zu. Wir fordern, dass jede Schule über ein Konzept für den Umgang mit modernen, digitalen Medien verfügen muss. Diese medienpädagogischen Lern- und Lehrkonzepte können in die Schulordnung integriert, oder als ergänzende Vereinbarung beschlossen werden. Das Medienkonzept sollte mit den Schülern gemeinsam ausgearbeitet werden. Dabei muss nicht jede Schule das Rad neu erfinden, da das IQSH (Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holstein) bereits Vorschläge für solche Prozesse gemacht hat. 

4.2.8. Freie Bildungsmaterialien für alle schaffen 

Zurzeit ist es gängige Praxis, dass der Steuerzahler Lernmaterialien doppelt bezahlt: Zum einen 
finanziert er deren Erstellung und Publikation und zum anderen müssen die Schulen für denErwerb bezahlen. Wir verlangen deshalb, dass das Land eine konsistente Strategie zur Förderung und Erstellung freier Bildungsmaterialien (Open Educational Ressources) erarbeitet. Dabei sollten sowohl Materialien des schulischen, des universitären als auch des Weiterbildungsbereiches im Fokus liegen. Über ein entsprechendes Lizenzmodell wollen erreichen, dass die Materialien von einem möglichst breiten Personenkreis kostenfrei genutzt werden können. Das Land soll die Lehrer außerdem bei der Erstellung von Open Educational Ressources unterstützen. Etwa, indem es sie in rechtlichen Fragestellungen berät und Lehrer die investierte Zeit als Arbeitszeit angerechnet bekommen. Langfristig würde so ein Pool von Lern- und Lehrmaterialien entstehen, der von allen Bildungsträgern gemeinsam erstellt sowie genutzt wird (Wikipedia-Prinzip). 

4.2.9. Vorlesungen zusätzlich online verfügbar machen 

Es gibt viele Gründe, warum Studenten Präsensveranstaltungen wie Vorlesungen nicht besuchen können. Seien es überfüllte Hörsäle, die Pflege von Angehörigen oder Nebenjobs, um sich das Studium zu finanzieren. Auch das Nacharbeiten von Vorlesungen mithilfe von Skripten oder Mitschriften von Kommilitonen ist nicht immer möglich bzw. umständlich und zeitraubend.  Wir wollen deshalb, dass Studierende die Möglichkeit bekommen Lehrveranstaltungen auch online abzurufen. Das Land unterstützt dazu die Einrichtung einer Online-Plattformen, auf der Vorlesungen als Videostream hinterlegt werden. Damit werden auch die Studenten unterstützt, die bei der Vorlesung anwesend waren und sich zur Nachbereitung bestimmte Passagen nochmal ansehen oder anhören möchten. 

4.2.10. Online-Sprechstunden von Ärzten fördern 

Bedingt durch den demographischen Wandel gibt es immer mehr alte und pflegebedürftige 
Menschen die regelmäßig ihren Arzt konsultieren müssen. Der Weg zum Arzt wird dabei für fast 
Alle zusehends beschwerlicher, denn bekanntlich nimmt die Mobilität mit zunehmendem Alter 
immer weiter ab. 

Wir wollen deshalb, dass Patienten ihren Arzt über eine private Videokonferenz kontaktieren 
können. Die Videokonferenz soll und will den regulären Arztbesuch nicht ersetzen, sondern 
diesen optimal vorbereiten und sinnvoll ergänzen. Die körperliche Untersuchung sowie die 
anschließende Behandlung finden nach wie vor beim Arzt vor Ort in der Praxis statt. Das Online-
Angebot vereinfacht dabei das gemeinsame Sichten von medizinischem Bildmaterial, das 
Einholen einer zweiten Arztmeinung oder auch eine vereinfachte Arzt-zu-Arzt-Kommunikation. 
Die technische Umsetzung ist dabei so zu gestalten, dass die Vertraulichkeit während der Online-
Sprechstunde vollumfänglich gegeben ist. Die Online-Sprechstunde soll vom Land gefördert und 
in Kooperation mit medizinischen Start-up-Unternehmen aus Schleswig-Holstein realisiert 
werden.

4.2.11. Online-Kontakt zur Bürgerbeauftragten ermöglichen 

Die Bürgerbeauftragte kann schon aus zeitlichen Gründen nicht in allen Landesteilen Schleswig-
Holsteins präsent sein. Der erweiterte Aufgabenbereich der Beauftragten für soziale 
Angelegenheiten wird es in Zukunft zusätzlich erschweren, Bürgersprechstunden im ganzen Land 
durchzuführen. Vielen Menschen ist der telefonische Kontakt alleine nicht persönlich genug, um 
ihre teilweise sehr privaten Anliegen zu schildern. 

Wir wollen deshalb erreichen, dass die Bürgerbeauftragte in Zukunft auch Online-Sprechstunden 
anbieten kann. Über die Sprechstunden per Videoübertragung kann die räumliche Distanz 
überbrückt und eine größere persönliche Nähe zwischen der Beauftragten und den Bürgern 
hergestellt werden. 

4.2.12. Wahlfreiheit zwischen persönlicher, schriftlicher und elektronischer 
Behördenkommunikation 


Wer keinen Zugang zu Informationstechnologien hat oder deren Nutzung zur Kommunikation mit 
Behörden ablehnt, darf dadurch keine Nachteile haben. Alternativ zu elektronischen 
Verwaltungsdiensten und Kommunikationsmitteln muss jeder Bürger stets das Recht haben, 
Behördenangelegenheiten persönlich, telefonisch oder schriftlich zu regeln. 

4.3. Ich bestimme selbst! – Datenschutz und Selbstbestimmung 

4.3.1. Privatsphäre und Sicherheit bei der Energieversorgung schützen 


Die Digitalisierung der Energieversorgung macht diese zunehmend verwundbar und den 
Verbraucher gläsern. Immer weitere Teile der Stromversorgung sind ans Internet angeschlossen 
und dadurch ein potenzielles Ziel von Hackern. Der geplante flächendeckende Einsatz 
sogenannter „intelligenter Stromzähler“ (Smart Meter) birgt zusätzliche Sicherheitsrisiken. 
Darüber hinaus lassen sich aus fortlaufenden Verbrauchsmessungen Rückschlüsse auf die 
Lebensgewohnheiten der Bewohner eines Hauses ziehen. Der Aufbau von Hard- und Software 
dieser Zähler liegt nicht offen – die Hersteller betrachten dieses Wissen als Geschäftsgeheimnis. 
Den Verbrauchern wird somit blindes Vertrauen abverlangt. 

Wir fordern das Land deshalb dazu auf, sich beispielsweise im Rahmen bestehender 
Modellprojekte dafür einzusetzen, dass Protokolle und Software-Quellcodes vollständig 
offengelegt werden, damit die Wirkungsweise und Sicherheit von Smart Metern öffentlich 
kontrollierbar ist. Der Einsatz von „Smart Metern“ in Wohnungen darf zudem nur mit freier und 
jederzeit widerrufbarer Einwilligung der Bewohner erfolgen. Wer beim Bezug einer Wohnung 
bereits ohne seine Zustimmung installierte Vorrichtungen dieser Art vorfindet, soll das Recht 
haben, diese durch einen herkömmlichen Stromzähler zu ersetzen. 

4.3.2. IT-Infrastruktur des Landes regelmäßig prüfen 

Derzeit werden die IT-Systeme des Landes keinen regelmäßigen Audits unterzogen. Ein Bericht 
des Landesrechnungshofs aus dem Jahr 2014 hat darüber hinaus erschreckende Mängel bei der 
IT-Sicherheit der Kreise offenbart. 

Um dies zu ändern wollen wir eine unabhängige Behörde des Landes personell und finanziell so 
ausstatten, dass sie die Landes-IT regelmäßig kontrollieren und die Kommunen beraten kann. Die 
Prüfungsergebnisse werden der Landesregierung gemeldet und nach Beseitigung etwaiger 
Mängel der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. 

4.3.3. Recht auf verschlüsselte Kommunikation mit Behörden 

Zurzeit gibt es kaum Behörden oder andere staatliche Stellen mit denen Bürger verschlüsselt 
kommunizieren können. Nicht nur ausländische Geheimdienste, sondern auch Kriminelle können 
so persönlich relevante Informationen anhören und im schlimmsten Fall missbrauchen. 

Deshalb wollen wir darauf hinwirken, dass das Land eine Strategie zur verschlüsselten E-Mail-
Kommunikation mit staatlichen Stellen vorlegt. Dabei sollten international etablierte und bereits 
anerkannte Verschlüsselungsverfahren wie OpenPGP und S/MIME genutzt werden. Personen, die 
verschlüsselte E-Mails nicht nutzen wollen oder können, wollen wir ein verschlüsseltes Online-
Kontaktformular zur Verfügung stellen. Auch alle weiteren Internetportale des Landes sollen 
standardmäßig SSL-verschlüsselt nutzbar werden. In sensiblen Bereichen soll eine 
unverschlüsselte Nutzung unterbunden werden. 

4.3.4. Anonymen Verkauf von E-Tickets im ÖPNV ermöglichen 

Derzeit lassen sich Fahrkarten für den ÖPNV im Internet nur unter der Preisgabe persönlicher 
Daten erwerben. Neben dem Missbrauchsrisiko, das mit Zahlungsmitteln wie Kreditkarten im 
Internet verbunden ist, erlaubt der personifizierte Kauf zudem die Erstellung eines 
Bewegungsprofils. Wir fordern deshalb, dass die Möglichkeit Tickets zu bezahlen um Prepaid- 
oder Guthabenkarten ergänzt wird, die sich anonym erwerben bzw. aufladen lassen. Die 
Zuordnung des Fahrscheins zu einer Person wäre dabei (statt des Namens) über die letzten vier 
Ziffern eines mitgeführten Ausweises oder einer Kundenkarte (z. B. Personalausweis, 
Führerschein, BahnCard, EC-Karte oder Kreditkarte) möglich. 

4.3.5. Überwachungskamera-Register einführen 

Die Überwachung durch Kameras ist zum festen Bestandteil des öffentlichen Raums geworden. 
Eine solche Dauerüberwachung kann einen, wenn auch unbewussten, Anpassungsdruck 
erzeugen. Es ist bisher kaum möglich, sich dieser ständigen und überall präsenten Überwachung 
zu entziehen. Wir fordern deshalb eine gesetzliche Meldepflicht für Kameras im öffentlichen Raum. Die Standorte der Kameras sowie der Kontakt zu den Betreibern müssen in einem Internet-Register für jedermann einsehbar sein. 

4.4. Ich entscheide mit – Bürgerbeteiligung und Partizipation 

4.4.1. Beteiligungsportal für Gesetzesvorhaben realisieren 


Derzeit erfahren Bürger vom politischen Geschehen häufig erst dann, wenn bereits Tatsachen 
geschaffen worden sind. Im Landtagsinformationssystem (LIS) sind zwar die meisten Landtags-
Dokumente abrufbar, das System ist allerdings wenig benutzerfreundlich, nicht interaktiv, die 
Suchfunktion nur bedingt tauglich. Anders ausgedrückt: Heutige Webstandards bieten 
Möglichkeiten zur Darstellung, Visualisierung und Einbeziehung der Bürger in politische Prozesse, 
die in Schleswig-Holstein bislang noch nicht genutzt werden. 

Wir wollen daher ein Internet-Beteiligungsportal einrichten, auf dem wichtige Gesetzgebungsvorhaben aus Landesregierung und Landtag öffentlich diskutiert werden können. Die Beteiligung erfolgt bei Regierungsentwürfen spätestens zum Zeitpunkt der Verbandsanhörung (§ 2 PIG), ansonsten ab Einbringung in den Landtag. Zusätzlich sollen die im Parlament existierenden Dokumente (z. B. Stellungnahmen) leichter auffindbar gemacht werden. Die bisher rein interne Dokumentation der Gesetzgebungs- und Verordnungsvorhaben der Landesregierung wollen wir im Sinne der OpenGovernment-Prinzipien der Öffentlichkeit zugänglich machen. 

4.4.2. Bürger an der Planung von Großprojekten beteiligen 

Im Umfeld von Großprojekten wie der Fehmarnbeltquerung gibt es immer wieder Bürgerproteste 
von Anwohnern und Betroffenen. Mit dafür verantwortlich ist die mangelhafte Informations- und 
Beteiligungspolitik des Staates. Planfeststellungsverfahren sind auch deshalb bürgerunfreundlich, 
weil Möglichkeiten digitaler Beteiligung und Information nicht genutzt werden. 

Wir fordern deshalb ein zentrales Internetportal, über das der Bürger bereits in der 
Konzeptionsphase von Großprojekten Informationen dazu abrufen kann. Über das Portal sollen sich die Bürger auch automatisch über Bauvorhaben, Informationsabende und Bürgerbeteiligungsverfahren in ihrer Nachbarschaft informieren lassen können. Um die Bürger umfassend zu informieren, wird das bereits existierende Raumordnunginformationssystem der Öffentlichkeit zugänglich gemacht und in das Internetportal integriert. Dort werden von der Konzeption bis zur Realisierung alle relevanten Informationen begleitend eingestellt. Zusätzlich fordern wir bei einer Planungszeit für Bauvorhaben über einen Zeitraum von über 5 Jahren, ist ein erneutes Gutachten zu erstellen, ob es neue Bedenken zur Umweltverträglichkeit gibt.  

4.4.3. Mängelmelder für öffentliche Infrastruktur einrichten 

Mängel an der öffentlichen Infrastruktur wie Schlaglöcher, verschmutze Spielplätze, beschädigte 
Schilder oder fehlende Barrierefreiheit zu melden scheitert häufig daran, dass sich der zuständige 
Ansprechpartner nicht finden lässt. Meldungen über die herkömmlichen Kanäle sind außerdem 
aufwendig und dem Bürger bleibt häufig verborgen, wie damit weiter verfahren wird. 

Wir wollen deshalb, dass das Land gemeinsam mit den Kommunen ein zentrales und anonym 
nutzbares Mängel-Melde-Portal einrichtet. Über mobile Endgeräte lassen sich Schäden an der 
öffentlichen Infrastruktur leicht geographisch verorten und mit Fotos belegen. Die 
Mängelmeldungen wollen wir auf einer Karte öffentlich einsehbar machen und mit einer 
Kommentarfunktion versehen. 

4.4.4. Anonyme Plattform für Whistleblower einrichten 

Whistleblower weisen häufig auf wichtige Missstände in der Politik, in Behörden oder in der 
Wirtschaft hin, werden aber vom geltenden Recht nicht zuverlässig vor Repressalien durch ihren 
Arbeitgeber oder Dienstherren geschützt. Auch der richtige Ansprechpartner ist für sie nicht 
immer auf den ersten Blick erkennbar. Weitestgehende Anonymität erhöht die Bereitschaft, trotz 
der bestehenden Rechtsunsicherheit auf Missstände hinzuweisen.

Wir wollen daher eine Landes-Whistleblower-Plattform, über die Jedermann anonym auf 
Missstände und Gesetzesverstöße hinweisen kann. Das System soll im Fall von Rückfragen auch 
eine anonyme Kommunikation mit dem Hinweisgeber ermöglichen. Hierbei kann auf die 
Erfahrungen anderer Bundesländer wie Niedersachsen oder Baden-Württemberg zurückgegriffen 
werden, die so seit Jahren wertvolle Hinweise in Bereichen wie Wirtschaftskriminalität oder 
Korruption erhalten.


5. Inneres und Justiz  

5.1. Für eine intelligente und rationale Sicherheitspolitik 


Ein angemessener Schutz vor Kriminalität ist eine wichtige staatliche Aufgabe, die nach unserer 
Überzeugung nur durch eine intelligente und rationale Sicherheitspolitik auf der Grundlage 
wissenschaftlicher Erkenntnisse erfüllt werden kann. Um kluge Sicherheitsmaßnahmen fördern 
und schädliche Maßnahmen beenden zu können, wollen wir, dass eine unabhängige Einrichtung 
(Grundrechteagentur) alle bestehenden Befugnisse und Programme der Sicherheitsbehörden in 
Schleswig-Holstein systematisch und nach wissenschaftlichen Kriterien auf ihre Wirksamkeit, 
Kosten und schädliche Nebenwirkungen untersucht. Ebenso sollen Alternativen und die 
Vereinbarkeit mit den Grundrechten geprüft werden. Auf dieser Grundlage können wir sodann 
Grundrechtseingriffe aufheben, wo dies ohne Einbußen an Sicherheit – also ohne Einfluss auf die 
Kriminalitätsrate – möglich ist. Auch im Bereich der Sicherheit ist das Kosten-Nutzen-Prinzip 
anzuwenden, um mit den aufgewendeten Mitteln ein Höchstmaß an Sicherheit zu erreichen. 

5.2. Straftaten vorbeugen 

Wir wollen einen Schwerpunkt unserer Sicherheitspolitik auf die Förderung von 
Vorbeugemaßnahmen und -projekten legen, deren Wirksamkeit wissenschaftlich erwiesen ist. 
Nur so kann schon den Ursachen von Kriminalität bereits in der Entstehung entgegengewirkt 
werden. Wir wollen dazu eine Landesstrategie zur Vorbeugung von Straffälligkeit entwickeln und 
die bisher zersplitterten Zuständigkeiten hierfür auf das Innenministerium vereinen. 

5.3. Polizei sowohl personell als auch sachgerecht ausstatten 

Wir setzen uns dafür ein, dass die Landespolizei sowohl personell als auch sachgerecht ausgestattet wird, um ihre Aufgaben wahrzunehmen. Stellenstreichungen bei der Landespolizei Schleswig-Holstein lehnen wir ab. 

5.4. Sicherheitsbewusstsein stärken 

Die gefühlte Sicherheit ist eine wichtige Voraussetzung für unser persönliches Wohlbefinden. 
Forschungsergebnisse zeigen aber, dass das hohe Maß an Sicherheit in Deutschland verbreitet 
unbekannt ist und dass das Kriminalitätsrisiko teilweise weit überschätzt wird. Wir wollen ein 
Programm zur Stärkung des Sicherheitsbewusstseins und zur sachlichen Information über 
Kriminalität in Schleswig-Holstein auflegen, um verzerrten Einschätzungen und Darstellungen der 
Sicherheitslage entgegen zu wirken. 

5.5. Unabhängige Kommission zur Untersuchung von Straftaten im Amt einsetzen 


Wir setzen uns dafür ein, dass auf Landesebene eine unabhängige Kommission zur Untersuchung 
von Straftaten im Amt eingerichtet wird. Dies gewährleistet eine unabhängige und effektive 
Untersuchung. So kann eine Interessenkollision zwischen dem Ermittlungszweck und dem 
Schutz »der eigenen Seite« in Zukunft verhindert werden. Um dies zu erreichen darf die Kommission keine Mitglieder aus dem jeweils betroffenen Behördenzweig haben (z.B. Verdacht der Straftat durch einen Polizisten, daher keine dem Landesinnenministerium unterstellten Mitglieder). Ferner soll die Kommission auch nicht im öffentlichen Dienst stehende Mitglieder haben. Ergebnisse in anderen Staaten, z.B. Großbritannien, haben den Nutzen einer unabhängigen Kommission bereits belegt. 

5.6. Behördenhaftung: Pauschale Mindestentschädigung bei rechtswidrigen Verwaltungsakten 

Durch rechtswidrige Verwaltungsakte entstehen für die Betroffenen immer wieder Nachteile. Wir 
wollen eine pauschale Mindestentschädigung bei solchen Maßnahmen einführen. So können 
Betroffene unbürokratisch entschädigt werden. Außerdem ist dies ein Anreiz für Behörden und 
Gesetzgeber, Verwaltungsvorgänge so zu verbessern, dass weniger Fehler passieren. 

5.7. Religion ist Privatsache – Staat und Kirche vollständig trennen 

In einer modernen Demokratie ist die vollständige Trennung von Staat und Kirche bzw. 
Religionen unerlässlich. Denn nur so kann Demokratie mit der zunehmenden Vielfalt umgehen 
und Diskriminierungen aufgrund von Weltanschauungen vermeiden – es sei denn, diese befänden 
sich im Konflikt mit ihrer Verfassung und den Menschenrechten. Dies bedeutet auch, dass die 
Verfassung einer modernen Demokratie niemals religiös begründet sein kann, sondern ihre 
Prinzipien aus einem allgemein gültigen, umfassenden Humanismus beziehen muss. Zwar hat 
unser Land auf vielen Gebieten die notwendige Trennung von Kirche und Staat bereits vollzogen. 
Auf Initiative der PIRATEN wurde das Tanz- und Veranstaltungsverbot an stillen Feiertagen 
eingeschränkt. Aber es bleibt noch viel zu tun im Sinne eines diskriminierungsfreien und 
vielfältigen Zusammenlebens. 

Daher fordern wir: 

 das Anbringen von religiösen Symbolen an Gebäuden mit öffentlicher Funktion (z.B. Rathäuser, Gerichtsgebäude, Schulen) zu verbieten 

 den konfessionsgebundenen Religionsunterricht durch ein Schulfach „Ethik“ zu ersetzen, das 
die Fragen: „Wie leben wir?“ und: „Ist es gut so, wie wir leben?“ unvoreingenommen stellt und mit allen SchülerInnen – gleich welcher religiös-kulturellen Herkunft – zu beantworten sucht 

 die Mitgliedsbeiträge der Kirche (Kirchensteuer), nach dem Vorbild anderer demokratischer 
Länder, nicht mehr durch den Staat erheben zu lassen 

 auf Gebühren für den Kirchenaustritt zu verzichten 

 die Ewigkeitsklausel in den Kirchenstaatsverträgen aufzuheben 

 insgesamt eine sowohl finanzielle als auch rechtliche und organisatorische Entflechtung 
zwischen Kirchen (Religionsgemeinschaften) und Staat herbeizuführen (betr. Subventionen 
für kirchliche Einrichtungen, Rundfunkstaatsverträge etc.) 

 die so genannten „stillen Feiertage“ nicht mehr mit einem „Tanzverbot“ oder ähnlichen 
Einschränkungen des öffentlichen Lebens zu verbinden 

 im Rahmen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes keinerlei Ausnahmen für 
Beschäftigte in religiösen Einrichtungen mehr gelten zu lassen, soweit die Beschäftigten 
nicht unmittelbar mit Verkündung und Lehre befasst sind 

 ebenso wenig im Tarifrecht Einschränkungen für solche Beschäftigte gelten zu lassen – und 
hier ohne Ausnahme. 

5.8. Verfassungsschutz abschaffen 


Die Piratenpartei setzt sich für die Auflösung des Landesverfassungsschutzes in Schleswig-
Holstein ein. 

5.9. Transparenter Haushalt für den Verfassungsschutz 


Die Einnahmen und Ausgaben für den Verfassungsschutz in Schleswig-Holstein sind nicht einmal 
für alle Mitglieder des Landtags nachvollziehbar. Eine Kontrolle des Verfassungsschutzes wird 
hierdurch noch weiter eingeschränkt. Wir möchten, dass im Haushaltsplan die für den Schleswig-
Holsteinischen Verfassungsschutz angesetzten Einnahmen und Ausgaben nachvollziehbar und 
detailliert ausgewiesen werden. Ausgaben für den Geheimschutz unterliegende Tätigkeiten des 
Verfassungsschutzes können gesammelt ausgewiesen werden. 

5.10. Justiz unabhängiger und transparenter machen 


Solange die Justiz von der Regierung verwaltet und beaufsichtigt wird, ist ihre organisatorische 
Unabhängigkeit nicht gewährleistet. Wir wollen deshalb wie in anderen europäischen Staaten die 
Selbstverwaltung der Justiz (Gerichte und Staatsanwaltschaften) umsetzen. Ein Landesjustizrat 
soll die Justizverwaltung und Dienstaufsicht, die Erstellung eines Haushaltsvoranschlages, den 
Haushaltsvollzug, Personalentscheidungen und Stellungnahmen zu justizbezogenen 
Rechtsetzungsvorhaben übernehmen. Zur Besetzung des Landesjustizrats soll die Justiz 
Vorschlagslisten bestehend aus Mitgliedern der Justiz wählen, die endgültige Wahl aus den Listen 
soll dann der Landtag treffen. Der Justizminister soll nicht länger das Recht haben, in Einzelfällen 
in staatsanwaltschaftliche Ermittlungen einzugreifen. Und wir wollen, dass die bisher nur 
kostenpflichtig abrufbaren Gerichtsentscheidungen kostenfrei und frei verwendbar im Internet 
zum Abruf bereitgestellt werden. 

5.11. Zwangseinweisungen in psychiatrische Krankenhäuser reformieren 


Auch die Würde psychisch kranker Menschen ist für uns unantastbar. Nach dem Wortlaut des 
schleswig-holsteinischen Psychisch-Kranken-Gesetzes dürfen psychisch kranke Menschen zum 
Schutz vor sich selbst in psychiatrische Krankenhäusern untergebracht werden, selbst wenn sie 
für andere Menschen ungefährlich sind und sich in freier Entscheidung für ein Leben mit den 
Folgen ihrer Krankheit in Freiheit entscheiden. Dies wollen wir ändern und das „Recht auf 
Krankheit“ achten. Ärztliche Eingriffe in den Körper sollen nicht länger ohne Einwilligung zulässig 
sein, nur weil die damit verbundene Gesundheitsgefahr nach Meinung der Ärzte nicht ‘erheblich’ 
ist. Liegt kein akuter Notfall vor, soll keine Zwangsbehandlung ohne richterliche Genehmigung 
zugelassen werden. Dass psychisch kranke Menschen nach dem neuen Maßregelvollzugsgesetz unter Videoüberwachung gestellt werden dürfen, wollen wir rückgängig machen. Ein Ersatz menschlicher Betreuung durch technische Überwachung ist nicht nur menschenunwürdig, sondern schadet dem Behandlungserfolg und ist damit kontraproduktiv. 

6. Soziales 


6.1. Recht auf sichere Existenz und gesellschaftliche Teilhabe 

Die Würde des Menschen zu achten und zu schützen ist das wichtigste Gebot des Grundgesetzes. Ein Mensch kann nur in Würde leben, wenn für seine Grundbedürfnisse gesorgt und ihm gesellschaftliche Teilhabe in allen Bereichen möglich ist. Deswegen stehen wir zu dem aus dem Grundgesetz abgeleiteten, bestehenden Recht eines jeden auf sichere Existenz und gesellschaftliche Teilhabe. Wir möchten, dass jeder seine wirtschaftlichen und sozialen Potenziale frei entfalten kann. Daher setzen wir uns für Lösungen ein, die eine sichere Existenz und gesellschaftliche Teilhabe individuell und bedingungslos garantieren und dabei auch wirtschaftliche Freiheit erhalten und ermöglichen. Wir wollen Armut verhindern, nicht Wohlstand. Wir verstehen die Gesellschaft als einen Verbund von Menschen, die in gegenseitiger Verantwortung dafür einstehen, dass jedes Mitglied dieser Gemeinschaft sein Leben in Würde, selbstbestimmt und ohne Angst führen kann. Wir sehen die existentielle Sicherung, Chancengleichheit und die Möglichkeit zur Teilhabe am gesellschaftlichen, politischen und kulturellen Leben als wichtig für den Erhalt des sozialen Friedens an. Wir Piraten sind der Überzeugung, dass der Digitale Wandel das bisherige Wirtschafts- und Sozialsystem stark verändern wird. Die dabei neu entstehende Werte- und Tätigkeitsgesellschaft benötigt zudem einen anderen Begriff von Arbeit. Daher ist es die Aufgabe des Staatswesens, dafür Sorge zu tragen, dass jede Art von Arbeit gewürdigt wird. Jeder Mensch soll nach seinen Neigungen und Fähigkeiten tätig sein können und dürfen. Diese Idee einer neuen, fairen und tatsächlich sozialen Gesellschaft wollen wir durch die Einführung eines Bedingungslosen Grundeinkommens erreichen.

Wir möchten alle bestehenden Rentensysteme, berufsständischen Versorgungssysteme und Pensionen im öffentlichen Dienst zu einer Rentenkasse zusammenführen. Alle steuerpflichtigen Einkommen und Kapitalerträge sollen zur Zahlung von Rentenbeiträgen verpflichtet werden. Dabei sollen sich die Rentenbezüge innerhalb einer Mindest- und Maximalrente bewegen. Die Rentenkasse ist für die Rente zweckgebunden.

6.2. Inklusive Sozialpolitik 

Spätestens seit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention sind Staat und Gesellschaft rechtlich darauf verpflichtet worden, eine inklusive Gesellschaft zu gestalten. In Schleswig-Holstein kommt die Umsetzung dieser rechtlichen Grundlage nur schleppend voran. Die Nutzung von ‚Leichte Sprache‘ wird nicht im erforderlichen Maße umgesetzt, der barrierefreie Wohnungsbau kommt nicht zügig voran, und die Schulbegleitung ist immer noch nicht geklärt. Zudem wird der Umgang von Behörden mit Menschen mit Behinderungen jährlich von der Beauftragten für soziale Fragen neu thematisiert. Wir brauchen mehr Menschlichkeit in den Behörden – dafür wollen wir uns einsetzen.

 Den Grundsatz, dass Inklusion in den Köpfen beginnt, wollen wir fördern. 

 Wir möchten erreichen, dass die kommunalen Spitzenverbände über landesweit 
vergleichbare Lösungen für die unterschiedlichen Ausgangssituationen und Problemlagen sprechen. Dabei soll für vergleichbare und standardisierte gesetzliche Grundlagen auf den Kreisebenen gesorgt werden. 

 Wir setzen uns für die Einrichtung eines Landesbehindertenrats ein 

 Wir lehnen die Misstrauenskultur bei der Gewährung staatlicher Transferleistungen ab. Deshalb soll künftig darauf verzichtet werden, von Menschen, deren Gesundheitszustand unveränderlich ist, alljährlich den Nachweis zur Berechtigung der Gewährung der Grundsicherung zu erbringen. Auf diese Weise kann ein Abbau von unnötiger Bürokratie erfolgen.

6.3. Menschen mit Behinderungen 

Enthinderung ist nicht die eigene Kompensation von vorhandener und unveränderter Benachteiligung aufgrund gesellschaftlicher Behinderung. Mangelnde Berücksichtigung von gesellschaftlichen Minderheiten ist aktive Diskriminierung und nicht mehr als „Versehen“ entschuldbar. Die Anforderung an ein universelles Design lautet, solche Diskriminierungen abzubauen. Um eine Gesellschaft zu werden, die niemanden außen vor lässt, brauchen wir die Beteiligung möglichst vieler Menschen, die vorschlagen, wie wir uns verändern können. Inklusion darf nicht von oben übergestülpt werden, nicht von Wissenschaftlern, nicht von Politikern und auch nicht von anderen „Experten“. 

 Wir wollen die Barrieren in den Köpfen abbauen. Die Zeit der Ankündigungen muss vorbei 
sein. Wir kritisieren, dass das Land seit 2013 nicht vorangekommen ist bei dem vermehrten 
Einsatz von ‚Leichte Sprache‘ 

 Wir erneuern unsere Forderung, mehr ‚Leichte Sprache‘ in den Veröffentlichungen und 
Dokumenten der Landesregierung und anderen Behörden zu verwenden. 

 Wir wollen Möglichkeiten prüfen, mehr Gebärdendolmetscher einzusetzen, z.B. bei der 
Übertragung von Plenartagungen. Dazu kann es nützlich sein, ein Netzwerk von Dolmetschern zu etablieren. 

 Wir streben an, an Schulen eine Profilbildung mit dem Schwerpunktfach „Gebärdendolmetscher‘ zu ermöglichen. 

 Wir fordern, hörgeschädigten und nicht-hörgeschädigten Kindern und Jugendlichen den Zugang zur Gebärdensprache in inklusiven schulischen Kontexten zu ermöglichen. 

 Wir möchten einen gesamtgesellschaftlichen Dialog ‚Inklusion‘ in Gang setzen und dabei ganz gezielt mit den kommunalen Spitzenverbänden erörtern, wie die vorgenannten Standards auf der kommunalen Ebene verwirklicht werden können.

 Echte Mitbestimmung der Betroffenen statt Parteienproporz: Wir setzen uns dafür ein, dass die Findungs-Kommissionen für Beiräte auf kommunaler Ebene und auf Landesebene so aufgestellt werden, dass dort Selbsthilfegruppen, Vereine und Betroffene sowie besonders gut qualifizierte Menschen entscheiden. 

6.4. Inklusion zwischenmenschlich 

Wir alle müssen lernen, die inklusive Gesellschaft zu leben. Oft fehlt das Verständnis füreinander. 
Menschen ohne Behinderung müssen lernen, sensibel mit den Behinderungen oder Symptomen 
der betroffenen Menschen umzugehen. Menschen mit Behinderung müssen sich darauf einstellen, dass dieser Prozess sich manchmal erst langsam entwickelt. Dieser Prozess bezieht sich auf die Menschen, die in den Behörden arbeiten und alle, die im Alltag noch unsicher sind im Umgang mit Behinderungen oder Symptomen. 

 Wir möchten, dass alle Menschen, die in Behörden arbeiten, besser für ihren Umgang mit 
Menschen mit Behinderung geschult werden und auf den Umgang mit bestimmten 
Behinderungen oder Symptomen vorbereitet werden. 

 Gerade das Land und die Kommunen als öffentliche Arbeitgeber sollen dies auch in 
Fortbildungen und Qualifizierungsmaßnahmen berücksichtigen. 

 Bewusstseinsbildende Maßnahmen zur Situation von Menschen mit Behinderungen sowie zur 
Inklusion sollten für Führungskräfte verpflichtend sein. Darüber hinaus sollte Sensibilisierung 
als grundsätzliches Prinzip in die Personalentwicklung einbezogen werden 

6.5. Ein selbstbestimmtes Leben durch eigene Arbeit 

Arbeit allein schafft noch keine Teilhabe. Arbeit in einer Werkstatt oder einem Integrationsbetrieb bereichert das Leben des betroffenen Menschen. Es schafft Selbstbewusstsein und Selbstwertgefühl. Trotzdem gelingt es den Menschen in den Werkstätten und Betrieben nicht, ihren Lebensunterhalt durch ihre Arbeit zu erwirtschaften. Das Resultat ist ein hoher bürokratischer Aufwand, um die Sozialgelder immer wieder neu zu beantragen und gegenzurechnen. Seit 2008 haben die betroffenen Menschen das Recht, ihre Leistungen in Form eines persönlichen Budgets zur erhalten. Wir wollen für die Menschen aber mehr erreichen: 

 Wir fordern eine bundesgesetzliche Reform und dass das persönliche Budget umgewandelt wird in ein verlässliches Einkommen analog zum Bedingungslosen Grundeinkommen. Das persönliche Budget setzt sich dabei zusammen aus der Grundsicherung und weiteren soziale Leistungen wie Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen, der sozialen Pflegeversicherung, der Unfallversicherung bei Pflegebedürftigkeit sowie Pflegeleistungen der Sozialhilfe.

 Wir fordern deutlich verstärkte Bemühungen zur Umsetzung des Budgets für Arbeit unter Beteiligung aller Akteure 

 Wir stehen damit für eine sichere Einkommensgrundlage für die Menschen mit Behinderung und langfristig für eine deutliche Entbürokratisierung. 

6.6. Sozialer Wohnungsbau – Wohnraum für alle Menschen 

Die Zahl der Sozialwohnungen in Schleswig-Holstein ist in den letzten Jahren drastisch 
zurückgegangen. Allerdings sind Sozialwohnungen auch nur vorübergehend geeignet, für 
bezahlbaren Wohnraum zu sorgen, weil die Preisbindung nach einer gewissen Frist entfällt. Hinzu 
kommt, dass Untersuchungen zufolge viele Mieter von Sozialwohnungen nach ihrem aktuellen 
Einkommen nicht (mehr) bedürftig sind und es keine Fehlbelegungsabgabe mehr gibt. In 
Kommunen mit wenig bezahlbaren Wohnraum ist es zudem vielfach mangels verfügbarer 
Flächen nicht möglich, neuen Wohnraum zu bauen. Vor diesem Hintergrund halten wir die 
Wohnungsbaufördermaßnahmen der Landesregierung weder für ausreichend noch in dieser Form 
für zielführend. 

 Wir setzen uns für den Schutz des noch vorhandenen, bezahlbaren Wohnraums vor 
übermäßiger Verteuerung, Zweckentfremdung, Leerstand oder Verfall ein. Wo bezahlbarer Wohnraum neu geschaffen wird, sollte geprüft werden, ob dies in öffentlichem Eigentum 
erfolgen kann, um dauerhaft eine sozialverträgliche Nutzung zu ermöglichen. Leider haben 
die Kommunen in der Vergangenheit einen Großteil ihrer Wohnungen privatisiert. 

 Der Wohnraum muss nach den persönlichen Bedürfnissen der einzelnen Menschen mit 
Behinderungen eingerichtet werden, und zwar nicht nur für Menschen im Rollstuhl, sondern 
auch für die Bedürfnisse von Menschen mit psychischen, geistigen und seelischen 
Behinderungen. 

 Wir streben die Belebung und Stärkung von Unterzentren an, da sie für mehr Pluralität, 
Verteilung und Erreichbarkeit sorgen. Allerdings ist eine solche Entwicklung von vielen 
Faktoren abhängig, die nicht alleine dauerhaft durch finanzielle Zuwendungen beeinflussbar 
sind. Wo eine Versorgung vor Ort nicht vorhanden ist, sollte zumindest die Mobilität der 
Bewohner gewährleistet sein. Deshalb setzen wir uns beispielsweise für die Förderung von 
Bürgerbussen ein, um insbesondere im ländlichen Raum Mobilität für alle zu gewährleisten. 

6.7. Beim Neubau von Sozialwohnungen den demografischen Wandel 
berücksichtigen 


Schon heute enthält die Landesbauordnung Vorgaben für die barrierefreie Erreichbarkeit und 
Benutzbarkeit von Gebäuden. Das Ziel, auch als Pflegebedürftiger in der eigenen Wohnung 
verbleiben zu können, steht in einem Spannungsverhältnis zu dem Ziel, den Wohnraum 
bezahlbar zu halten. Wer nur vorübergehend nach Wohnraum sucht und nicht seinen 
Lebensabend dort verbringen möchte, sollte auch eine kostengünstigere Wohnung wählen 
können, die nicht barrierefrei ist. Vor diesem Hintergrund sollte untersucht werden, ob 
ausreichend Sozialwohnungen für Menschen zur Verfügung stehen, die eine barrierefreie 
Wohnung suchen. Wenn dies nicht der Fall ist, könnte bei den Förderbedingungen angesetzt 
werden. 

 Wir setzen uns dafür ein, dass bei jedem Neubau von Wohnhäusern (mehrstöckig) im 
sozialen Wohnungsbau die Nachrüstung eines Aufzugs möglich sein soll, der auch 
rollstuhlgerecht erreicht werden kann. Ebenso sind jedwede Stolperstellen (z. B. Absätze 
beim Wohnhauseingang, Balkon) zu vermeiden, damit Rollstuhlfahrer und Behinderte auch 
ohne weitere Hilfe ins Haus kommen. Des Weiteren ist erforderlich, dass Bad und Toilette 
breite Raumtüren besitzen, damit behinderte Personen mit Rollstuhl oder Rollator hindurch 
kommen. 

6.8. Familienpolitik  

Wir setzen uns dafür ein, die einseitige Bevorzugung traditioneller Rollen-, Familien- und 
Arbeitsmodelle zu überwinden. 

Wir stehen für: 

 Freie Selbstbestimmung des Zusammenlebens, geschlechtlicher und sexueller Identität bzw. 
Orientierung, 

 Kinderwünsche auch in nicht klassischen Familienbildern, 

 Familienförderung dort, wo Kinder sind, 

 Gebührenfreie und flexible Betreuungs- und Bildungsangebote, 

 Ombudsstellen in der Jugendhilfe 

 Eine Kindergrundsicherung, die Kinderarmut tatsächlich verhindert. 


6.9. Kindeswohl – Kinderschutz – Rechte von Kindern und Jugendlichen 

6.9.1. Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen der Jugendhilfe 


 Wir setzen uns dafür ein, dass Kinder und Jugendliche in teilstationären oder vollstationären 
Einrichtungen der Kinder-und Jugendhilfe mehr Hilfe erfahren, als dies in der Vergangenheit 
der Fall war. Der öffentlich viel diskutierte ‚Fall Friesenhof‘ hat uns gezeigt, dass hier viel 
mehr Fürsorge nötig ist, als bisher geleitet wurde. 

 Wir sehen die Notwendigkeit, dass im Rahmen des Kinderschutzes im Rahmen der 
stationären und teilstationären Jugendhilfeeinrichtungen Maßnahmen entwickelt werden, die 
den betroffenen Kindern und Jugendlichen den Aufbau eines gesunden Bindungsverhaltens, 
eines starken Selbstbewusstseins, die Ausprägung von Instrumenten zur Selbststeuerung 
sowie die Entwicklung ihre Fähigkeiten und Potenziale ermöglichen. 

 Es ist zu jedem Zeitpunkt sicher zu stellen, dass das Wohl des Kindes bzw. des Jugendlichen, 
seine Rechte und Teilhabemöglichkeiten gewahrt sind. 

 Die Heimaufsicht ist zu stärken und in ihren Handlungsoptionen zu verbessern. 

 Es gibt zahlreiche gesetzliche Bestimmungen und Vorschriften, die den Schutz der Kinder 
und Jugendlichen in den Einrichtungen sicherstellen sollen. Wir wollen dafür sorgen, dass 
diese Normen konsequent Anwendung finden und Kinder und Jugendliche als Träger von 
Rechten betrachtet und behandelt werden. 

 Dazu soll das Land Qualitätsmanager einstellen, die sich ausschließlich dieser Aufgabe 
widmen. 

 Statt beim Amt für Soziale Dienste ein deutliches Mehr an Stellen zur Ausgabe des Kita-
Geldes zu organisieren, sollte des Land einen Teil dieser Kapazitäten in das 
Qualitätsmanagement beim Kinder- und Jugendschutz geben. 

 Die personellen Kapazitäten im Landesjugendamt sind entsprechend zu erhöhen. Ziel muss 
es sein, dass vermehrt unangekündigte Kontrollen in den Einrichtungen stattfinden können. 

 Wir halten daran fest, dass es neben der Ombudsstelle für Klagen und Beschwerden eine 
kostenlose Telefonnummer für die Kinder und Jugendlichen geben muss, die diese im 
Bedarfsfall um strukturelle oder sofortige Notfallhilfe anrufen können. Es ist dafür zu sorgen, 
dass jedes Kind einer Einrichtung der Jugendhilfe jederzeit ungestörten Zugang zu einem 
Telefon haben kann. 

 Die Polizei soll wegen aller Einsätze im Zusammenhang mit stationären Jugendhilfeeinrichtungen eine Melde- bzw. Anzeigepflicht gegenüber dem Landesjugendamt bekommen, damit dies sofort reagieren kann. 

 Die mit der Änderung des Bundeskinderschutzgesetzes zum 1.1.2012 vorgesehenen 
Verbesserungen bei der Teilhabe und dem Beschwerde-Management für Kinder und 
Jugendliche in stationären Jugendhilfeeinrichtungen sind konsequent umzusetzen. Die 
Umsetzung soll regelmäßig überprüft werden. 

 „Schwarze Pädagogik“ oder Elemente davon dürfen weder konzeptionell noch kleinteilig im 
Betriebserlaubnisverfahren genehmigt werden. Ihre dennoch nachgewiesene Praxis – egal 
wie grundsätzlich oder kleinteilig – soll den Entzug der Betriebserlaubnis zur Folge haben. 

 Wir lehnen die neue Landesverordnung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen (Kinder- und Jugendeinrichtungsverordnung – KJVO -) ab. Sie trägt an vielen Stellen mehr den Wünschen der Träger Rechnung als dem Kindeswohl. Beispielhaft benennen wir hier die Aufweichung der Qualifikation für die Leitung. 

 Wir wollen, dass die wirtschaftlichen Voraussetzungen bei den Trägern nicht nur bei der 
Erteilung der Betriebserlaubnis geprüft werden können. Dies muss im Interesse des 
Kindeswohls stets möglich sein. Das betrifft insbesondere das tatsächliche Vorhandensein 
der 90 Tage-Liquidität, die den Trägern vorgeschrieben ist. 

 Nachgewiesene Verstöße gegen das Kindeswohl sollen einen Rechtsanspruch auf 
angemessene Entschädigung der davon Betroffenen begründen. Die Entschädigungshöhe 
soll durch einen rechtsmittelfähigen Verwaltungsakt festgelegt werden und ist von den 
Trägern zu leisten. Wo dies beispielsweise wegen Insolvenz des Trägers nicht mehr möglich 
ist, hat das Land die Entschädigung zu leisten. Damit die richtigen Lehren aus der 
Vergangenheit (Nichtbenennbarkeit oder Nichtauffindbarkeit der Betroffenen) gezogen 
werden, soll das Landesjugendamt ein Entschädigungsregister führen. 

 Die Möglichkeiten der stationären Jugendhilfe sind für die Kinder und Jugendlichen weiter zu 
entwickeln, die der besonders intensiven Betreuung und Begleitung bedürfen. Ihre 
Unterbringung muss unter staatlicher Aufsicht stehen. 

 Weitgehende freiheitsentziehende Maßnahmen sind zu vermeiden. 

 Kinder und Jugendliche in stationären und eilstationären Einrichtungen der Jugendhilfe sollen 
grundsätzlich öffentliche Schulen besuchen. Die schulgesetzlichen Regelungen sind so zu 
ändern, dass auch für Kinder und Jugendliche aus anderen Bundesländern, die in Schleswig-
Holsteinischen Einrichtungen untergebracht sind, die allgemeine Schulpflicht gilt. 

6.9.2. Kinderarmut abbauen – Chancengerechtigkeit für alle 

Soziale Gerechtigkeit beginnt mit der Geburt. Kinder leiden in besonderer Weise unter sozialer 
Ausgrenzung und Benachteiligung. Die Kinderarmut in Deutschland ist immer noch ein Tabu-
Thema, weil in einem modernen Staat nicht sein kann, was nicht sein darf. Die Schere zwischen 
Arm und Reich wird sich weiter verschärfen. Solange in Städten wie Kiel mit Aktionen wie „Wir 
machen Mittag“ dafür gesorgt werden muss, dass jedes Kind eine warme Mahlzeit am Tag erhält, 
gibt es hier unbedingten Handlungsbedarf. Dabei geht es um soziale Chancengerechtigkeit und 
Bildungschancen gleichermaßen. Die zunehmende Anzahl von Alleinerziehenden, Beziehern von 
Transferleistungen, Familien mit Migrationshintergrund, Flüchtlingsfamilien und unbegleiteten 
minderjährigen Jugendlichen stellen die am Kinderschutz beteiligten vor viele neue, aber auch für 
bisher nicht ausreichend berücksichtigte Herausforderungen. Die Zahl der Nachfragen nach 
sozialen und sozialpädagogischen Hilfen zeigt an, dass immer mehr Menschen und Familien 
dieser Hilfe bedürfen. Sozial prekäre Lebenssituationen sind ein bedeutender Risikofaktor für die 
Entstehung für Kinderwohlgefährdung in allen möglichen Ausprägungen. 

 Wir wollen die Lebenssituationen von Kindern und Jugendlichen positiv beeinflussen und politisch im ganzen Land verbessern. 

 Dazu gehören Diskussionen und Entscheidungen zu Grundeinkommen der Familien 

 gute Betreuungsstrukturen 

 gute Versorgungsstrukturen (z.B. Frühstück und Mittagessen in Schule oder Kita) 

 Lehrmittelfreiheit 

 Unterstützung von Freizeit 

 Investitionen in Kitas im Allgemeinen 


6.9.3. Kinderbetreuung sicherstellen 

Wer gute Betreuung für die jüngsten Mitglieder unserer Gesellschaft schafft, handelt sozial 
verantwortlich und familienfreundlich zugleich. Wir brauchen gute strukturelle Bedingungen für 
die Kinderbetreuung, die auf Grundlage einer Sozialstaffel jedem Kind einen Platz garantiert. Das 
von der Landesregierung auf den Weg gebrachte Krippengeld ist kein geeignetes Instrument, um 
diese Strukturen zu stärken. 

 Wir werden uns dafür einsetzen, dass das Geld, das als sogenanntes ‚Kita-Geld‘ nicht mehr 
als ein billiges Wahlkampfgeschenk ist, als Grundfinanzierung in die Strukturen der 
Kinderbetreuung fließt. Das ist unabdingbar, um Fachpersonal einzustellen, zu schulen und 
die Betreuung der Kinder in jedem Ort dieses Landes auf einem hohen Niveau sicher zu 
stellen. Der zusätzliche Personalaufwand, der für die Auszahlung des Krippengeldes 
verwendet wurde, soll in die Personalstrukturen des Landesjugendamtes fallen, um auch hier 
für mehr Fürsorgemöglichkeiten zu sorgen. 

6.9.4. Kita-Geld abschaffen – in Kita-Strukturen investieren 

Schleswig-Holstein hat ein bundesweit vergleichbar gutes Angebot an Krippenplätzen für die U3-
Betreuung. 

 Wir wollen, dass auch in den Ausbau der Kita-Strukturen für die drei-bis sechsjährigen Kinder 
investiert wird, um die Gruppengröße positiv zu regulieren, die Fachkräfte zu entlasten und 
mehr in die Fortbildung und Rekrutierung von Fachkräften von Landesseite zu investieren. 
Nach und nach sollen die Strukturen verbessert und die Arbeitsbedingungen für die 
sozialpädagogischen Kräfte in den Kitas verbessert werden. 

 Der Personalschlüssel kann nicht eingehalten werden. Die Gruppen in den Kitas sind zu groß 
und die Fachkräfte mit den zusätzlichen Aufgaben der Inklusion oft überfordert. Es fehlt 
grundsätzlich an Kapazitäten. Darum wollen wir in einem Fünf-Jahres-Plan für bessere 
Strukturen arbeiten und jährlich 25 Mio. Euro in die Kita-Strukturen investieren. 

 Wir wollen erreichen, dass sich durch bessere Arbeitsbedingungen mehr Menschen für den 
Beruf des Erziehers bzw. sozialpädagogischen Assistenten entscheiden können. Wir wollen, 
dass sich Schleswig-Holstein im Bund für eine bessere Entlohnung der Fachkräfte stark 
macht, um auch mehr männliche Fachkräfte für die Arbeit in den Betreuungseinrichtungen 
zu gewinnen. 


6.9.5. Kinderschutz in besonderen Handlungsfeldern 

6.9.5.1. Internetbasierte Übergriffe 

Wissenschaftliche Studien belegen, dass Kindheit und Jugend heute ohne digitale Medien nicht 
mehr vorstellbar sind. 

 Als Netzpartei haben wir Piraten die politische Verantwortung erkannt, die wir auch für die 
Risiken und Probleme mittragen, wenn es internetbasierte Übergriffe gegen Kinder und 
Jugendliche im schulischen aber auch privatem Umfeld gibt. Cybermobbing, Sexting, 
Onlinesucht oder Pornographie spielen in diesem Zusammenhang ebenso eine Rolle wie die 
Missachtung von Datenschutz und Persönlichkeitsrechten. 

 Wir setzen uns dafür ein, dass die aufklärenden Präventionsmaßnahmen weiter verstärkt 
werden und dass jedes Kind und jeder Jugendliche – unabhängig von seinem Wohnort und 
seinem persönlichen Umfeld – ausdrücklich Zugang zu diesen Angeboten erhält und darüber 
informiert wird. 

6.9.5.2. Alkoholkonsum in der Schwangerschaft verhindern 
Fetale Alkoholsyndrom (FAS), auch Alkoholembryopathie (AE) genannt, bezeichnet die 
vorgeburtlich entstandene Schädigung eines Kindes durch von der schwangeren Mutter 
aufgenommenen Alkohol. Die Folgen des FAS sind vielen nicht in ihrer ganzen Tragweite bekannt. 
Zu diesen Folgen gehört, dass die meisten der von dieser Erkrankung Betroffenen zeitlebens 
nicht in der Lage sind, ein selbstbestimmtes Leben zu führen. 

 Wir möchten erreichen, dass über das FAS eine landesweite Aufklärungskampagne 
entworfen wird, die über die Folgen von Alkoholkonsum in der Schwangerschaft aufklärt. 

6.10. Gesundheitspolitik 

Wir verstehen unter Gesundheit einen Zustand, in dem sich die körperliche, geistige und soziale 
Entwicklung von Menschen weitgehend mit ihren selbst gestellten Ansprüchen und den 
objektiven äußeren Lebensbedingungen im Gleichgewicht befindet. Es ist Aufgabe des Staates, 
im Rahmen der Daseinsfürsorge zu gewährleisten, dass es ein allgemein zugängliches, im Alltag 
funktionierendes und im Krisenfall belastbares Gesundheitssystem gibt.  

 Wir Piraten setzen uns ein für eine zukunftsfähige und solidarische Gesundheitspolitik, die 
neben gegenseitiger Hilfe und Unterstützung auch gesellschaftliche und individuelle 
Verantwortung einfordert. Dabei sehen wir den Menschen im Mittelpunkt des 
Gesundheitssystems. Wir streben eine am Patientennutzen orientierte 
Gesundheitsversorgung an. Das Gesundheitswesen wird über solidarische Beiträge finanziert 
und effizient organisiert. 

6.11. Gesundheitsinfrastruktur 

Eine ortsnahe hausärztliche Versorgung ist für uns ein natürlicher Faktor der Daseinsvorsorge, 
genauso wie Schulen oder andere Elemente der Infrastruktur. Bricht ein Faktor weg, gefährdet 
dies die Existenz der verbleibenden. Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse erfordert eine 
ortsnahe hausärztliche Versorgung auch im ländlichen Raum. Der Umgang mit dem 
altersbedingten Ausscheiden der Hausärzte und der demographischen Entwicklung hat 
Signalwirkung – die Frage ist nur, wie die Landespolitik diese Signale aufnimmt und damit 
umgeht. 

 Wir verfolgen das Ziel, überall im Land eine ausgewogene Gesundheitsinfrastruktur zu 
gewährleisten. Dazu sollte man auch über ergänzende Maßnahmen wie die Telemedizin 
reden. Das ist in bestimmten Fällen eine gute Ergänzung – so ein Ergebnis der Fachtagung 
„Jenseits der Schmerzgrenze“ der Piratenfraktion im Landtag. 


6.12. Ärztliche Versorgung 

 Zur Gesundheitsinfrastruktur gehört zwingend die flächendeckende Versorgung mit 
Fachärzten. Deshalb wollen wir durch gesetzliche Regelungen und Anreize eine 
Kurskorrektur in der Ärzteversorgung zwischen Ballungsräumen und ländlichen Regionen 
erreichen. 

 Schleswig-Holstein steht vor der Herausforderung, eine qualitativ hochwertige Geburtshilfestruktur vorzuhalten. Denn vielerorts werden Geburtshilfestationen geschlossen,  weil sie für die Klinikträger nicht gewinnbringend arbeiten. Darum wollen wir neue Konzepte etablieren, die mit dem Zuschuss öffentlicher Mittel dazu beitragen können, gute Strukturen einer modernen Geburtshilfe vor Ort zu gewährleisten. 

 Wir setzen uns für eine flächendeckende Etablierung von Online-Sprechstunden für so 
genannte „Follow Up-Termine“ ein. Bereits heute ist es möglich, dass sich Patienten den Weg 
und die Zeit für ein medizinisches Follow-Up sparen können, weil dies online auf einer 
sicheren Serverstruktur möglich ist. Die Ärzte müssen diesen Service angemessen vergütet 
bekommen, damit die Attraktivität dieses Angebotes zunimmt. 

6.13. Gesundheitliche Bildung und Gesundheitskultur 

Wir streben für alle Altersstufen und in allen Lebensbereichen die Förderung und Erhaltung von Gesundheit durch eine umfassende Gesundheitsbildung und freien Zugang zu neutralen Informationen an.

6.14. Prävention 

Wir stehen für einen umsichtigen Ausbau von Maßnahmen, die 

• durch regelmäßige hochwertige Tests (z.B. Rauchmelder für Viren Virusalarm), Verschärfung von Luftaustauschgesetzen, verbesserte Kommunikation nachweislich das Risiko von Erkrankungen verringern 

• der Früherkennung von Krankheiten und Krankheitsrisiken dienen, 

• Folgeschäden und Rückfälle nach einer Erkrankung vermeiden helfen . 

• Übermedikalisierungen und unnötiger Medizin entgegenwirken. 

Eine Bedingungslose und somit kostenfreie Gesundheitsfürsorge sollte ebenso allen zugänglich sein, dadurch würden man massive Kosten durch z.B Pandemien durch schnelles und frühes agieren im Gesundheitswesen sparen. 


6.14.1 Pandemiefall 

Wir Piraten versuchen eine Durchseuchung möglichst durch Niedrig-Inzidenzstrategien zu vermeiden. 

Sollte es dennoch zu infizierte Zonen (sog. Red Zones)kommen, müssen wir wieder in den niedrig Inzidenz Zustand zurückkommen. Dazu sollten wir für diese Zonen als letztes Mittel mit einem lokalen kurzzeitigen Lockdown mit sog. Contact-Tracing verwenden. 

Auch sollten dabei der Verkehr so kontrolliert sein, dass nur essenzielle Personen reisen lässt und Andere sollten eine Quarantänezeit abwarten müssen. Hierbei sollten Anwohnende und Pendelnde natürlich auch als essenzielle Personen gelten, um unter Einhaltung der Mindestmaßnahmen noch verkehren zu können. 

Tourismus kann, sofern Maßnahmen eingehalten werden in der öffentlichen Naturparks gemacht werden sollte, aber ebenso von einer Gesundheitswehr kontrolliert werden. 


6.15. Veröffentlichungspflicht für medizinische und pharmazeutische Studien 

Die forschenden pharmazeutischen Firmen sind derzeit nicht zur vollständigen Veröffentlichung 
von Studien verpflichtet. Bisher existieren nur Selbstverpflichtungen und Absichtserklärungen der 
Industrie. Zurzeit ist es gängige Praxis von einer klinischen Studie ungünstige Teilaspekte zu 
verschweigen oder durch nachträgliche Änderung des Studiendesigns die Studie positiver 
erscheinen zu lassen. 

 Im Sinne eines Gesundheitssystems, das auf das Wohl der Patienten ausgerichtet ist, setzen 
wir uns ein für eine gesetzliche Verpflichtung zur Veröffentlichung aller Studiendaten. Dies 
soll auf frei zugänglichen Portalen geschehen. Forschungsergebnisse, die mit öffentlichen 
Mitteln finanziert wurden, müssen unter freien Lizenzen veröffentlicht werden. Die 
Ergebnisse müssen der deutschen Bevölkerung auf Anfrage zugänglich sein. 


6.16. Der selbstbestimmte Patient 

Der Mensch ist im Gesundheitssystem so weit wie möglich selbstbestimmt. Seine Würde und 
Autonomie sind zu respektieren. Im Rahmen seiner Möglichkeiten entscheidet er über die Form, 
Intensität und Reichweite der Behandlung. Die Voraussetzung für eine selbstbestimmte 
Entscheidung ist die Transparenz des Leistungsangebotes und der Ergebnisqualität der 
Leistungserbringer. 

 Wir unterstützen Maßnahmen, die eine Verbesserung der Patientenaufklärung und der 
Einbeziehung des Patienten in Behandlungsentscheidungen und -abläufe zum Ziel haben. 

6.17. Kommunale Anbieter 

In unterversorgten Gebieten erhalten Kommunen das Recht, hausärztliche Vertragsarztsitze zu 
übernehmen und dort Ärzte anzustellen. Zudem sollen mobile Arztpraxen Einzug in die 
Regelversorgung finden können. 

6.18. Pflege 

Alle Menschen haben, unabhängig von ihrer Lebensleistung und sozialen Herkunft, Anspruch auf 
Aufrechterhaltung ihrer Menschenwürde durch angemessene Pflege. 

 Wir setzen uns dafür ein, Pflegeeinrichtungen hinsichtlich Anzahl und Qualifikation des Pflegepersonals so auszustatten, dass die Pflege und der Umgang mit Angehörigen professionell und menschenwürdig erfolgen können. Altenpflege soll den Allgemein- und Gesundheitszustand aufrechterhalten, bzw. verbessern und die Teilnahme am sozialen Leben ermöglichen. Wenn möglich und gewünscht, soll die Pflege von Senioren zu Hause erfolgen. 

6.18.1. Pflegenotstand entgegenwirken – Fachkräfte gewinnen 

Schleswig-Holstein droht ein Fehlen von meheren 10.000 Pflegekräften in den nächsten Jahren. Gleichzeitig steigt der Pflegebedarf. Um den Pflegeberuf attraktiver zu gestalten und so für ausreichend 
Pflegekräfte zu sorgen, wollen wir ein besonderes Arbeitszeitmodell für den Pflegeberuf einführen. Dies soll im Wege einer Bundesratsinitiative auf den Weg gebracht werden. Unser Vorschlag dazu lautet: 

 Alle Menschen, die in Pflegeberufen arbeiten, erhalten nach der Ausbildung ein Arbeitszeitkonto bei der Deutschen Rentenversicherung, auf dem jeweils ein Fünftel ihrer Arbeitszeit ohne eine Änderung ihrer Bezüge zusätzlich gutgeschrieben wird. 

 Nach je 5 Jahren aktiver Tätigkeit in der Pflege können sie so entweder: 

 am Ende ihrer aktiven Berufszeit ein Jahr früher in Rente gehen. 

 während ihrer aktiven Berufszeit ein dienstfreies Jahr zu den jeweils aktuellen Rentenbezügen einlegen. 


6.18.2. Branchentarifvertrag für Pflegeberufe 

Ein Grund für die mangelnde Attraktivität des Pflegeberufs ist die unzureichende Bezahlung. Das 
ist auch deshalb unverständlich, weil die Pflege von Menschen sich hohen Qualitätsstandards und 
der Menschenwürde verpflichtet fühlt. Um den Tendenzen einer Kostensenkungsstrategie  entgegen zu wirken, ist eine perspektivisch belastbare und nachhaltige Arbeits- und Tarifpolitik nötig. 

 Deshalb werden wir uns für eine Einführung eines gesetzlich abgesicherten und allgemeinverbindlichen Branchentarifvertrag „Pflege“ einsetzen. 

6.19. Bürgerversicherung 

Jeder Mensch kann in die Situation geraten, auf Pflege angewiesen zu sein. Das 
Versicherungssystem muss dieser Möglichkeit Rechnung tragen. 

 Wir wollen, dass Schleswig-Holstein sich im Bund für eine bedarfsgerechte 
Bürgerversicherung stark macht. Grundprinzip muss die regelmäßige Dynamisierung der 
Leistungen der Pflegeversicherung durch eine Anpassung der Leistungshöhe an die 
allgemeine Bruttolohnentwicklung sein. So ist eine solidarische Finanzierung möglich. 

6.20. Palliative Versorgung und Hospize 

Bei Patienten, bei denen am Lebensende oder bei schweren chronischen Erkrankungen keine 
Heilung mehr möglich ist, soll durch eine palliative Versorgung das Leiden gemindert werden.  

 Wir möchten, dass der Ausbau solcher Angebote weiter gefördert wird und flächendeckend 
sichergestellt wird. Das betrifft die spezielle ambulante palliative Versorgung genauso wie 
für die stationäre Versorgung in Hospizen. Zurzeit fehlen in Schleswig-Holstein 80 
Bettenplätze für die stationäre Versorgung in den Hospizen. Wir setzen uns deshalb für eine 
umgehende Änderung des Krankenhausbedarfplans für mehr Bettenplätze ein. 

 Insbesondere gilt es, die bestehende Ungerechtigkeit innerhalb der Versorgung in Schleswig-
Holstein zu beenden. Es darf an dieser Stelle wie sonst auch für die medizinische Versorgung 
keine Rolle mehr spielen, ob man westlich oder östlich der gedachten Linie entlang der A7 
wohnt. 

6.21. Qualität 

Die Abläufe im Gesundheitswesen werden hinsichtlich Qualität durch unabhängige Institutionen wissenschaftlich begleitet. Werden deren Empfehlungen nicht umgesetzt, ist das zu begründen. 


6.22. Rettungsdienst/Notfallrettung 

Wir wollen erreichen, dass landesweit im Rettungsdienst die Hilfsfristen eingehalten werden und 
zur Weiterführung der Rettungskette auch auf dem Land flächendeckend Krankenhäuser 
vorgehalten werden, die zeitnah die nach wissenschaftlichen Standards notwendigen 
lebensrettenden Versorgungen durchführen. Zur Sicherstellung dieser Struktur dürfen auch die 
privaten Anbieter in der Notfallrettung nicht von einer belastbaren Lösung ausgeschlossen 
werden. 

6.23. Selbsthilfe als Partner im Gesundheitswesen 

Selbsthilfegruppen spielen eine tragende Rolle in unserer heutigen Gesellschaft. Sie sind ein Ort 
an dem sich Menschen mit ähnlichen Problemen, Lebenssituationen oder Anliegen begegnen und 
austauschen können. Typische Themenfelder von Selbsthilfegruppen sind chronische oder 
seltene Krankheiten, die Bewältigung von Lebenskrisen oder belastende soziale Situationen. 

 Um die fortwährende Arbeit und die fortschreitende gesellschaftliche Etablierung von 
Selbsthilfegruppen auch in Zukunft zu gewährleisten, setzen wir uns für eine institutionelle 
Förderung dieser durch das Land ein. 

 Im Falle von chronischen Krankheiten sind Selbsthilfegruppen bereits als ein unverzichtbarer 
Bestandteil der Gesundheitsversorgung anerkannt und erhalten finanzielle Unterstützung 
durch die gesetzlichen Krankenkassen. Wir sind jedoch davon überzeugt, dass auch 
Selbsthilfegruppen welche sich mit sozialen Belangen beschäftigen – wie zum Beispiel 
Arbeitslosigkeit oder Migration – durch ihr Wirken staatliche Stellen personell wie finanziell 
entlasten, auch indem sie dazu beitragen das seelische Wohlbefinden ihrer Mitglieder zu 
erhalten und somit Folgeerkrankungen wie Depressionen verhindern. Vor allem aber bieten 
Selbsthilfegruppen durch ihre Zusammensetzung aus selbst Betroffenen die Möglichkeit, 
Unterstützung in der eigenen Lebenssituation zu erfahren, ohne sich der Stigmatisierung, die 
von öffentlichen Stellen häufig ausgeht, ausgesetzt zu fühlen. Dennoch sind sie bisher 
darauf angewiesen sich über ihre Mitglieder und durch Spenden zu refinanzieren. Dies ist 
gerade im sozialen Bereich ein Problem. 

6.24. Schmerzpatienten 

Schmerzpatienten in Schleswig-Holstein haben es, einem bundesweiten Trend folgend, schwer. 
Trotz ihres Leidens dauert es oft Jahre, bis sie den richtigen Therapeuten finden. Während dieser 
Zeit leiden sie nicht nur unter Schmerzen, sondern verlieren sich zunehmend in Isolation, 
Depression und Vereinsamung. Diesem Trend wollen wir entgegenwirken. 

 Dabei wollen wir daraufhin wirken, dass in Schleswig-Holstein flächendeckend ein Netz von 
qualifizierten Schmerztherapeuten etabliert wird, das in allen Regionen des Landes für 
gute Therapie-und Behandlungsmöglichkeiten sorgt. 

 Dafür sind auch Online-Sprechstunden und die Möglichkeiten der Telemedizin zu nutzen. 

 Die Organisation von Selbsthilfegruppen ist ebenso zu unterstützen wie regional tätige 
Schmerzkonferenzen mit erfahrenen und qualifizierten Schmerztherapeuten. 


6.25. Adoptionsrecht für alle 

 Wir setzen uns für ein gleichberechtigtes und chancengerechtes Leben für alle ein. Das 
bedeutet auch, dass gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften gleichberechtigt als 
Familie und damit als erziehende Eltern anzuerkennen sind. Wir wollen die vollständige 
Gleichstellung nicht-heterosexueller Partnerschaften in sämtlichen Rechtsbereichen erreichen. 

 Gleiche Pflichten sehen immer noch ungleichen Rechten gegenüber, so auch im Adoptionsrecht. Das wollen wir ändern. 

6.26. Schuldnerberatungen sichern 

Immer mehr Menschen geraten in die Schuldenfalle. Besonders die sozial schwachen wie 
Alleinerziehende, Empfänger von staatlichen Transferleistungen, Rentner oder Menschen mit 
Migrationshintergrund brauchen Hilfe, Unterstützung und Aufklärung. 

 Wir wollen uns dafür einsetzen, dass die Schuldnerberatungsstellen gestärkt und ausgebaut 
werden und das Angebot für jeden niedrigschwellig erreichbar ist. Für Hilfe außerhalb 
gängiger Bürozeiten sollten Online-Sprechstunden ergänzend helfen. Zusätzlich soll bei der 
Mittelvergabe für Schuldnerberatungen dafür Sorge getragen werden, dass Beratungszeiten 
auch im ländlichen Bereich und in weit draußen liegenden Stadtteilen sichergestellt sind. 
Diese Beratungen sollten außerhalb der Bürozeiten auch an anderen Standorten stattfinden 
können. 

 Um die Schuldnerberatungen zu stärken, sollte im Einvernehmen mit den Trägern vom Land 
gesteuert ein Programm entwickelt werden, das den schrittweisen Ausbau und Online-
Sprechstunden fördert. Die Kosten dafür sind in den entsprechenden Beratungen zu 
ermitteln und vom Land zu unterstützen. 

6.27. Leistung für Kindererziehung nicht auf die Grundsicherung anrechnen 

Wir setzen uns dafür ein, dass Leistungen für Kindererziehung sowohl bei Leistungen aus der 
Grundsicherung als auch bei der Anrechnung eigener Einkünfte bei Witwen/Witwer-Renten nicht 
angerechnet werden. Wer Leistungen für Kindererziehung auf die Grundsicherung anrechnet, 
nimmt ausgerechnet den Familien Geld, die es am nötigsten brauchen. Wer so verfährt, 
benachteiligt nicht nur die Eltern, sondern vor allem die Kinder. Das darf in unserem Land keine 
Praxis bleiben. 

7 Bildung  

7.1 Bildungschancen sind Lebenschancen 
Bildungschancen sind Lebenschancen und bilden die Grundlage einer stabilen Demokratie. Die Institutionen und Vorgaben des Bildungssystems strukturieren heute individuelle Lebensverläufe so umfassend und nachhaltig wie nie zuvor in der deutschen Geschichte, und die soziale Herkunft und Lebenslage bestimmt – wie kaum in einem anderen Industriestaat – den Zugang und die Chancen auf Bildung und Teilhabe. Gute Bildung schafft die Voraussetzungen dafür, dass Menschen fähig und interessiert sind, als Bürger das öffentliche Leben aktiv mitzugestalten – genau dies brauchen wir für eine stabile Demokratie. 

7.2 Freier Zugang zu Bildung
Der freie Zugang zu Bildungsangeboten und -einrichtungen ist im Interesse aller. Deshalb ist es Aufgabe der Gesellschaft, eine vielfältige Bildungsinfrastruktur zu finanzieren und gebührenfrei zur Verfügung zu stellen: Bildungsgebühren jeglicher Art schränken den Zugang zu Bildungsangeboten ein. Aus diesem Grund befürworten wir die Lehr- wie Lernmittelfreiheit und den verstärkten Einsatz von Werken, die unter einer freien Lizenz stehen, zur Vermittlung von Wissen.


7.3 Finanzierung von Bildung und Forschung 
Bildung und Forschung sind eine Investition in die Zukunft unserer Gesellschaft. Vor diesem Hintergrund ist es unverständlich, dass eine reiche Industrienation wie Deutschland einen, im internationalen Vergleich, unangemessen niedrigen Teil der öffentlichen Mittel in Bildung und Forschung investiert. Wir fordern daher eine bessere finanzielle Ausstattung des gesamten Bildungssystems ohne Einbeziehung der Lehrerpensionen. 

7.4 Demokratisierung der Bildung
Wir setzen uns für eine Demokratisierung der Schul- und Bildungslandschaft ein. Das bedeutet für uns die stärkere Beachtung der Persönlichkeitsrechte von Auszubildenden, Praktikanten, Schülern und Studenten ebenso wie die der Lehrenden. Wir wollen die Demokratisierung des Bildungsbereichs auf allen Ebenen – unter anderem durch weitergehende Rechte für die Schülermitverwaltungen und die Studierendenschaften – erreichen (ähnlich wie bei der betrieblichen Mitbestimmung).

7.5 Neutralität in der Bildung 
Wichtig ist uns, dass besonders die Bildungsinhalte im naturwissenschaftlichen Bereich auf fundierten und belegbaren Erkenntnissen basieren und von einem neutralen Standpunkt vermittelt werden. Dies beinhaltet vor allem eine sachliche Darstellung, die Ausgewogenheit der Standpunkte und eine kritische Quellenbewertung frei von religiöser oder politisch motivierter Wissensvermittlung. 

7.6 Bildungsstandards
Auf der Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse und angesichts der derzeit herrschenden Verbesserungsbedarfes im deutschen Bildungssystem fordern wir die zügige Umsetzung der festgesetzten Bildungsstandards auf Bundes- und Länderebene, wie sie von der Kultusministerkonferenz und dem Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen gefordert werden. Zur Gewährleistung bundeseinheitlicher Bildungsstandards in allen Bundesländern übernimmt das ausführende Organ der Bundesregierung die qualitätsführende Kontrolle und Evaluation. 

7.7 Gute Bildung auch für junge Menschen mit Einwanderungshintergrund 
Gesellschaftliche Teilhabe gelingt nur durch gute Bildung. Wir setzen uns dafür ein, dass allen Kindern und Jugendlichen mit Einwanderungshintergrund – so wie allen anderen Schülern auch – passgenaue Bildungsangebote angeboten werden. Deshalb wollen wir, dass dafür angemessene Ressourcen sowohl an Personal als auch an Sachausstattung zur Verfügung gestellt werden. Nach einem Sozialindex sollen alle Schulen mit ausreichendem Lehrpersonal und anderen Professionen, wie Sozialarbeitern, Sozialpädagogen und Psychologen ausgestattet werden. Außerdem soll die interkulturelle Schul- und Unterrichtsentwicklung gestützt und gefördert werden. 


7.8 Frühkindliche Bildung und die Kindertageseinrichtungen 

7.8.1 Kostenloser Kindergarten- und Kinderkrippenbesuch

Während im Nachbarland Hamburg fünf Stunden Kinderbetreuung inklusive Mittagessen kostenlos sind, zahlen Eltern in Schleswig-Holstein die höchsten Kita-Gebühren Deutschlands. So wundert es nicht, dass nur 90,8 Prozent der Kinder von drei Jahren an bis zur Einschulung in Schleswig-Holstein eine Kindertagesbetreuungseinrichtung besuchen (weniger sind es bundesweit mit 90,2 Prozent nur in Bremen). Der Besuch einer vorschulischen Einrichtung leistet jedoch einen wichtigen Beitrag dazu, dass Kinder in der Grundschule leichter lernen und sich besser in einer Gruppe zurechtfinden. Gleichzeitig können Kindergärten, Kinderkrippen und andere Kindertagesstätten maßgeblich zur Entlastung berufstätiger Eltern beitragen und es manchen Eltern überhaupt erst ermöglichen, einen Beruf auszuüben. Deshalb wollen wir es aus Landesmitteln ermöglichen, dass der Besuch von Kindergärten nach dem dritten Lebensjahr und der Besuch von Kinderkrippen bereits nach dem zweiten Lebensjahr für jedes Kind kostenlos angeboten werden. Damit erhalten alle Kinder – unabhängig von ihrem familiären und gesellschaftlichen Hintergrund – möglichst gleiche Voraussetzungen für ihren weiteren Bildungsweg. 

7.8.2 Flexible Betreuung, 24-Stunden-Kita 
Wir setzen uns dafür ein, dass Kitas flexible Betreuungsstunden entsprechend des Betreuungsbedarfs der Eltern anbieten können. 

7.8.3 Bessere Ausbildung und Bezahlung von pädagogischem Personal 
Vom pädagogischen Personal im vorschulischen Bereich wird immer mehr gefordert. Wir möchten, dass die Bezahlung sowie die Aus- und Fortbildung dieser für die Entwicklung der Kinder so wichtigen Fachkräfte den neuen Anforderungen und der erhöhten Belastung angepasst wird. Außerdem setzen wir uns dafür ein, dass z.B. durch die Erhöhung der Personalschlüssel die Qualität der Arbeit im Kindertagesbetreuungsbereich gesichert und verbessert wird. 

7.9 Schule

7.9.1 Keine Strukturreform aus ideologischen Gründen

Ziel unserer Schulpolitik ist die optimale Förderung der Schüler frei von ideologischen Schulstrukturen. Unsere Schulpolitik wird sich darauf konzentrieren, wie Schüler besser auf ihr Leben vorbereitet werden können. Die wichtige Frage ist für uns, was unsere Kinder wie lernen sollen und wie dabei die maximalmöglicher Gesundheit erhalten geblieben werden kann. 

7.9.2 Leistungsdruck und Schulstress verringern
Wir setzen uns dafür ein, dass die Lehr- und Bildungspläne sowie die Lernstandserhebungen auf die Leistungsfähigkeit der Schüler angepasst werden. Statt Lernstandserhebungen wie PISA oder VERA, die ausschließlich den Wissensstand messen, möchten wir langfristige Evaluationsverfahren auf den Weg bringen, die auch die Selbstreflexion der Schüler einbeziehen und somit die Lernprozesse unterstützen. Bei der inhaltlichen Neugestaltung von Lernplänen sollte der Vermittlung von Kompetenzen zum „Lernen lernen“ als Voraussetzung, die sich stetig verändernden gesellschaftlichen Lebenswelten mit ihren Folgen für die eigenen Bildungsbiographie erfolgreich zu bewältigen, ein hohes Gewicht zukommen.

7.9.3 Unterstützung der Weiterentwicklung des Systems Schule
In Schleswig-Holstein machen sich viele Schulen z.B. unter dem Motto „Schulen im Aufbruch“ auf den Weg, das System Schule grundsätzlich neu zu denken und strukturell und inhaltlich zu verändern. Diesen Weg unterstützen wir. Wir setzten uns dafür ein, dass sich Schule vom Lern- zum Lebensort weiter entwickelt und die Schüler umfänglich in ihrer Persönlichkeitsentwicklung fördert. Hierzu bedarf es multiprofessionelle Teams (Pädagogen, Psychologen, Lehrkräfte, Schulsozialarbeiter etc.). Wir hinterfragen das Berufsbild des Schulleiters. Aus unserer Sicht sollte sich dieses weg vom Lehrer, hin zum „Manager“ entwickeln. Ein Schulleiter als Manager wäre mehr Vertragspartner für Land und Schulamt als derzeit deren Angestellter. Wir sehen die Zukunft in professionell geführten Schulen mit eigenem Budget für besonders profilbildende Maßnahmen vor Ort – eingebettet als Lern- und Lebensort in der eigenen Region.

7.9.4 110% Unterrichtsabdeckung und bessere Betreuung
Wir setzen uns ein für einen Betreuungsschlüssel bzw. eine Klassengröße, die einen verbesserten Unterricht sowie eine individuelle Betreuung zum Ziel hat. Dazu gehören die Schaffung neuer Planstellen und eine angemessene Fort- und Weiterbildung der Lehrer. Auch die Qualität des Unterrichts soll regelmäßig überprüft werden. Wir möchten, dass man sich dabei auch an aktuellen psychologisch-pädagogisch und soziologisch anerkannten internationalen und nationalen Bildungsstudien für die entsprechenden Lerngruppen orientiert. In den Bereichen Medienkompetenz und Pädagogik sehen wir einen besonderen Bedarf an Weiterbildung für Lehrer. Zudem wollen wir Angebote schaffen, bei denen Eltern gemeinsam mit ihren Kindern an das Thema Mediennutzung herangeführt werden. Wir setzen uns ein, die Anzahl der Schulsozialarbeiter – auch an Gymnasien – zu erhöhen. Dies ist Ländersache und darf nicht den Kommunen aufgebürdet werden.

7.9.5 Erziehung zur Demokratie 
Die gelebte Vermittlung der Grundprinzipien unserer demokratischen Staats- und Gesellschaftsform ist eine der Aufgaben staatlicher Bildungseinrichtungen. Durch die frühe Möglichkeit, sich an (schul)-politischen Entscheidungen zu beteiligen und Themen zu erarbeiten, wollen wir auch der Politikverdrossenheit unter Jugendlichen vorbeugen. Selbstbestimmung an der Schule durch das Lehrerkollegium und ein Mitbestimmungsrecht der Schüler und Eltern schaffen faire Arbeitsstrukturen. An die demokratischen Entscheidungen des Kollegiums ist nach unserer Konzeption auch die Schulleitung gebunden. Wir setzen uns dafür ein, die Schülermitverwaltung in eine Schülermitbestimmung umzugestalten, um eine Teilhabe an Entscheidungen zu ermöglichen. Kinder und Jugendliche lernen so demokratische Prinzipien und Werte und Weise kennen und schätzen, mit dem Ziel, dass sie kritischer mit extremistischem Gedankengut umgehen. Parallel hierzu wollen wir den gesellschaftswissenschaftlich-politischen Unterricht ausbauen.

7.9.6 Persönlichkeitsrechte der Schüler und Lehrer achten 
Wir setzen uns dafür ein, dass die Privat- und Intimsphäre sowie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung von Schülern und Lehrern gewahrt bleiben. Videoüberwachung und private Sicherheitsdienste haben keinen Platz in Schulen. Präventive Durchsuchungen und Kontrollen oder Urinuntersuchungen sind zu unterlassen. Die Unschuldsvermutung gilt auch für Schüler. Diese unter Generalverdacht zu stellen, zerstört das Vertrauen zu Schule und Lehrern, ohne welches Unterricht und Erziehung nicht möglich sind.

7.9.7 Religions- und Ethikunterricht
Wir setzen uns dafür ein, dass allen Schülern an staatlichen Bildungseinrichtungen ethische und religiöse Inhalte gleichwertig vermittelt werden. Einen konfessionsgebundenen Religionsunterricht lehnen wir ab.

7.9.8 Politische Bildung in den Schulen stärken
In den weiterführenden Schulen soll das Fach Politik ein deutlich höheres Gewicht bekommen. Schüler sollen sich mit geschichtlichen und aktuellen politischen Ereignissen kritisch auseinandersetzen. Sie sollen in einer demokratischen Grundhaltung gestärkt werden. So soll rassistischen und nationalistischen Tendenzen vorgebeugt und entgegengewirkt werden.

7.9.9 Medien- und IT-Kompetenz 
Das Internet und die modernen Medien sind aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Darüber hinaus ist Medienkompetenz zu einer Schlüsselqualifikation auf dem Arbeitsmarkt geworden. Es ist Auftrag der staatlichen Bildungseinrichtungen, sich dem anzunehmen und den Schülern diese Kompetenzen fächerübergreifend zu vermitteln. Die Schüler sollen lernen, selbstbestimmt, sachgerecht, sozial verantwortlich, kommunikativ und kreativ mit den Medien umzugehen, sie für eigene Bildungsprozesse sowie zur Erweiterung von Handlungsspielräumen zu nutzen und sich in medialen wie nichtmedialen Umwelten zu orientieren und wertbestimmte Entscheidungen zu treffen. Den Wandel zu digitalen Schulen konsequent zu Ende denken bedeutet auch, dass sich die derzeitige Schul- und Unterrichtsstruktur verändern muss. Lernzeiten und Lernorte müssen neu gedacht und entwickelt werden. Auf diesen Weg können sich nur Bund und Länder gemeinsam machen, so dass auch die derzeitige Bund-Länder-Finanzstruktur auf den Prüfstand gestellt werden muss. Für Kinder und Jugendliche ist die Nutzung moderner Medien alltäglich, daher darf es nicht zu einem Bruch zwischen dem privaten und schulischen Alltag kommen. Es ist daher unbedingt notwendig, dass die digitalen Medien besser in den Unterricht integriert werden und verstärkt zum Einsatz kommen. So lernen die Kinder und Jugendlichen diese Geräte nicht nur als „Spielekonsolen“ sondern auch als Arbeitsinstrumente kennen. Pauschale Medienverbote lehnen wir ab. Wir befürworten, dass die Schüler ihre elektronischen Geräte auch außerhalb des Unterrichts nutzen dürfen. Dabei dürfen die Persönlichkeitsrechte anderer nicht eingeschränkt werden. 

7.9.10 Informatikunterricht an Schulen
Die Schüler wachsen in einer Welt auf, in der Computer in immer mehr Bereichen Anwendung finden und alltägliche Aufgaben übernehmen. Es ergeben sich jedoch erhebliche Unterschiede hinsichtlich des Kenntnisstands im Umgang mit Computern und der Programmierung. Darüber hinaus wird das Fach Informatik nicht an allen weiterführenden Schulen angeboten. Die daraus resultierende Ungleichheit stellt sowohl ein Problem im Bereich der privaten Nutzung technischer Geräte als auch im Berufsleben dar. Um dem Rechnung zu tragen und gleiche Voraussetzungen für alle zu schaffen, soll Informatik an allen Schulen ab Jahrgangsstufe 5 als Pflichtfach eingeführt werden. 

7.9.11 Einsatz von freier Software und Lehrmitteln unter freien Lizenzen 
Wir wollen erreichen, dass an Bildungseinrichtungen ausschließlich Lehrmittel mit freien Lizenzen verwendet werden. Dies trägt zur Kostensenkung bei Eltern und Schulen bei. Verlage sollten nicht mehr durch Lizenzen, sondern nach Aufwand bezahlt werden. Diese können dann die Gestaltung und Aktualisierung zusammen mit Lehrern, Eltern und Schülern anbieten. Zudem setzen wir uns für den Einsatz von freier Software an Schulen ein, damit kein Sponsorship von großen Softwareunternehmen den Unterricht unterwandert. 

7.9.12 Keine Schultrojaner in Schleswig-Holstein
Die Kultusministerkonferenz hat mit den Schulbuchverlagen einen Vertrag geschlossen, der den Einsatz von Plagiatssoftware, den so genannten Schultrojaner, auf Computern an den Schulen vorsieht. Damit soll auf den Schulcomputern nach illegalen digitalen Schulbuchkopien gesucht werden. Wir lehnen diese Kriminalisierung von Lehrern und Schülern entschieden ab und setzen uns dafür ein, dass der Vertrag für Schleswig-Holstein geändert oder gekündigt wird. 

7.9.13 Chronotypen
Ausreichender Schlaf ist für die Bildung eines Langzeitgedächtnisses von grundsätzlicher Bedeutung. Studien hierzu zeigen, dass die Abendtypen, wenn sie früh morgens Leistungen erbringen müssen, schlechtere Leistungen erbringen als die Morgentypen. Dieser Effekt ist bei Jugendlichen stärker ausgeprägt als bei Studierenden. Schulen sollten in die Lage versetzt werden, diesen Erkenntnissen mit der Anpassung ihrer Unterrichtsstruktur Rechnung zu tragen. 

7.9.14 Angebote für Schüler mit Lernschwierigkeiten und Hochbegabtenförderung
Schüler sind unterschiedlich und haben individuelle Begabungen und Talente. Wenn diese Unterschiede nicht berücksichtigt werden, führt dies dazu, dass einzelne Schüler nicht ihrem Potential gemäß gefördert werden. Die Über- oder Unterforderung einzelner Schüler führt außerdem zu Verhaltensauffälligkeiten und einem schlechten Lernklima innerhalb der Klassengemeinschaft. Wir setzen auf Individualität in der Bildung und sprechen uns für geeignete Angebote sowohl für Schüler mit besonderem Förderbedarf als auch für so genannte Hochbegabte aus. Die Erforschung der entsprechenden Phänomene und die Einbindung von Interessengruppen sollte Ziel sein, um ein Bildungsklima zu schaffen, das sich an der individuellen Realität, anstatt an einem theoretischen Durchschnittsschüler orientiert.

7.9.15 Alltagswissen – Schüler auf das Leben vorbereiten

Nach der Schule kommt es immer wieder für Schüler zum bösen Erwachen. Fit in Geometrie und Algebra, Grundkenntnisse in mehreren Fremdsprachen und top informiert über die französische Revolution. Wie das mit der eigenen Krankenversicherung funktioniert, oder wie man beim ersten Job eine Steuererklärung schreibt, ist völlig unbekannt. In vielen Familien kann dieses Alltagswissen nicht ausreichend besprochen werden. Wir setzen uns deshalb dafür ein, dass Schülern auch in der Schule Alltagswissen vermittelt wird und dies fester Bestandteil des Lehrplans wird. 

7.9.16 Ganztagsbetreuung an Schulen
Wir setzen uns dafür ein, dass der Ausbau der Ganztagsbetreuung in Schleswig-Holstein weiterhin gefördert und die Verzahnung zwischen Vormittags- und Nachmittagsbereich (Rhythmisierung) verbessert werden.

7.9.17 Qualitätsstandards für Ganztagsschulen
Durch einheitliche Qualitätsstandards soll sichergestellt werden, dass neben Hausaufgabenbetreuung und Förderkursen ein möglichst breites Angebot an kulturellen, geistes-, naturwissenschaftlichen sowie sportlichen Tätigkeiten auf hohem fachlichem Niveau angeboten wird. Dabei ist die Zusammenarbeit mit Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit sowie Vereinen und anderen Organisationen zu beiderseitigem Vorteil ausdrücklich erwünscht. Für die dort tätigen Ganztagskoordinatoren und -leitungen möchten wir ein einheitliches Stellenprofil erreichen (wie z.B. in Hamburg vorhanden) und diese dementsprechend tariflich eingruppieren. Für alle an Ganztagsschulen tätigen pädagogischen Mitarbeiter sollen in Schleswig-Holstein regelmäßig kostenfreie Qualifizierungsangebote vorgehalten werden. Die Angebote der Serviceagentur Ganztägig Lernen SH sollten zur Qualitätssicherung und -weiterentwicklung auch in den kommenden Jahren bestehen bleiben. 

7.9.18 Freie Schülerbeförderung 
Wir setzen uns für eine grundsätzlich beitragsfreie Schülerbeförderung ein. Die Finanzierung soll Landesaufgabe sein. Eine Beitragsbefreiung sollte für Vorklassen und die Schuljahrgänge 1-4 (Sekundarstufe I) der allgemeinbildenden Schulen bei einer Mindestentfernung von einem Kilometer zwischen den Haltestellen am Wohnort und der Haltestelle an der Schule gelten, und auch bei den Schuljahrgängen der Sekundarstufe II und der Oberstufe, wenn die entsprechende Mindestentfernung zwei Kilometer beträgt. Für Schüler, deren Schulweg die Mindestentfernung unterschreitet übernimmt das Land keine Kosten der Schülerbeförderung, verpflichtet sich aber, bei gefährlichen Streckenabschnitten einen organisierten Schülerverkehr vorzuhalten.

7.9.19 Schulspeisung 
Eine gesunde Ernährung ist aus Gründen der körperlichen und geistigen Entwicklung und der Konzentrationsfähigkeit der Kinder wichtig. Berufstätige Eltern, besonders Alleinerziehende, haben nicht immer die Möglichkeit, ihren Kindern ein Mittagessen zu bieten. Schulspeisungen können dazu beitragen, dass sich ihre Kinder trotzdem ausgewogen ernähren. Wir setzen uns daher für die Einführung vollwertiger Schulspeisungen aus regionalem Anbau – wenn möglich sogar den Demeter-Richtlinien entsprechend – an allen Schulen und Kindertagesstätten ein. Die Finanzierung dieser Schulspeisungen ist so zu gestalten, dass alle Schüler unabhängig von der sozialen oder finanziellen Lage der Familie diskriminierungsfrei daran teilnehmen können. 

7.10 Übergang Schule Beruf
Wir setzen uns dafür ein, die Erwachsenenbildung und -weiterbildung erheblich offener und systemübergreifender zu gestalten. Zusätzlich kommen inzwischen viele Menschen zu uns nach Schleswig-Holstein, die bisher keinen Kontakt zu unserem dualen Ausbildungssystem hatten. Aber auch diese Menschen bringen vielfache, berufliche Qualifikationen mit. Unsere Aufgabe ist es, diese Qualifikationen in unserem System abzubilden und ergänzende Teilqualifikationen und Ausbildungen anzubieten. Hier muss ein möglichst nahtloser Übergang in unsere Ausbildungssysteme, bei Anerkennung auch nicht formaler Vorqualifikationen, ermöglicht werden. Diese Teil- und Nachqualifikationen sollen zu einer kompletten Ausbildungsqualifikation zusammengeführt und anerkannt werden.

7.10.1 Einheitliches Konzept der Berufsorientierung 
Um Kindern und Jugendlichen bereits frühzeitig gleiche Chancen auf eine gute Ausbildungsperspektive zu ermöglichen, benötigt Schleswig-Holstein ein einheitliches Konzept der Berufsorientierung, welches bereits mit Wechsel in die Sekundarstufe (Klasse 5) an allen Schulen im Land beginnt. Bestandteil dessen ist eine aktive Ansprache und Einbeziehung der Eltern, da diese erheblichen Einfluss auf die Berufsorientierung ihrer Kinder haben. Dieses sollte für Eltern von Kindern mit Migrationshintergrund auch Informationen über Möglichkeiten und Chancen des deutschen Bildungssystems und seiner Anschlussfähigkeit in der Ausbildung beinhalten. 

7.10.2 Rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit stärken
Wir setzen uns ein für den Ausbau der Vernetzung und rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit zwischen Schule, Jugendhilfe und zuständigen Jobcentern/Arbeitsagenturen. Hierbei gilt es, die Freiwilligkeit des Zugangs der Jugendlichen und ihrer Eltern sowie ihr Recht auf Datenschutz zu diesen Angeboten zu wahren. Die Einrichtung von Jugendberufsagenturen kann hierfür ein Weg sein, bewährt sich aber insbesondere nicht in Flächenkreisen im Land. Die Vermittlung von Jugendlichen in immer neue „Warteschleifen“ (wie zum Bespiel so genannte „Trainingsmaßnahmen zur Verbesserung der beruflichen Integrationschancen von benachteiligten jungen Menschen unter 25 Jahren“) sehen wir kritisch. Statt immer wieder wechselnde neue Förderprogramme aufzulegen, wollen wir bestehende Angebote und Einrichtungen wie z.B. Praxisklassen oder Jugendwerkstätten langfristig finanziell abzusichern. Zudem möchten wir Angebote, die wirtschaftsnah Betriebe direkt bei der Ausbildung ihrer Lehrlinge unterstützen (wie zum Beispiel Ausbildungsbegleitende Hilfen) ausbauen. Des Weiteren setzen wir uns dafür ein, dass im Ausland erworbene Schulabschlüsse unkomplizierter anerkannt werden. Bereits vorhandene Qualifikationen von jungen Migranten sollten in Qualifizierungsbausteinen zertifiziert werden und Anschlussqualifizierungen geschaffen werden, die die Vorkenntnisse berücksichtigen. So ist es schneller und reibungsloser möglich, anerkannt „deutsche“ Ausbildungsabschlüsse zu erlangen. 

7.11 Hochschulbildung 

7.11.1 Freier Zugang zu Ergebnissen wissenschaftlicher Forschung (Open Access) 

Wir setzen uns für den allgemeinen und freien Zugang zu allen aus Steuermitteln finanzierten Forschungsergebnissen ein (Open Access). Das Land soll einen landesweiten Open-Access-Dokumentenserver für Wissenschaftler betreiben, um Forschungsergebnisse dauerhaft und kostenfrei für die Öffentlichkeit verfügbar zu machen. Wir setzen uns dafür ein, den unter anderem auf unsere Initiative hin gegründeten Open Access Publikations-Fonds zur Finanzierung von Open-Access-Veröffentlichungen weiter zu führen und auszubauen. Um Wissenschaftler mit besonders guten Open Access-Publikationen zu belohnen und herauszustellen, sollte jährlich ein Open-Science-Award vom Land verliehen werden

7.11.2 Transparenz von Rüstungsforschung 
Die Beteiligung von Wissenschaft und Forschung sowie öffentlichen Einrichtungen wie Hochschulen für die militärische Nutzung bzw. Zielsetzung muss offengelegt werden. Hier muss klar benannt werden, welche Partner beteiligt sind und was das genaue Ziel des Projektes ist. Die Finanzierung und die Stellenpläne müssen vollständig offengelegt werden, damit Abhängigkeiten erkennbar sind. 

7.11.3 Weiterhin keine Studiengebühren 
Wir setzen uns dafür ein, dass es auch in Zukunft keine Studiengebühren in Schleswig-Holstein geben wird. 

7.11.4 Semesterticket für das ganze Land
Die Semestertickets der einzelnen Hochschulen sollten für ganz Schleswig-Holstein und Hamburg gelten. Hierbei muss durch Unterstützung des Landes sichergestellt werden, dass die Kosten für die Studierenden bezahlbar bleiben und gar, um für das Konzept der „klimaneutralen (Hoch)Schulen“ kostenfrei werden. Dies soll die Kooperation der Studierenden von unterschiedlichen Hochschulstandorten vereinfachen. Es ist ein erster Schritt hin zum fahrscheinlosen Nahverkehr. 

7.11.5 Pauschale Urheberabgaben, Fair-Use-Klausel bei Zitaten (VG Wort) 
Wissenschaftler an Hochschulen sollen sich auf Forschung und Lehre konzentrieren, statt ihre Zeit mit dem Melden von Zitaten an die VG Wort zu verschwenden. Die aktuelle Situation führt zum massiven Löschung von Lehrmaterialen aus dem Internet aus Angst vor Forderungen durch die VG Wort. Wir setzen uns für eine unbürokratische Pauschalabgabe an die Urheber ein. Eine Einzelerfassung von Zitaten lehnen wir ab. Langfristig sollte eine Fair-Use-Klausel nach britischem und amerikanischem Vorbild eingeführt werden, wonach Lehrmaterialien zu Bildungszwecken frei verwendet werden dürfen. 

7.11.6 Mensa-Essen: 
transparent, bezahlbar und ausreichend Die Mensa ist an einem langen Hochschultag oft die einzige bezahlbare Nahrungsquelle für Studierende. Deshalb möchten wir die Inhaltsstoffe und den Nährwert der einzelnen Speisen klar kennzeichnen. Es ist wichtig, dass das Mensa-Essen bezahlbar bleibt und für jeden Hochschulangehörigen verfügbar ist, wenn er es braucht. 

7.11.7 Demokratie an der Hochschule
Professoren, Mitarbeiter und Studierende sollten in den Selbstverwaltungsgremien der Hochschulen gleichberechtigt stimmberechtigt sein. 

7.11.8 Kindertagespflege
Jedes Kind hat vom ersten Geburtstag bis zur Einschulung einen Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Tageseinrichtung für Kinder oder in der Kindertagespflege. Wir möchten, dass Hochschulangehörige nicht nur in ihrer Heimatgemeinde einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für ihr Kind haben, sondern für den Zeitraum ihres Studiums alternativ an ihrer Hochschule. Wir setzen uns für den Ausbau der Betreuungsplätze ein und wollen dafür sorgen, dass die Öffnungszeiten die Zeiten der Pflichtveranstaltungen der Hochschule abdecken. Dies wird Hochschulen ermuntern Pflichtveranstaltungen vorwiegend zu familienfreundlichen Zeiten zu legen. 

7.11.9 Anwesenheitspflicht
Wir lehnen eine Anwesenheitspflicht für Veranstaltungen mit Vorlesungscharakter ab und wollen stattdessen eine Bildungspflicht etablieren. 

7.11.10 Streaming von Vorlesungen
Veranstaltungen mit Vorlesungscharakter sollten als Videostream und Aufzeichnung im Internet für jedermann zur Verfügung gestellt werden.

7.11.11 Finanzielle Ausstattung von Hochschulen verbessern
Die Hochschulen müssen auskömmlich finanziert werden um ihre Aufgaben in Forschung und Lehre zu erfüllen. Zu diesem Zweck setzen wir uns für einen Hochschulpakt 4 ein. Langfristig muss der Hochschulpakt verstetigt werden. Die Verteilung der Mittel unter den Hochschulen sollte sich sowohl nach der Zahl der Studierenden als auch nach der Zahl der Absolventen richten.

7.11.12 Familienfreundliche Hochschule
Arbeits- und Studienbedingungen an den Hochschulen müssen familienfreundlich gestaltet werden. Insbesondere Arbeits- und Studienzeiten müssen so gestaltet werden, dass Familie und Beruf/Studium möglichst gut miteinander vereinbar sind. Die verschiedenen Statusgruppen der Hochschule sollten gleichberechtigt von den Vorteilen der Familienfreundlichkeit profitieren. 

7.12 Weiterbildung/ Erwachsenenbildung, berufliche Bildung 

7.12.1 Ausbildung auch im späteren Lebensalter ermöglichen 

Die Idee von der einmaligen Ausbildung, dem Abschluss und der anschließenden 45-jährigen Ausübung eines Berufes entspricht nicht mehr der Lebenswirklichkeit in Deutschland. Technischer Fortschritt und gesellschaftlicher Wandel machen immer mehr Berufsbilder überflüssig, lassen aber auch immer mehr neue Berufsbilder entstehen. Dazu kommt mit einem immer späteren Renteneintrittsalter ein immer längerer Verbleib im Arbeitsleben, der oft zwar nicht sinnvoll ist, aber zurzeit eher noch weiter nach hinten verschoben wird. Das führt dazu, dass fast alle Menschen in ihrem Erwerbsleben nicht nur ihre Arbeitsstellen, sondern auch komplette Berufsbilder wechseln. Vielfach wird dieser Wechsel der Berufsbilder und der Quereinstieg in neue Berufe nur sehr wenig unterstützt oder geregelt. Das hat zur Folge, dass im neuen Berufsfeld erst bei Ausübung des Berufes Qualifikationen erworben werden, die besser zu Beginn der Tätigkeit vorhanden gewesen wären. Wir setzen uns dafür ein, die Menschen, die ihr Berufsfeld ändern, bestmöglich zu unterstützen. Hier sind Ergänzungsqualifikationen ein guter Weg. Aber auch komplette Neuqualifikationen werden – auch im späteren Lebensalter – immer wahrscheinlicher. Um diese berufliche Qualifikation und Anpassung zu unterstützen, bedarf es mehr staatlicher Hilfe. Dazu muss es auch bereits vor Verlust des Arbeitsplatzes möglich sein, sich neu zu qualifizieren, ohne die ökonomische Lebensgrundlage zu gefährden. Zur Finanzierung dieser Weiterbildung möchten wir auch die Wirtschaft heranziehen. 

7.12.2 Bildungslandschaften wachsen lassen und fördern

Die Entstehung und der Ausbau von Bildungslandschaften bietet eine gute Grundlage zur Schaffung einer Kultur des „Lebenslangen Lernens“. Durch die Vernetzung aller regional im Bereich Bildung tätigen Akteure (sowohl der professionellen als auch der im Rahmen zivilgesellschaftlichen Engagements aktiven) gelingt es, Bildung als Prozess „von der Wiege bis zur Bahre“ zu gestalten und gerade auch den Menschen, die sich nicht so leicht von traditionellen Bildungsangeboten angesprochen fühlen, eine Chance auf Bildung und Teilhabe zu ermöglichen.

7.12.3 Gleiche Berufschancen im Lehrer- und Dozentenbereich 

Von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt schleicht sich eine Zweiteilung im Bereich der Bildungsvermittler ein: Auf der einen Seite stehen gut abgesicherte Beamte auf Lebenszeit, auf der anderen Seite billige Honorarkräfte, die in den Schulen Teile des Unterrichts und der Betreuung übernehmen oder an den Hochschulen als Lehrbeauftragte in vielen Bereichen dafür sorgen, dass überhaupt noch ein ausreichendes Lehr- und Betreuungsangebot vorhanden ist. Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass Zeit- und Werksverträge im Bildungswesen untersagt werden. 

7.12.4 Gleicher Lohn für gleiche Arbeit 

Die Umstellung der Lehramtsstudiengänge auf Bachelor-/ Master-Studiengänge erfordert auch eine Anpassung der besoldungsrechtlichen Einstufung der Lehrämter. Die Änderungen in der Lehrkräftebesoldung sehen vor, zukünftig alle Lehrkräfte nach der Besoldungsgruppe A 13 zu entlohnen. Davon ausgenommen sollen diejenigen mit Befähigung für das Lehramt an Grundschulen sein; diese sollen weiterhin nach A 12 besoldet werden. Lediglich für die Lehrkräfte an Gemeinschaftsschulen mit Befähigung für das Grund- und Hauptschullehramt soll die Möglichkeit einer Beförderung nach A 13 bestehen. Dies ist für die Grundschullehrer unzumutbar und darüber hinaus auch nicht zu begründen. Wir folgen dem Grundsatz: „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit!“ Und dies muss gerade bei denjenigen durchgesetzt werden, die das Fundament für das spätere Leben eines jeden einzelnen legen. Daher setzen wir uns dafür ein, dass alle Lehrer mindestens nach A13 besoldet werden. Alternativ muss es möglich sein, die Qualifikation für das Grundschullehramt mit dem Abschluss des Bachelors zu erreichen. 

7.12.5 Förderung Erwachsenenbild


Wir wollen ein integratives Konzept »Lebenslanges Lernen« aufbauen, das Volkshochschulen mit Schulen, Fachhochschulen, Berufsschulen, Universitäten und andere Bildungseinrichtungen zu einem Verbund der Erwachsenenbildung effektiv zusammenführt. Vor allem ältere Menschen in unserer Gesellschaft dürfen nicht vom Gebrauch neuer Medien abgeschnitten werden. Deshalb setzen wir uns ein für entsprechende Fortbildungsangebote.

7.12.6 Familienfreundliche nachschulische Bildung 


Wir möchten, dass die nachschulische Bildung (z.B. an berufsbildenden Schulen und Hochschulen, sowie Ausbildungsbetrieben) familienfreundlicher gestaltet wird. Ausbildungs-, Studien- und Prüfungsordnungen sollen gegebenenfalls so geändert werden, dass Eltern- oder Pflegezeiten nicht zu negativen Auswirkungen aus formalen Gründen führen können. Aus- und Weiterbildung müssen parallel zur Kindererziehung möglich sein. Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass die Kinderbetreuung in Betrieben und an Hochschulen ausgebaut wird. 

7.12.7 Altenbildung fördern


Die körperliche und geistige Mobilität soll im Alter genauso selbstbestimmt und auch gefördert werden. Hierzu kann man gerade im Bereich der Künstlichen Intelligenzen sowie Robotik spielerisch sich körperlich wie geistig fit halten. 

7.13 Kinder- und Jugendpolitik zukunftsgerecht gestalten

7.13.1 Kinder und Jugendliche beteiligen


Wir setzen uns dafür ein, dass Kinder und Jugendliche die Möglichkeit bekommen, sich an Entscheidungsprozessen aktiv zu beteiligen. Kinder und Jugendliche sollen vor allem in ihrer eigenen Lebenswelt, wie z. B. in Kita, Schule, Jugendzentrum oder Politik mitbestimmen können. Ihnen muss die Möglichkeit gegeben werden, sich aktiv einzubringen und sich an der Gestaltung ihres Alltages beteiligen zu können. 

7.13.2 Einmischen aber richtig! Jugendbeiräte stärken – Jugendparlamente einführen


Wir setzen uns dafür ein, dass Kinder und Jugendliche schon heute auf kommunaler Ebene an allen sie betreffenden Entscheidungen angemessen beteiligt werden. Zur Stärkung ihrer Rechte streben wir an, dass landesweit alle zwei Jahre am selben Tag Kinder- und Jugendbeiräte als Interessenvertretung auf kommunaler Ebene gewählt werden. Zur Vernetzung dieser Beiräte wird auf Landesebene eine entsprechende Arbeitsgruppe ins Leben gerufen und durch das Bildungs- und Sozialministerium in ihrer Arbeit unterstützt. Wir setzen uns für die Verankerung eines echten Jugendparlaments in der schleswig-holsteinischen Verfassung ein. Die gewählten Jugendlichen und deren Beschlüsse sollen konkreten Einfluss auf laufende Beratungsprozesse im Landtag nehmen können. Die Kinder- und Jugendparlamente sind Beratungsgremien mit Rede-, Antrags- und sukzessivem aufschiebendem Vetorecht, welche die Interessen der Kinder und Jugendlichen gegenüber den bei Landtags- bzw. Bundestagswahlen gewählten Mandatsträgern vertreten. Die Kinder- und Jugendparlamente werden demokratisch durch alle im jeweiligen Wahlgebiet lebenden Kinder und Jugendliche, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gewählt. 

7.13.3 Mehr gesellschaftliche Teilhabe


Vielfach sind junge Menschen von Armut bedroht. Schlechte finanzielle Verhältnisse in Familien verhindern auch den Zugang zu gesellschaftlicher Teilhabe. Wir setzen uns daher für eine auskömmliche Kindergrundsicherung als Brückentechnologie eines bedingungslosen Grundeinkommens ein. 

7.13.4 Freiräume für Jugendliche 


Junge Menschen brauchen Freiräume. Neben Schule, Studium oder Ausbildung muss Jugendlichen ausreichend Zeit für Kreativität, Spiel und Sport oder auch Langeweile eingeräumt werden. Wir setzen uns dafür ein, dass Schul- und Studienzeiten sowie ihre Inhalte auf die Bedürfnisse junger Menschen angepasst werden. Neben den zeitlichen Freiräumen brauchen Jugendliche auch Räumlichkeiten für Kreativität und Aktivität. 

7.13.5 Jugendliche und ihre digitale Lebenswelt erkennen, akzeptieren und fördern


Wir setzen uns dafür ein, dass Kindern und Jugendlichen der Umgang mit digitalen Medien neutral beigebracht wird. Smartphones gehören zur Lebenswirklichkeit junger Menschen dazu. Die Nutzung von Smartphones zu verbieten oder bestimmte Apps zu verteufeln ist kein sinnvoller pädagogischer Ansatz. Vielmehr geht es darum, die Chancen, die sich durch die Digitalisierung eröffnen, zu erkennen und zu fördern. Kinder und Jugendliche sollen sich in ihrer digitalen Welt zurechtfinden und durchsetzen können sowie über die Chancen aber auch bestehende Gefahren aufgeklärt werden. 

7.13.6 Kinder- und Jugendbeauftragte/r
Wir setzen uns ein für die Schaffung einer Stelle eines/r unabhängigen Landesbeauftragten für die Rechte und Belange von Kindern und Jugendlichen in Schleswig-Holstein. Diese Stelle des/der unabhängigen Landesbeauftragten möchten wir mit einem ausreichenden Handlungsspielraum sowie mit ausreichenden finanziellen und personellen Mitteln auszustatten. 

7.14.1 Ergänzung des Sexualkundeunterrichts 

Der Sexualkundeunterricht in den weiterführenden Schulen Schleswig-Holsteins ist an die heutige Zeit anzupassen und den zuständigen Lehrern und Lehrerinnen Materialien und Diskussionsgrundlagen an die Hand zu geben, die sie zu einem modernen und aufgeklärten Sexualkundeunterricht befähigen. Es wird bemängelt, dass der Lehrplan für Sexualkundeunterricht an schleswig-holsteinsischen weiterführenden Schulen aktuelle und durch elektronische Medien verteilte Inhalte wie Internetpornografie, Grooming oder Sexting außen vor lässt. Gleichzeitig fühlen sich aber hinreichend viele Lernende außerhalb des Unterrichts mit diesem Material konfrontiert und werden so mit ihren Eindrücken allein gelassen. Lehrerende sehen sich zur Zeit außerstande, das Thema adäquat in ihrem Unterricht zu adressieren. Diesem Missstand muss Abhilfe geschaffen werden, indem diese Inhalte in das Kerncurriculum für Lehrkräfte aller Schulformen hinsichtlich der Sexualkunde aufgenommen wird. 


7.15 Bildung grenzenlos


Die aktuellen Bedingungen für die Anerkennung der Bildungsabschlüsse oder Bildungsleistungen beim Wechsel des Bundeslandes wollen wir abbauen, in dem Piraten Schleswig-Holstein sich für länderübergreifende einheitliche Zertifizierung und somit Bürokratieabbau stark macht. 



8. Tierschutz  

8.1. Einsatz / Einführung eines Tierschutzbeauftragten 

Wir fordern die Benennung eines Tierschutzbeauftragten für Schleswig-Holstein. 

8.2. Programm zur Beendigung des Katzenelends fortsetzen 

Wir wollen, dass das von uns initiierte Programm zur Beendigung des Katzenelends fortgesetzt wird. 

8.3. Keine Tötung von Eintagsküken 


Das Vergasen und Schreddern von männlichen Eintagsküken aus wirtschaftlichen Gründen lehnen wir ab. 

8.4. Der Wolf ist in Schleswig-Holstein willkommen 


Die Piratenpartei begrüßt die Rückkehr des Wolfes nach Schleswig-Holstein. Der Wolf trägt 
maßgeblich zur Artenvielfalt bei. Indem er zugewanderte Arten wie Waschbär und Marderhund 
zurückdrängt, schützt er Vögel, Kleinsäuger sowie Reptilien und Amphibien. Ebenso sorgt er 
dafür, dass das Schalenwild seinen Standort häufiger wechselt, wodurch die Vegetation besser 
und vielfältiger gedeihen kann. Wir setzen uns daher dafür ein, dass der strenge Schutzstatus 
des Wolfes in Schleswig-Holstein langfristig aufrechterhalten bleibt. 

Mit einer erwartbaren Zunahme der Wölfe ist auch damit zu rechnen, dass immer mal wieder 
Weide- oder Haustiere von einem Wolf gerissen werden. Da der Wolf dabei nur seinem 
natürlichen Instinkt folgt, setzen wir auf Aufklärung und Entschädigung statt Verfolgung. 
Geschädigten Tierhaltern müssen nachweislich vom Wolf getötete Tiere von der Gesellschaft 
ersetzt werden. Viehalter sind aufgefordert, ihre Herden durch sichere Zäune oder Schutztiere 
wie Esel, Alpakas oder Herdenschutzhunde vor dem Wolf zu schützen. Hundehalter müssen ihre 
Hunde bei Waldspaziergängen an der Leine führen. Das Bewusstsein für eine Natur, in der auch 
große Beutegreifer leben, muss allgemein geschärft werden. Bei der Aufklärung setzen wir auf 
die verstärkte Zusammenarbeit zwischen Wolfsbeauftragten, Tierhaltern, Jägern, Naturschützern 
und Biologen. Um einer Gewöhnung des Wolfes an den Menschen entgegenzuwirken und dem 
Vordringen des Wolfes in Siedlungsgebiete vorzubeugen, setzen wir auf das gezielte Vergrämen. 
Entsprechende Maßnahmen sind gemeinsam von den Fachleuten zu entwickeln und koordiniert 
durchzuführen. 

8.5. Verbot von Tieren in Zirkussen und fahrenden Betrieben 


Die Piratenpartei fordert ein Haltungsverbot von Wildtieren in Zirkusbetrieben. Eine artgerechte 
Tierhaltung ist in Zirkussen nicht möglich. Die besonders großen Ansprüche an Haltung, Pflege, 
Ernährung, Betreuung und Sachkunde der Halter können in reisenden Unternehmen nicht erfüllt 
werden. Zudem werden hier Tiere zum Amüsement des Menschen aus ihrer natürlichen Umwelt gerissen und gefangen gehalten. Daher fordern wir ein Haltungsverbot von Wildtieren in Zirkusbetrieben. 

Indem wir ein Verbot der Wildtierhaltung in Zirkusbetrieben unterstützen, würdigen wir auch den 
Beschluss des Bundesrates vom 18.03.2016, dessen Ziel darin besteht, das Halten von Tieren 
bestimmter wild lebender Arten in Zirkusbetrieben zu verbieten (Bundesratsdrucksache 78/16 ).  

Wir wollen den Tierschutz nicht nur im Grundgesetz stehen haben, sondern ihn auch in der Praxis 
umsetzen. Neben dem Verbot von Wildtieren in Zirkussen wollen wir Positivlisten für jene 
domestizierten Tierarten, die noch in Zirkusbetrieben gehalten werden dürfen, einführen. Unser 
Ziel ist der Zirkus ohne Tiere. 

Solange noch Tiere in Zirkussen und fahrenden Betrieben gehalten werden dürfen, ist 
Transparenz insbesondere für fahrende Betriebe unerlässlich. Nur so sind strenge Vorgaben und 
Kontrollen durch die zuständigen Instanzen möglich, um die artgerechte Tierhaltung zu 
gewährleisten. Zirkussen, die diese Anforderungen nicht einhalten wollen oder können, muss der 
Verzicht auf die Tiere auferlegt werden können. Hierzu fordern wir u. a. die regelmäßige 
Überprüfung der Wirksamkeit des Zirkusregisters. 

8.6. Tierschutz in der Schule 


Wir Piraten begrüßen eine schulische Ausbildung, welche die Schüler befähigt, Mitverantwortung 
für die Erhaltung und den Schutz einer natürlichen Umwelt zu übernehmen. Ein zentraler 
Bestandteil dieser Verantwortung ist hierbei der Tierschutz, der deshalb für uns besonders 
förderungsbedürftig ist. 

8.7. Tierversuche weitest möglich vermeiden 

Tierversuche sollen für pharmazeutische Stofftests und andere Experimente nicht mehr 
verpflichtend sein. Insbesondere, wenn tierversuchsfreie alternative Verfahren vorhanden sind, 
sollten ausschließlich diese angewandt werden. Um einen Rückgang von Tierversuchen 
zugunsten von Forschung an alternativen Methoden zu bewirken, gilt es die Fördermittel für 
Tierversuche auf tierversuchsfreie Forschungsmethoden zu verlagern. Gibt es wissenschaftlich 
erprobte Alternativmethoden für bestimmte Testverfahren, dürfen dafür keine Tierversuche 
eingesetzt werden. 


9. Umweltschutz, Landwirtschaft, Forsten und Fischerei  

9.1. Präambel 


Wir stehen für die Entwicklung einer zukunftsfähigen Gesellschaft, die die natürliche Ressourcen 
so nutzt und bewahrt, das diese auch den nachfolgenden Generationen zur Verfügung stehen 
und der Artenreichtum unseres Planeten dauerhaft erhalten bleibt. Ein verantwortungsvoller 
Umgang mit den Naturressourcen ist dringend erforderlich. Bei nachwachsenden Ressourcen 
müssen Verbrauch und Regeneration im Gleichgewicht sein und bei nicht nachwachsenden ist 
eine Kreislaufwirtschaft unser oberstes Ziel. 

Das Recht auf sauberes Wasser, saubere Luft, vitale Böden und einen gemeinschaftlichen Zugriff 
auf Naturressourcen ist Teil der universellen Menschen- und Bürgerrechte, in Deutschland auch 
abgedeckt durch Artikel 2 des Grundgesetzes. Ein Leben auf Pump, das zu Lasten unserer 
Nachfolger geht und Entwicklungschancen behindert, lehnen wir daher ab. Die Umwelt- und 
Naturschutzpolitik des Landes Schleswig-Holstein leidet unserer Auffassung darunter, dass sie 
allzu häufig einseitig kurzsichtigen Wirtschaftsinteressen unterworfen wird – zum langfristigen 
Nachteil der Wirtschaft selbst. Es hat sich gezeigt, dass auf lange Sicht gerade solche Industrien 
erfolgreich sind, die innovative Umwelttechniken und umweltgerechte Produkte entwickeln oder in ihren betrieblichen Abläufen nutzen. Diese Entwicklung will und wird die Piratenpartei auch weiterhin unterstützen. 

Der Naturschutz darf dabei nicht nur als planerisches Hindernis bei der Wirtschaftsförderung empfunden werden. Er ist vielmehr elementarer Bestandteil der Erhaltung 
unserer Lebensgrundlage sowie eine Chance, begangene Fehler wieder gut zu machen und 
davon auch wirtschaftlich zu profitieren. Naturschutzpolitik ist zudem auch Ländersache und 
darf daher nicht zum überwiegenden Teil mit EU-Mitteln bestritten werden. 

9.2. Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fischerei 

Wir wollen eine Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fischerei, die den Erhalt der natürlichen 
Ressourcen in den Mittelpunkt stellt. Der Boden ist unsere Lebensgrundlage und kann nicht 
vermehrt werden. Auf sauberes Wasser und reine Luft können wir nicht verzichten. Zudem darf 
es keine Patente auf Lebewesen geben. 

9.3. Saatgut 

Wir setzen auf Vielfalt beim Saatgut und wollen alte Sorten und damit langfristig einen gesunden, 
anpassungsfähigen Genpool erhalten. Die Kombination von Saatgut mit den dazu passenden 
Pflanzenschutzmitteln soll nicht durch Patente geschützt werden dürfen. Es spielt dabei keine 
Rolle, ob die Resistenz gezüchtet, durch gentechnische Veränderung oder andere Verfahren 
herbeigeführt wurde. Patente auf Leben lehnen wir generell entschieden ab! 

9.4. Bestäuber 

Damit Felder und Bäume Früchte tragen, brauchen wir neben dem Wind vor allem Bienen und 
andere Insekten. Ihr Schutz ist besonders wichtig, da sie maßgeblichen Einfluss nicht nur auf die 
Erträge, sondern auf die Artenvielfalt insgesamt haben. Hierzu setzten wir auf kostenlose 
Informationen und Schulungen für Landwirte, die deutliche Reduktion von Pflanzenschutzmitteln, 
das Anlegen von Blühwiesen sowie Programme im Rahmen des Vertragsnaturschutzes. 

9.5. Nutztierhaltung 

Die Tierhaltungsbedingungen und Produktionsprozesse müssen sich an den Lebensbedürfnissen 
der Tiere orientieren. Die Massentierhaltung ist aus unserer Sicht aus vielerlei Gründen falsch. So 
leiden darunter nicht nur unmittelbar die Tiere. Auch unsere Böden, das Wasser, die Luft und das 
Klima werden stark belastet. Durch den extrem starken Einsatz von Antibiotika in der Tiermast 
kommt es zudem verstärkt zu sogenannten multiresistenten Keimen. In der Folge lässt sich 
manch schwere Erkrankung beim Menschen nicht mehr behandeln. Wir fordern daher die 
konsequente Umsetzung und Einhaltung der Tierschutzgesetze auch und insbesondere in der 
Nutztierhaltung. 

Wir wollen erreichen, dass die Haltungsbedingungen überall dort verbessert werden, wo dies 
notwendig ist, um den Tieren ein Dasein in Würde zu ermöglichen. Beim Geflügel fordern wir, 
dass das Kürzen von Schnäbeln sowie das Töten von Eintagsküken verboten werden. Tiere die bei 
Erreichen des Erwachsenenalters an Kreislaufversagen sterben, sind nicht überlebensfähig und 
somit als Qualzucht anzusehen. Die Qualzucht – insbesondere von Puten – muss daher beendet 
werden. Um dem Schwanzbeißen entgegenzuwirken, wollen wir, dass Schweinen ausreichende 
Beschäftigungsmöglichkeiten angeboten werden. Spaltböden lehnen wir ebenso ab wie lange 
Tiertransporte. 

Damit Verbraucher ihren ethischen Ansprüchen beim Einkauf entsprechen können, fordern wir für 
Produkte tierischen Ursprungs – analog zu Eiern – eine Kennzeichnung bezüglich der 
Haltungsbedingungen. Zudem setzen wir auf die verstärkte Zusammenarbeit mit der ‚Initiative 
Tierwohl‘ des deutschen Handels. 

9.6. Agrarsubventionen 

Wir wollen, dass auf Bundes- und EU-Ebene keine öffentlichen Gelder in Form von 
Agrarsubventionen ohne Gegenleistung in den Bereichen Klima-, Umwelt-, Natur- sowie Tier- und 
Artenschutz vergeben werden. Wir wollen also erreichen, dass mittelfristig sämtliche 
Agrarsubventionen an das sogenannte „Greening in der Landwirtschaft“ gekoppelt werden. 

9.7. Artenvielfalt 

Der Verlust der Artenvielfalt ist ein weltweites Problem und neben dem Klimawandel eine der 
größten Bedrohungen unserer Zeit. Der Lösung dieses Problems wollen wir uns auch in 
Schleswig-Holstein weiterhin mit Nachdruck annehmen. Denn die Biodiversität stabilisiert die 
Ökosysteme und sorgt damit dafür, dass uns die sogenannten Ökosystemdienstleistungen wie 
etwa saubere Luft, sauberes Wasser und fruchtbare Böden oder die Bestäubung unserer 

Nutzpflanzen durch Insekten auch zukünftig in ausreichendem Maße zur Verfügung stehen. Auch 
in Bezug auf den Klimawandel sind der Arten- und Biotopreichtum von zentraler 
Bedeutung. Einige, lange Zeit abwesende Tierarten wie der Wolf wandern inzwischen zwar wieder 
nach Schleswig-Holstein ein, dies darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass zahlreiche 
andere Arten wie die Birkenmaus kaum mehr anzutreffen sind oder – wie z. B. die meisten 
Wildbienenarten – stetig abnehmen. 

Diesen Trend gilt es entschieden zu stoppen und – wo dies möglich ist – umzukehren. Um dies zu 
erreichen, wollen wir, dass die Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (kurz FFH-Richtlinie 
oder Habitatrichtlinie der Europäischen Union) schneller vorankommt, als dies in der 
Vergangenheit der Fall war. Der Schutz der Knicks ist zwar – auch mit unserer Unterstützung – 
inzwischen verbessert worden, die Vernetzung der Biotope durch Grünkorridore und Grünbrücken 
– wie es die FFH-Richtlinie vorsieht – lässt aber nach wie vor sehr zu wünschen übrig. Eine 
Wiedervernetzung der Natur ist uns deshalb wichtig, da unter vielen Tier- und Pflanzenarten 
andernfalls sogenannte Inselpopulationen entstehen, deren langfristiger Erhalt durch 
zunehmende Inzucht gefährdet ist. Die Vernetzung von solchen isolierten Populationen 
begünstigt den regelmäßigen Austausch von Genen und dient damit dem langfristigen Arterhalt. 

Beim Ausbau der Windenergie werden wir uns auch weiterhin dafür einsetzen, dass Windparks 
nicht in der Nähe von Natur- und Vogelschutzgebieten errichtet werden. Damit wollen wir dafür 
sorgen, dass seltene Vogelarten wie der rote Milan als auch Fledermäuse besser geschützt 
werden.  

Um der Eutrophierung der Gewässer Einhalt zu gebieten, wollen wir den Eintrag von Dünger 
deutlich reduzieren, denn der Rückgang selbst so toleranter Fischarten wie dem Stichling macht 
deutlich, dass hier dringend etwas verändert werden muss. Letztlich geht es bei der Reduktion 
der Einträge aus der Landwirtschaft auch darum, unser Grundwasser zu schützen. Da Moore 
große Mengen Kohlenstoffdioxid (CO2) speichern setzen wir im Kampf gegen den Klimawandel 
nicht nur auf den Erhalt der Moore, durch Wiedervernässung wollen wir verloren gegangene 
Feuchtbiotope auch neu erschaffen, also weitere CO2-Speicher anlegen. Die Wiedervernässung 
ist im Übrigen eine der kostengünstigsten Klimaschutzmaßnahmen. 

Letztlich spielt auch das sogenannte ‚Greening der Landwirtschaft‘ eine zentrale Rolle beim Erhalt 
der Artenvielfalt. Die Verbesserung des Umweltschutzes in der konventionellen Landwirtschaft 
sowie die Umstellungen auf den ökologischen Landbau bleiben daher zentrale Themen unserer 
Natur- und Artenschutz- sowie unserer Agrarpolitik. 

9.8. Schutzstatus des Nationalparks Wattenmeer verbessern 

Wer kann sich vorstellen, dass die Amerikaner einen Bohrturm im Grand Canyon errichten? 
Niemand. Bei unserem Nationalpark Wattenmeer hat man hingegen das Gefühl, die Bohrinsel 
Mittelplate gehöre hier ebenso selbstverständlich hin wie die Miesmuschel oder die 
Nordseekrabbe. Wer die Ölförderung im Nationalpark kritisch kommentiert dem wird gesagt, dass 
die Mittelplate schließlich schon vorher da war. 

Wir Piraten akzeptieren diese Antwort nicht. Wer einen Nationalpark möchte, der muss langfristig 
auch zu den vorgesehen, international vereinbarten Richtlinien stehen. Und das bedeutet, dass 
innerhalb von 30 Jahren nach Gründung ein Anteil von mindestens 75 Prozent der Fläche dem naturnahen Zustand entspricht, also aus der wirtschaftlichen Nutzung herausgenommen werden 
muss. Wir wollen uns deshalb dafür einsetzen, dass für das Wattenmeer eine Prozessschutzfläche 
von mindestens 50 Prozent erreicht wird. Dazu fordern wir einen verbindlichen Entwicklungsplan 
für den Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer, in dem der schrittweise Abbau der 
wirtschaftlichen Aktivitäten festgeschrieben wird. 

Da bei einem solchen Unterfangen sehr viele konkurrierende Interessen ausgeglichen werden 
müssen, wollen wir an der Ausarbeitung dieses Plans alle relevanten Gruppen beteiligen. Dazu 
gehören neben der Nationalparkverwaltung die Energie-, Hafen-, Tourismus- und die 
Fischereiwirtschaft ebenso wie die Umweltverbände, die Wissenschaft und die Politik. Viele, die 
den Status quo festschreiben wollen, werden ein solches Unterfangen von vorneherein 
boykottieren wollen. Dies werden wir nicht akzeptieren. Denn wer die eigenen Interessen 
berücksichtigt wissen möchte, der muss auch zum Dialog bereit sein. Neben dem Schutz der 
Muschelbestände wollen wir in diesem Zusammenhang auch erörtern, wie die Existenz von 
Delfinen und Meeresenten, die vielfach qualvoll in Fischernetzen verenden, langfristig gesichert 
werden kann. 

9.9. Verklappung von Baggergut und Hafenschlick in der Nordsee 


Das Verklappen von mit Schwermetallen belastetem Schlick aus dem Hamburger Hafen in der 
Nordsee muss endlich ein Ende haben, da die darin enthaltenen Gifte über das Nahrungsmittel 
Fisch irgendwann unsere Gesundheit belasten werden. Zahlreichen Zusagen Hamburgs, sich 
endlich um eine dauerhafte Lösung des Problems zu kümmern, folgen bislang keine Taten. 
Schleswig-Holstein muss daher endlich eine selbstbewusste Haltung an den Tag legen und 
gegenüber Hamburg deutlich machen, dass diese Praxis so nicht mehr länger hingenommen 
wird. Es müssen Verträge her, in denen das Ende der unsäglichen Verklappung ein für alle Mal 
verbindlich festgeschrieben wird.  

Wenn Hamburg der Schleswig-Holsteinischen Stiftung Naturschutz regelmäßig Geld überweist ist 
daran per se nichts verkehrt. Ausgleichszahlungen ändern allerdings nichts am eigentlichen 
Problem. Auf Dauer garantiert Geld allein nämlich keine saubere Umwelt. Der finanzielle 
Ausgleich ist daher nur als Notlösung anzusehen. Diese Notlösung ist in Hamburg und Schleswig-
Holstein nun aber offensichtlich schon zum akzeptierten Normalfall geworden. Das wollen wir 
entschieden ändern! 

9.10. Flächenverbrauch 


In Schleswig-Holstein gehen jeden Tag rund fünf Fußballfelder Natur durch den Bau von Straßen, 
Siedlungen, Industrieanlagen und dergleichen verloren. Unser Flächenverbrauch liegt damit nicht 
nur klar über dem Bundesdurchschnitt, die Flächenversiegelung in Schleswig-Holstein war damit 
zwischen 2000 und 2009 sogar die höchste aller Bundesländer. Um das Ziel der Bundesregierung 
zu erreichen, den Flächenverbrauch in Deutschland bis zum Jahr 2020 auf 30 ha täglich zu 
senken, muss Schleswig-Holstein seinen Flächenverbrauch daher deutlich auf höchstens noch 1,3 
Hektar am Tag senken. Schließlich ist unser wertvolles Land nicht vermehrbar, was angesichts 
steigender Nutzungsansprüche zunehmend zum Problem wird. Die Politik muss der Endlichkeit 
der Ressource Boden daher endlich die Bedeutung beimessen, die das Thema verdient. 

Wir wollen den schonenden, flächensparenden Umgang mit unserer Landschaft deshalb im 
Landesentwicklungsplan verbindlich festschreiben und den Handel mit Flächenzertifikaten 
erproben. Im Rahmen dessen wäre jedem Nutzungsanspruch eine bestimmte, jährliche 
Flächenquote zuzuteilen. Anstatt neue Wohn- und Gewerbegebiete auf der „grünen Wiese“ zu 
bauen, wollen wir, dass die bestehende Infrastruktur vornehmlich modernisiert wird. Außerdem 
wollen wir das Flächenrecycling verbessern. Etwa, indem Industrie und Gewerbe auf bereits 
belasteten oder versiegelten Flächen angesiedelt werden. Durch den Aufbau eines öffentlich 
zugänglichen, Internet gestützten Flächenkatasters wollen wir die Erfassung aller Flächen 
transparent gestalten. Dies käme auch der Wirtschaft zugute, die sich im Rahmen ihrer 
Planungen dann schnell und kostengünstig im Internet darüber informieren kann, wo Flächen 
verfügbar sind. 

Das Ummünzen von Flächenfraß in Ausgleichszahlungen lehnen wir ab. Geld ist kein ökologisch 
wertvoller Lebensraum. Für unwiderruflich zerstörte Naturräume müssen daher entsprechende 
Ausgleichsflächen angekauft und der Natur überlassen werden.  

9.11. Plastikmüll 


Die Belastung der Meere durch Kunststoffe hat ein bedenkliches Ausmaß angenommen. Seevögel 
halten Plastikteile für Nahrung und verschlucken diese. An Mikroplastikpartikeln lagern sich 
persistente organische Schadstoffe an, die über den Speisefisch in die Nahrungskette des 
Menschen gelangen. Der Plastikmüll am Meeresgrund behindert den Sauerstoffaustausch. Ein 
Verbot von Plastiktüten bzw. die Erhebung einer Gebühr sind daher schon mal ein erster guter 
Schritt, dem nun allerdings viele weitere Schritte folgen müssen. Um dem Plastikmüll Herr zu 
werden, wollen wir uns dafür einsetzen, dass das von uns initiierte Programm zur „Vermeidung 
von Plastikmüll in Schleswig-Holstein“ fortgesetzt wird. Dabei setzen wir auf die sogenannten drei 
„Rs“, die da lauten: Reduce (reduzieren/vermeiden), Reuse (wiederverwenden), Recycle 
(wiederaufbereiten). 

Neben verbesserten Informationen und Auswahlmöglichkeiten für die Verbraucher setzen wir 
dabei auch weiterhin darauf, den Handel und die Industrie für das Thema zu sensibilisieren und 
Alternativen zu entwickeln. Denn es mag zwar der Verbraucher sein, der seinen Müll achtlos 
liegen lässt, es sind aber Industrie und Handel, die diese Problemstoffe erst in den Verkehr 
bringen, um nicht zu sagen: in die Welt setzen. 

9.12. Waldvermehrung und Waldumbau 


Schleswig-Holstein ist das waldärmste Flächenland in Deutschland. Nur 11 Prozent unseres 
Landes sind – gegenüber rund einem Drittel Waldanteil im Bundesdurchschnitt – mit Wald 
bedeckt. Diesen Anteil wollen wir (auch wenn dies wirklich nicht so leicht zu erreichen ist) auf 
mindestens die Hälfte des Bundesdurchschnitts (also 15 Prozent) erhöhen. Die Pflanzung neuer 
Wälder ist dabei kein Selbstzweck. Es geht darum einen artenreichen Lebensraum zu vermehren 
sowie den Klimaschutz und die Luftqualität zu verbessern. 

Da das Leben einen Lebensraum braucht, wollen wir erreichen, dass sich rund 10 Prozent der 
Landesforste zu artenreichen Laubmischwäldern entwickeln können. Zu Naturwäldern also, in 
denen die Natur ihren eigenen, ungestörten Weg gehen kann. Dies ist auch deshalb wichtig, da rund die Hälfte unserer Wälder jünger als 60 Jahre ist. Ältere, ökologisch gesehen deutlich wertvollere Baumbestände mit einem Alter über 100 Jahren machen hingegen nicht mal ein Viertel aus. Wenn wir in Schleswig-Holstein also irgendwann einmal wieder alte Baumriesen bewundern wollen, die Lebensraum für hunderte Tierarten sind, dann müssen wir den Naturwaldanteil insbesondere bei den seltenen Altbeständen deutlich erhöhen. 

8.13. Fütterung von Wildtieren 

Die Fütterung von Wildtieren sehen wir insgesamt kritisch, da dies einen Eingriff in die natürliche 
Auslese darstellt, der das ökologische Gleichgewicht empfindlich stören kann. Insbesondere die 
Fütterung von Krähen führt zudem regelmäßig zu Konflikten und Streitigkeiten zwischen 
Nachbarn. Hier brauchen wir klare Regeln. Wir wollen daher mit wissenschaftlicher Unterstützung 
prüfen, in wie weit und für welche Tierarten Fütterungsverbote ausgesprochen, bzw. bestehende 
Regelungen verändert werden müssen. 

9.14. Jedermannsrecht auf freien Zugang zur Natur und Wildcampen einführen, Abkassieren von Strandbesuchern beenden 

Ein Recht jedes Menschen auf freien Zugang zur Natur macht diese erlebbar, weckt das Interesse 
an ihrem Schutz und fördert die menschliche Achtung der Umwelt. In Skandinavien hat es sich 
auch in dicht besiedelten Gebieten bewährt. Ein Jedermannsrecht bietet daneben auch große 
touristische Chancen für das Urlaubsland Schleswig-Holstein und verschafft diesem ein 
Alleinstellungsmerkmal. 

Wir Piraten möchten deshalb das skandinavische “allemansrätt” (Jedermannsrecht) zur Nutzung 
der freien Natur erstmals auch hierzulande einführen. Schleswig-Holstein soll das erste 
Bundesland werden, in dem sich jeder Mensch frei in der Natur bewegen, aufhalten und 
übernachten darf: 

 Die Landesverfassung Schleswig-Holsteins wird dahingehend erweitert, dass der Genuss der 
Naturschönheiten und die Erholung in der freien Natur, insbesondere das Betreten von 
Wäldern, Stränden, Küstenabschnitten und Flussgebieten sowie das Befahren der Gewässer 
und die Aneignung wildwachsender Waldfrüchte in ortsüblichem Umfang jedermann 
unentgeltlich gestattet und ohne Personenkontrollen möglich ist. Dabei wird jedermann 
verpflichtet, mit Natur und Landschaft pfleglich umzugehen und die bestehenden 
naturschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. 

 Das Zelten in freier Natur (einschließlich Wäldern und an Stränden) wird erlaubt, wenn eine 
Entfernung von 150m zu bewohnten Gebäuden eingehalten wird. 

 Das bisher oft gebührenpflichtige Betreten der Strände wird kostenfrei. Die Kurtaxe wird nur 
noch von Übernachtungsgästen erhoben, und zwar durch die Beherbergungsbetriebe. 

 Das Land und die Gemeinden sind berechtigt und verpflichtet, der Allgemeinheit die 
Zugänge zu den Meeren, den Seen, den Flüssen und sonstigen landschaftlichen Schönheiten 
freizuhalten und falls erforderlich durch Einschränkungen des Eigentumsrechtes 
freizumachen sowie Wanderwege und Erholungsparks anzulegen. 

 Die dem Gemeingebrauch unterliegenden Flächen und Wege werden auf einer Karte im 
Internet veröffentlicht. 


9.15. Ausverkauf von Schleswig-Holsteins Küsten, Häfen und Ufern stoppen 

Seit 2004 hat das Land insgesamt über 1.600.000 m² Küsten- und Uferflächen verkauft oder 
verschenkt. Wir wollen diesen schleichenden Ausverkauf stoppen, um das Recht jedes Menschen 
auf Nutzung unserer Küsten, Häfen, Ufer und Buchten zu erhalten. Unsere Natur gehört allen und 
soll nicht dem Profit Einzelner dienen. Zur Entwicklung unserer Küsten genügt es vollauf, 
öffentliche Flächen befristet zur Nutzung zu überlassen, etwa durch Pachtverträge, in denen der 
öffentliche Zugang zu sichern ist. 



10. Wirtschaft und Verbraucherschutz  
10.1. Wirtschaft 

10.1.1. Präambel 


Wir wünschen uns eine an den Bedürfnissen der Menschen ausgerichtete nachhaltige ökologische 
Wirtschaftspolitik. Wir setzten uns für fairen Wettbewerb, für die Förderung von Innovationen 
sowie gegen privatwirtschaftliche Monopole und übermäßige staatliche Regulierung der 
Unternehmen ein. Dabei stehen insbesondere kleine und mittlere Betriebe im Fokus, die nicht nur 
Arbeitsplätze schaffen, sondern auch erhalten. 

10.1.2. Öffentlich-private Partnerschaften ablehnen 


Öffentlich-private Partnerschaft (ÖPP, auch bekannt als Public Private Partnerships, PPP) ist die 
Erfüllung öffentlicher Aufgaben durch private Unternehmen im Rahmen einer langfristigen, 
vertraglich geregelten Zusammenarbeit mit der öffentlichen Hand. In Schleswig-Holstein wurden 
etwa

Errichtung und Betrieb des Lübecker Herrentunnels, der Ausbau der Landesstraße 192, 
Errichtung und Betrieb von Gebäuden des Universitätsklinikums sowie der Ausbau der A7 
zwischen Neumünster und Hamburg im Wege öffentlich-privater Partnerschaften vereinbart. 
Trotz schlechter Erfahrungen z.B. durch Insolvenzen, Kostensteigerungen oder 
Vertragsverletzungen will die Landesregierung weitere ÖPP-Verträge schließen. Wir lehnen 
öffentlich-private Partnerschaften grundsätzlich ab. Verträge, die Bund, Länder und Kommunen 
mit Privatunternehmen schließen, müssen für die Volksvertreter, aber auch die sie wählenden 
Bürger, kontrollierbar sein. Geheimverträge sind nicht tolerabel. Der Schutz des 
Geschäftsgeheimnisses eines Privatunternehmens darf nicht über der staatlichen Pflicht zum 
transparenten Handeln stehen. Es ist verlockend, statt einer einmaligen Investition auf ein 
Leasingmodell zu setzen, bei dem der aktuelle Haushalt dank der deutlich kleineren sofort 
fälligen Summe nicht blockiert wird. Jedoch werden dadurch zukünftige Haushalte auf Jahrzehnte 
belastet. Es kommt zu einer versteckten Verschuldung, die nicht in der Bilanz auftaucht. Wir 
setzen uns für ein verantwortungsvolles wirtschaftliches Handeln ein, und lehnen dieses Modell 
daher strikt ab. Zur Beseitigung der Fehlanreize ist die Schuldenbremse des Landes auf Schulden 
aus ÖPP-Bauverträgen zu erstrecken. Die Aufrechterhaltung einer grundlegenden Infrastruktur für 
Bildung, Gesundheit, Energieversorgung, Verkehr, Transport usw. ist Aufgabe des Staates. Eine 
weitere Privatisierung in diesen Bereichen sehen wir deshalb sehr kritisch. Auch in öffentlicher 
Hand lehnen wir privatrechtliche Infrastrukturgesellschaften ab, weil das private 
Gesellschaftsrecht wichtige Entscheidungen der öffentlichen Transparenz, der Konkurrenz mit 
anderen Haushaltsaufgaben und der demokratischen Kontrolle durch die Volksvertretung 
entzieht. Unser Ziel ist es, dass die öffentliche Hand ihre Infrastruktur selbst finanziert. Dazu 
wollen wir die Rahmenbedingungen für die Vergabe öffentlicher Aufträge anpassen: 

 Beratungs- und Gutachtenaufträge sollen nicht länger ohne gesonderte Ausschreibung an 
die ÖPP Deutschland AG vergeben werden dürfen. 

 Die Kostenvorteile der Auftragsvergabe an einen Generalunternehmer sollen auch im Fall 
der konventionellen Finanzierung berücksichtigt werden. 

 Den für Bauprojekte zuständigen öffentlichen Stellen soll Gelegenheit gegeben werden, ÖPP-
Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen kritisch zu hinterfragen. 

 Wir wollen eine vollständige Veröffentlichung von ÖPP-Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen 
und Stellungnahmen dazu, der Namen der Berater und Gutachter, der 
Leistungsbeschreibungen, der zur Angebotsabgabe erforderlichen Dokumente sowie der 
abgeschlossenen ÖPP-Verträge, soweit nicht ausnahmsweise die privaten Interessen am 
Schutz bestimmter Betriebsgeheimnisse schwerer wiegen als das Informationsinteresse der 
Allgemeinheit. 

10.1.3. Beendigung der Pflichtmitgliedschaft in Kammern 

Wir treten für die Abschaffung der Zwangsmitgliedschaft in einer Industrie- und Handels-, 
Landwirtschafts- oder Handwerkskammer ein. Eine freiwillige Mitgliedschaft bleibt von diesem 
Ziel unberührt. Rechtsanwalts-, Notar- und Ärztekammern sind von diesem Ziel nicht erfasst. 

10.1.4. Für liberale Ladenschlussgesetze 


Die liberalen Ladenöffnungszeitregelungen in Schleswig Holstein, nach denen die Ladeninhaber 
an 6 Tagen in der Woche, außer sonntags, frei entscheiden können wann ihre Läden geöffnet 
haben, sehen wir als einen richtigen Schritt in Richtung Freiheit und Eigenverantwortung. 
Grundsätzlich schließen wir uns aus familienpolitischen und gesundheitlichen Gründen der 
Forderung an, dass der Sonntag nur in Ausnahmefällen (u.a. Bäderregelung in der bis 2013 
geltenden Fassung) zu einem Arbeitstag werden soll. Eine entsprechende Vergütung, die sich am 
Sonntagszuschlag des Arbeitszeitgesetzes orientiert, setzen wir dabei voraus. 

10.1.5. Mittelstand stärken – Fachkräftemangel beseitigen – Jungen Menschen ohne Ausbildungsplatz helfen 


Gerade bei kleinen und mittleren Betrieben macht sich der Fachkräftemangel zusehends 
bemerkbar. Viele Betriebe könnten diesem Mangel durch Ausbildung von jungen Menschen 
entgegengetreten. Dabei fehlt es nicht an der nötigen Anzahl von Bewerbern. Richtig ist, dass ein 
erheblicher Teil der Jugendlichen mit allgemeinem Schulabschluss oder mittlerer Reife nicht 
ausbildungsfähig ist, zumal die Anforderungen steigen. Es kann jedoch nicht die Lösung sein, 
diese Menschen nicht mehr am Erwerbsleben zu beteiligen. Gerade die mittelständische Industrie 
und das Handwerk sind aufgerufen und haben auch ein elementares Interesse daran, diese 
Jugendlichen in ihren Betrieben zu ertüchtigen und auszubilden. Fachlich dazu in der Lage ist 
unser Mittelstand auf jeden Fall. Finanziell ist das allerdings für die Unternehmen so nicht 
darstellbar, da bedarf es Hilfe von außen. Eine betriebliche Ausbildungsförderung gibt es bisher 
nur für Menschen mit Behinderung und Zuwanderer. Wir Piraten schlagen daher folgendes Modell 
vor:  

Junge Menschen ohne oder nur mit einem allgemeinen ersten Schulabschluss, die sich über lange 
Zeit erfolglos um einen Ausbildungsplatz bemüht haben, können von der Wirtschaft ausgebildet 
werden, wobei die Ausbildungskosten aus öffentlichen Mitteln bezuschusst werden. Bei 
erfolgreicher abgeschlossener Ausbildung gibt es dann noch eine Bonuszahlung für das 
Unternehmen, bei nicht erreichter ein finanzieller Abzug von der Förderung. Auch die 
Auszubildenden selbst erhalten eine Prämie für jeden durchgehaltenen Monat in Ausbildung und 
deren Abschluss, um die Zahl der Abbrüche zu senken. So werden die nötigen Anreize für eine 
nachhaltige Ausbildung aller jungen Menschen gegeben. 

10.1.6. Firmengründungen vereinfachen – Bürokratie abbauen – Wagniskapital bereitstellen 

Nach Auskunft des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK) wird es bis zum Jahr 
2050 eine Million weniger Selbständige geben als heute. Damit wird der Wirtschaftsstandort 
Deutschland, der durch eine große Anzahl von kleinen und mittleren Betrieben geprägt ist, 
gefährdet. Die Piratenpartei fordert, Firmengründungen radikal zu vereinfachen. Zum einen gilt 
es, überbordende Bürokratie abzubauen, und auf der anderen Seite ist es unabdingbar, deutlich 
einfacher Risikokapital bereitzustellen. Die kontinuierliche Optimierung der Finanzierungs-, 
Förder- und Beratungsangebote ist sicher zu stellen. Nur so schaffen wir eine Vielzahl von 
Neugründungen innovativer Unternehmen, stärken das Rückgrat unserer Wirtschaft und 
garantieren die Zukunftsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Schleswig-Holstein. 

10.1.7. Zusammenarbeit von Hochschulen und Unternehmen fördern – 
Schleswig-Holstein als Technologieland etablieren 

Der Technologietransfer zwischen Hochschulen und Unternehmen bzw. Neugründungen muss 
vereinfacht werden. Neue Ideen werden oft an Universitäten geboren, der Weg bis zur 
„Marktreife“ ist oft lang und steinig. Die schnelle Überführung dieser Ideen in die Wirtschaft 
schafft zum einen Arbeitsplätze und stärkt zum anderen den Technologiestandort Schleswig-
Holstein. 

10.1.8. Landesentwicklungsplan kritisch hinterfragen – Regionen stärken 

Entscheidungen über An- und Umsiedlung von Wirtschaftsbetrieben müssen vor Ort fallen 
können. Der derzeitige Landesentwicklungsplan bevormundet die einzelnen Städte und 
Gemeinden zu stark. 

10.1.9. Investorenklagen verhindern, demokratisches Selbstbestimmungsrecht bewahren, Handelsabkommen CETA und TTIP stoppen 

Wir lehnen die Handelsabkommen CETA und TTIP als intransparent, undemokratisch und auf die 
Interessen der multinationalen Konzerne zugeschnitten ab. Diese Abkommen sollen Sonderrechte 
und Sondergerichte für Konzerne schaffen und die Entscheidungsspielräume unserer 
demokratisch gewählter Parlamente und Kommunalvertretungen beschneiden. Sie bedrohen den 
Verbraucherschutz, Datenschutz, Umweltschutz, Daseinsvorsorge, Sozialstandards und 
demokratische Grundrechte. Falls nötig wollen wir, dass Schleswig-Holstein gegen einen Beitritt 
vor das Bundesverfassungsgericht zieht. 

10.1.10. Missbrauch von Praktika verhindern 

Wir wollen dem Missbrauch von Praktikanten als billige Arbeitskräfte ein Ende setzen. Alleine im 
Jahr 2013 beschäftigte das Land Schleswig-Holstein Hunderte von Praktikanten bis zu sechs 
Monate lang, ohne ihnen eine Vergütung zu zahlen – selbst wenn sie eine abgeschlossene 
Berufsausbildung hatten. Praktika sollen Menschen in die Lage versetzen, berufliche Fertigkeiten, 
Kenntnisse, Fähigkeiten oder berufliche Erfahrungen zu erwerben, um sich auf eine berufliche 
Tätigkeit vorzubereiten. Sie sollen keine Arbeitskräfte ersetzen. Um dies sicherzustellen, sind 
bestimmte Schutzvorkehrungen und Mindeststandards einzuführen: Das Land soll Absolventen mit abgeschlossener Berufsausbildung oder abgeschlossenem Studium nicht länger als 
Praktikanten beschäftigen dürfen, sondern nur noch als Arbeitnehmer. Freiwillige Praktika bei 
Landeseinrichtungen wollen wir auf eine Dauer von höchstens drei Monaten begrenzen und mit 
einem Anspruch auf Zahlung einer angemessenen Vergütung von mindestens 300 Euro 
monatlich verbinden. Wer im Rahmen eines Studiums ein längeres Pflichtpraktikum absolvieren 
muss, soll ebenfalls einen Anspruch auf Zahlung einer angemessenen Vergütung erhalten, um 
ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können. 

10.1.11. Entwicklung einer wirklichen Kreislaufwirtschaft 

Wir verfolgen das Ziel, die gegenwärtig vorherrschende Linearwirtschaft („Wegwerfwirtschaft“) 
zu einer Kreislaufwirtschaft weiterzuentwickeln. Dazu sollen bis zum Jahr 2050 alle zur Produktion 
eingesetzten Rohstoffe biologisch abbaubar sein oder über den Lebenszyklus einer Ware hinaus 
vollständig im Produktionsprozess verbleiben. Als Vorbild dient dabei der Stoffkreislauf der Natur, 
deren fortlaufende Nutzungen jedweden Stoffes ohne Abfälle (zero waste) und ohne einen 
Zuwachs bereits in der Atmosphäre verfügbarer Gase (zero emission) auskommt. Nährstoffe, 
Materialien und Energie sind dazu so zu integrieren, dass das Produktions- und Konsumsystem 
alles Verfügbare optimal nutzt. Die missbräuchliche Verwendung der Umwelt als Senke für Abfall- 
und Reststoffe der industriellen Fertigung wird beendet. Die Entwicklung einer solchen 
Keislaufwirtschaft werden wir politisch unterstützen, indem wir uns dafür einsetzen, 

 dass eine staatliche Wirtschaftsförderung zukünftig verstärkt solchen Unternehmen gewährt 
wird, die ihre Produktionsprozesse an den Prinzipien der Kreislaufwirtschaft ausrichten und 
die ihre Energie ausschließlich aus erneuerbaren Energiequellen beziehen, 

 dass die für die Umstellung der Stoffkreisläufe benötigte Grundlagenforschung sowie der 
Technologietransfer verstärkt werden. Dazu fördern wir unter anderem die Einrichtung neuer 
Studiengänge an Universitäten und Fachhochschulen, 

 dass ein Wissens- und Ideenpool eingerichtet wird, der auch dazu dient, die in Schleswig-
Holstein ansässigen Unternehmen miteinander zu vernetzen. Damit wird unter anderem die 
Grundlage dafür geschaffen, dass der Reststoff („Abfall“) des einen Unternehmens zum 
Rohstoff eines anderen wird, 

 dass das Land ein Umweltpartnerprogramm für den Handel sowie die Gastronomie initiiert, 
das ressourcenschonendes Verhalten fördert. Umweltpartner des Landes können mit ihrer 
Teilnahme werben und sind Teil eines Netzwerks in dem Innovationen und Ideen untereinander ausgetauscht werden. Die bereits bestehende Wertstofferfassung wollen wir kurzfristig dadurch verbessern, indem wir dafür sorgen, 

 dass ein verursachergerechteres Abfallerfassungs- und Abfallgebührensystem eingeführt 
wird, dass darauf ausgerichtet ist die Restmüllvermeidung zu belohnen, 

 dass die Wertstofferfassung durch die Einführung einer Kombi-Tonne für Papier, Textilien 
und Schuhe sowie eine Orange-Wertstofftonne für Metall-, Kunststoff- und Elektroabfälle 
ergänzt wird, 

 dass die Abfallberatung und die Öffentlichkeitsarbeit – sowie das Thema Müllvermeidung 
innerhalb der Umweltbildung – gestärkt werden. 


10.2. Verbraucherschutz 


10.2.1. Verbraucherschutzoffensive für Schleswig-Holstein statt Existenzbedrohung der Verbraucherzentrale 

Datenschutz in sozialen Netzwerken, Ärger mit dem Handyvertrag oder Altersvorsorgedschungel: 
Die Informationsgesellschaft beschert uns neue Möglichkeiten, aber auch neue 
Herausforderungen. Nicht alle Menschen halten in gleichem Maße Schritt, trotzdem hinken die 
unabhängigen Beratungsangebote hinterher oder stehen – wie in Schleswig-Holstein – vor dem 
Kollaps. Trotz des unermüdlichen und teils auch erfolgreichen Einsatzes der PIRATEN im Landtag 
droht nach der Finanzierungsplanung von SPD, Grünen und SSW ab 2017 die schrittweise 
Schließung der fünf Verbraucherberatungsstellen im Land und ist mittelfristig die Existenz der 
Verbraucherzentrale insgesamt gefährdet. Aus dieser Falle kann uns nur eine 
Verbraucherschutzoffensive Schleswig-Holstein befreien. Die Piratenpartei Schleswig-Holstein 
fordert: Im Zeitalter des Internet sollte ein elektronisches Verbraucherberatungsangebot über 
Videokonferenz, Chat, Forum o.ä. eine Selbstverständlichkeit sein – da ist ein bundesweiter 
Schulterschluss zur Schaffung eines Online-Beratungszentrums erforderlich. Arme Menschen, für 
die Abzocke besonders schwere Nachteile haben kann, sollen von Beratungsgebühren befreit 
werden. Und für die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein brauchen wir endlich eine solide, 
dauerhafte Landesfinanzierung des erforderlichen Personals – Schluss mit Projektitis, 
Zitterpartien bei befristeten Stellen und dem schleichenden Sterben der Beratungsstellen. Die 
Landesfinanzierung ist dazu schrittweise auf den Betrag anzuheben, der zur nachhaltigen 
Finanzierung der Daueraufgaben der Verbraucherzentrale und des dazu benötigten Personals 
erforderlich ist, also auf ca. 1,5 Mio. Euro. Unser Ziel ist eine Ausweitung der bisher 
eingeschränkten Öffnungszeiten der Beratungsstellen, eine Erhöhung der telefonischen 
Erreichbarkeit und die Eröffnung neuer Verbraucherberatungsstellen im Kreis Pinneberg und in 
Neumünster. 

10.2.2. Saubere Produkte und umfassende Information 

Der Mensch als Verbraucher muss geschützt werden, da er gegenüber den Herstellern und 
Vertreibern von Waren und gegenüber Dienstleistungsanbietern infolge geringerer Fachkenntnis, 
Information und/oder Erfahrung benachteiligt ist. Dieses Ungleichgewicht will die Piratenpartei 
durch Stärkung der Verbraucherrechte und Schaffung von Transparenz ausgleichen. 

10.2.3. Verbraucherinformation verbessern 


Wir wollen das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) so stärken, dass Verbraucher Informationen, 
beispielsweise zu belasteten Lebensmitteln, auf gut zugänglichen Plattformen rasch und einfach 
auffinden können, ohne sie erst in aufwändigen Auskunftsprozessen anfordern zu müssen. Diese 
Informationen sollen unter Angabe der Quelle und kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. 

10.2.4. Offenlegung von Antibiotika-Einsatz in der Tierproduktion 

Durch den Druck des Handels sind die landwirtschaftlichen Erzeuger gezwungen, immer mehr 
Produkte zu immer günstigeren Preisen anzubieten. Das ist nur möglich durch 
Produktionssteigerung auf begrenzten Flächen und führt zu einem massiven Einsatz von 
Antibiotika in der Tierproduktion. Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass durch den immer 
stärkeren Einsatz von Antibiotika multiresistente Keime entstehen, die der Gesundheit von Mensch und Tier massiv schaden. Wir werden dafür sorgen, dass jede verabreichte Dosis offen 
gelegt werden muss und jedem Verbraucher diese Information an leicht zugänglicher Stelle zur 
Verfügung steht. Darüber hinaus setzen wir uns dafür ein, dass Tiere und tierische Produkte nur 
dann verarbeitet werden dürfen, wenn zuvor verabreichte Medikamente bis auf festgelegte 
Grenzwerte auch abgebaut sind. Zu diesem Zweck befürworten wir regelmäßige Kontrollen der 
tierischen Nahrungsmittel und die Speicherung der Ergebnisse an zentraler Stelle. 

10.2.5. Transparente Kennzeichnung von Lebensmitteln 

Die von der Lebensmittelindustrie auf der Vorderseite von Verpackungen bevorzugte 
Nährwertkennzeichnung mit Prozentangaben und beliebig wählbaren Portionsgrößen trägt nicht 
dazu bei, dem Verbraucher sinnvolle Informationen an die Hand zu geben. Besonders irreführend 
ist die Angabe des prozentualen Anteils am Tagesbedarf. Diese kann prinzipiell vielen 
Personengruppen wie zum Beispiel Kindern nicht gerecht werden. Anstatt auf der Vorderseite 
verschleiernde Angaben anzubringen, fordern wir eine sinnvolle, einheitliche Kennzeichnung zu 
verwenden. Diese muss sich auf feste Portionsgrößen von 100g/ml entsprechend der 
Nährwertangaben auf der Rückseite beziehen. 

10.6. Veröffentlichung der Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen 

Jahr für Jahr werden viele Betriebe kontrolliert, die mit der Herstellung oder der Verarbeitung von 
Lebensmitteln zu tun haben. Dabei kommt es zu hohen Beanstandungsquoten. Die Ergebnisse 
dieser Kontrollen können nicht öffentlich eingesehen werden und haben deshalb keine 
ausreichende Abschreckungswirkung. Mängel müssen öffentlich nachvollziehbar sein, um durch 
Transparenz diese abschreckende Wirkung zu erreichen. So wird auch Druck auf die Abnehmer 
ausgeübt, ihre Lieferanten sorgfältiger auszuwählen. Wir fordern deshalb die Schaffung eines frei 
zugänglichen Informationssystems für den Zugang zu den Ergebnissen von Lebensmittelkontrollen. 

10.7. Verbraucherinformation vor Ort durch Smiley-System 

In Dänemark ist ein Smiley-System bereits erfolgreich etabliert. Damit ist für den Kunden direkt, 
beispielsweise vor Restaurants, Eisdielen oder Supermärkten, ersichtlich, ob Hygienevorschriften 
und Lebensmittelgesetze eingehalten werden. Kunden können auf Hygienesünder reagieren, was 
bisher bei uns nicht möglich ist. Negativ bewertete Betriebe haben durch die Kundenreaktion und 
Folgekontrollen die Möglichkeit und vor allem die Motivation, Mängel zu beseitigen und sich 
positive Smileys zu verdienen. Die Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen sollen künftig anhand 
unterschiedlicher Smileys zeitnah und gut sichtbar an der Eingangstür angebracht werden, um 
den Verbraucher zusätzlich zum Informationssystem im Internet direkt vor Ort zu informieren. 

11 Planen und bauen für die Zukunft 


11.1. Beteiligung von Anfang an 

Großprojekte wie der Berliner Flughafen zeigen, dass es selbstverständlich werden muss, die 
Bevölkerung nicht nur umfassend an Planungsprozessen zu beteiligen, sondern auch frühzeitig 
mitentscheiden zu lassen. In Schleswig-Holstein will die Piratenpartei Projekte wie beispielsweise 
die Fehmarnbelt- und Fehmarnsundquerung mit den Hinterlandanbindungen, den Ausbau des 
Nord-Ostsee-Kanals, den Ausbau des Hochspannungsnetzes oder den Weiterbau der A 20 nur 
durchführen, wenn sie von einer breiten demokratischen Basis getragen werden. 

Wir fordern: 

 Die Bürger sollen schon früh über angedachte Großprojekte und etwaige Alternativen dazu 
informiert werden und Gelegenheit zur Stellungnahme und Diskussion darüber bekommen 
müssen (frühe Bürgerbeteiligung). Bei öffentlichen Projekten soll auch der Bedarf nach dem 
Projekt und dessen Kosten ergebnisoffen diskutiert werden. 

 Vor Einleitung eines formalen Planfeststellungsverfahrens soll eine öffentliche 
Antragskonferenz zur Diskussion der Pläne stattfinden. 

 Ein Merkblatt soll die Öffentlichkeit verständlich über die Pläne und die verfügbaren 
Möglichkeiten, sich zu informieren und einzubringen, informieren. 

 Bei größeren Vorhaben soll neben der schriftlichen Anhörung auch eine mündliche 
Erörterung mit oder eine Anhörung der Öffentlichkeit erfolgen. 

 Ab 2017 sollen alle Bekanntmachungen in Schleswig-Holstein auf einem zentralen 
Internetportal veröffentlicht werden. Man soll sich über Vorhaben in seiner Nähe automatisch 
per E-Mail informieren lassen können. 

 Der Ministerpräsident soll Ausnahmen von der Planung, beispielsweise für Mega-
Einkaufszentren, nur noch ausnahmsweise und nur nach Information der Öffentlichkeit 
genehmigen können. 

Bei der Umsetzung von Planung in konkrete Vorhaben will die Piratenpartei ressourcenschonend 
bauen, Natur und Landschaft selbstverständlich schonen – ob bei der Anlage neuer 
Gewerbegebiete, städtischer und dörflicher Wohnverdichtung, Umnutzung von 
Konversionsflächen oder bei Altbausanierungen. Energetische Ertüchtigung ist dort sinnvoll und 
zu fördern, wo sie nicht zerstörend wirkt, etwa bei Baudenkmälern. Neue Techniken – wie 
beispielsweise die umfassende Bereitstellung und Nutzung von Geobasisdaten – sollen dabei 
ebenso eingesetzt werden, wie neue Medien, um eine möglichst umfassende Beteiligung zu 
ermöglichen. 

11.2. Freier Zugang zu Geobasisdaten 

Geobasisdaten sind die Grundlage für jede Planung in den Bereichen Verkehr, Bauen, 
Stadtentwicklung und Umwelt. Die derzeitige Lizenzform behindert sowohl die Verwaltung selbst 
als auch Bürgerinitiativen und die Wirtschaft bei der Bewertung von Planungsprozessen und der 
Ausarbeitung eigener Vorschläge. Auch in Wissenschaft und Forschung ist man immer mehr auf Geoinformationssysteme angewiesen, um genaue Analysen und Studien zu Themen wie Umwelt, 
Soziales oder Wirtschaft zu erstellen. Wir fordern, dass die INSPIRE-Richtlinie der EU auch in 
Schleswig-Holstein konsequent umgesetzt wird und entsprechend in den betroffenen Behörden 
Finanz- und Personalmittel bereitgestellt werden. 

11.3. Langfristige Landschaftsplanung 

Bei der Landschaftsplanung dürfen Nachhaltigkeit und Zukunftsgestaltung keine 
Lippenbekenntnisse bleiben, die den kurzfristigen Zielen einzelner Kommunen oder Regionen 
geopfert werden. Landschaftsplanung muss vielmehr langfristig angelegt sein und durch 
Transparenz und frühzeitige Beteiligung die Interessen der Kommunen schon im Voraus 
effektiver als bisher berücksichtigen. Der nach wie vor weitgehend ungezügelte 
Flächenverbrauch muss durch eine Belohnung der Flächenschonung gestoppt werden. Wir halten 
eine strengere Anwendung des Regionalplanungsgesetzes geboten. 

11.4. Sinnvolle Wohnverdichtung in Städten und Gemeinden 


Eine Zersiedelung der Landschaft und damit eine Versiegelung von Flächen durch immer mehr 
Neubaugebiete ist zu vermeiden. Gemeinden müssen sich hier stärker aufeinander abstimmen. 
Wir fordern, dass vorrangig Innenstädte und Dorfkerne mit Wohnbebauung verdichtet und damit 
wieder belebt werden. Dies fördert die Lebensqualität in den Städten und Dörfern. 

11.5. Förderung von Altbausanierung 


Öffentliche Fördermittel sollen vorrangig in die Sanierung und eine sinnvolle energetische 
Ertüchtigung von dafür geeigneten Altbauten fließen. Wir setzen uns dafür ein, dass bei 
Altbausanierungen der kind- und altersgerechte Ausbau stärker als bisher berücksichtigt wird. 

11.6. Neubauten 


Bei Neubauten für Wohngebäude soll es selbstverständlich sein, dass sie kind- und altersgerecht 
und mit Rücksicht auf mobilitätseingeschränkte Mitbürger errichtet werden. Energiesparende 
Maßnahmen und Energiegewinnung aus natürlichen Ressourcen sind bei allen Neubauten 
einzuplanen. 

11.7. Bezahlbares Wohnen – Wohnraumpolitik in Tourismusgebieten 


Wir setzen uns für die Schaffung und Erhaltung von bezahlbarem Dauerwohnraum für Einwohner 
in Tourismusgebieten ein. Einwohner solcher Gebiete dürfen nicht durch überhöhte Mieten oder 
Wohnraummangel aus ihrer Heimat gedrängt werden. Wir Piraten fordern, die Spielräume zur 
Dämpfung steigender Mieten zugunsten der Mieter vollständig zu nutzen. Konkret fordern wir 
eine Kappungs- und Mietpreisbremse für die Insel- und Bädergemeinden, das Hamburger Umland 
und die Universitätsstädte Flensburg, Kiel und Lübeck samt ihrem Umland. Außerdem muss das 
Land Kommunen mit Wohnraummangel die Möglichkeit geben, gegen Leerstehenlassen, 
Verfallenlassen oder Zweckentfremdung von Wohnraum vorzugehen. 

11.8. Konzentration von Gewerbegebieten
 

Die beinahe unkontrollierte Ausweisung und der hemmungslose Ausbau von immer neuen 
Gewerbegebieten in Konkurrenz zu benachbarten Gemeinden müssen vermieden werden. Die 
Ausweisung von Gewerbeflächen muss sich wieder an den Größen der Gemeinden orientieren. 
Wir wollen, dass im Rahmen einer neuorientierten Landesplanung eine stärkere Koordinierung 
und Kontrolle der ausgewiesenen Flächen stattfindet. 

11.9. Kulturdenkmale als Geschichtszeugnisse erhalten 


Kulturdenkmäler sind Zeugnisse vergangener Zeit. Die Erhaltung historischer Bauten und 
Siedlungen, Gärten, technischer Einrichtungen, aber auch archäologischer Denkmäler liegt im 
öffentlichen Interesse. Sie zu erfassen, zu bewerten und zu schützen ist eine staatliche Aufgabe. 
Da Kulturdenkmäler aber auch größtenteils Wirtschaftsgüter sind, lässt sich eine 
denkmalgerechte Erhaltung kaum ohne einen Ausgleich zwischen privaten, wirtschaftlichen und 
kulturellen Belangen erreichen. Denkmalpflege ist zudem ein unverzichtbarer Wirtschaftsfaktor. 
Örtliches Handwerk, kleine und mittelständische Betriebe und der Tourismus profitieren. Wir 
wollen einen ebenso wirkungsvollen wie gerechten Denkmalschutz. Kulturdenkmäler im 
öffentlichen Besitz sollen vorbildhaft erhalten werden. Der Denkmalpflege wollen wir genügend 
Mittel zur Verfügung stellen, um unser Kulturgut flächendeckend zu erfassen dauerhaft erhalten 
zu können, den zuständigen Landesämtern ausreichend Personal. Informationsangebote im Web 
sollen der Öffentlichkeit, den Betroffenen und den planenden Behörden und Institutionen über 
alle baulichen und archäologischen Kulturdenkmäler in Schleswig-Holstein umfassende 
Informationen bieten. Dazu sollen die Denkmallisten tagesaktuell zur Verfügung stehen. 

11.11. Förderung des Breitbandausbaus 

Wir erachten einen breitbandigen Internetzugang als Voraussetzung für wirtschaftliche 
Entwicklung des Landes und gesellschaftliche Teilhabe der schleswig-holsteinischen Bürger. Wir 
wollen, dass jedem Bürger unseres Landes ein breitbandiger Internetzugang als Grundversorgung 
zur Verfügung steht. Wir halten dies für so selbstverständlich wie den Zugang zu Wasser-, Strom- 
und Straßenverkehrsnetz. Da die sogenannte »Breitbandstrategie« der Landesregierung nicht zu 
einer flächendeckenden Versorgung mit einer angemessenen Bandbreite geführt hat, müssen die 
derzeitigen Förderprogramme des Breitbandausbaus auf ihre Tauglichkeit überprüft werden. Bei 
Tiefbauarbeiten muss eine Pflicht zur Abstimmung mit räumlich angrenzenden Arbeiten und zur 
Verlegung von Leerrohren eingeführt werden. Überregional agierende Anbieter müssen 
verpflichtet werden, in strukturschwachen Regionen zur flächendeckenden Grundversorgung 
beizutragen. Grundversorgung geht vor Mehrfachversorgung. Wir halten es für falsch, die 
Grundversorgung über konkrete Technologien oder Bandbreiten zu definieren, die aufgrund der 
schnellen technischen Entwicklung bereits nach wenigen Jahren überholt sind. Angaben zur 
Netzabdeckung, die sich am Anteil der versorgten Bevölkerung orientieren, lenken davon ab, 
dass es schlecht oder gar nicht versorgte dünn besiedelte Regionen gibt. Wir betrachten den 
Breitbandausbau als einen stetigen Vorgang, weshalb Forderungen an Zugangsanbieter 
bezüglich der Mindestversorgung zu erschließender Gebiete sich am jeweils aktuellen Standard 
orientieren sollen. 

11.11. Bezahlbares Wohnen in Städten und Tourismusgebieten  


Nur in zwei Bundesländern müssen die Menschen einen noch höheren Teil ihres Einkommens für 
die Miete ausgeben als in Schleswig-Holstein. Das Land ist jedoch gegen Wohnungsverfall und –
leerstand untätig geblieben und hat Kappungsgrenze und Mietpreisbremse nur in einem Bruchteil 
des Landes in Kraft gesetzt. Die ständig weiter anziehenden Mieten in großen Teilen Schleswig-
Holsteins zeigen, dass die Neubauprogramme nur ein Tropfen auf den heißen Stein sind. 

Wir Piraten setzen uns für bezahlbaren Dauerwohnraum in Städten und Tourismusgebieten ein. 
Einwohner solcher Gebiete dürfen nicht durch überhöhte Mieten oder Wohnraummangel aus ihrer 
Heimat gedrängt werden. Wir Piraten fordern, die Spielräume zur Dämpfung steigender Mieten 
zugunsten der Mieter vollständig zu nutzen. Konkret fordern wir eine wirksame Kappungs- und 
Mietpreisbremse für die Insel- und Bädergemeinden, das Hamburger Umland und die 
Universitätsstädte Flensburg, Kiel und Lübeck samt ihrem Umland. Außerdem muss das Land 
Kommunen mit Wohnraummangel die Möglichkeit geben, gegen Leerstehenlassen, 
Verfallenlassen oder Zweckentfremdung von Wohnraum vorzugehen. 

12. Verkehr  

12.1. Verkehr und Mobilität 


In einer modernen Gesellschaft gewinnen sowohl die gemeinwohlorientierte als auch die individuelle Mobilität eine elementare Bedeutung, um die gesellschaftliche Teilhabe sicherstellen zu können. 

Mobilität ist eine Voraussetzung für Inklusion, Partizipation und gesellschaftliche Teilhabe und somit ein Grundbedürfnis für die persönliche, soziale und berufliche Entwicklung eines jeden Menschen. Mobilität muss als Teil der Daseinsfürsorge betrachtet werden und sich an den Bedürfnissen der Menschen ausrichten. Die Entwicklung einer neuen und modernen Mobilitätspolitik muss zudem den Grundsätzen der Barrierefreiheit, der Klimaneutralität, der Nachhaltigkeit und der sozialen Ausgewogenheit folgen. Die Zusammenarbeit über kommunale und regionale Grenzen, mit den Nachbarländern Hamburg, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern und mit Dänemark ist dabei zu intensivieren. 



12.2. Erweiterung des länder- und staatenübergreifenden Nahverkehrs 

Die Verkehrsbedürfnisse im Umfeld regionaler Zentren enden nicht an Länder- oder Staatsgrenzen. Wir wollen länder- und staatenübergreifende Nahverkehrsverbindungen ebenso fördern wie abgestimmte Ausschreibungen überregionaler Verkehrsleistungen und den Ausbau bestehender Verbindungen ohne Grenzkontrollen. 

12.3. Verkehrsinformationsdatenbank

Obwohl in vielen Städten und Gemeinden Berichte über den Zustand von Straßen vorliegen, werden sie nicht oder unzureichend öffentlich zur Verfügung gestellt. Wir wollen diese Informationen in einer kostenlos zugänglichen Verkehrsinformationsdatenbank unter einer freien Lizenz veröffentlichen, damit eine vielfältige Nutzung beispielsweise für Straßenkarten und Stadtpläne möglich ist. Für solche Zustandsbeschreibungen existiert bereits ein bundeseinheitliches Datenaustauschformat. Diese sollten in Schleswig-Holstein als verpflichtende Bereitstellung von maschinenlesbaren Daten für alle Verkehrsmittel erweitert werden. 


12.4. Das Verkehrskonzept »Shared Space« 


Der öffentliche städtische Raum wird von Autos und Verkehrsschildern dominiert. Andere 
Teilnehmer am städtischen Leben müssen sich notgedrungen anpassen. Wir möchten diese 
Dominanz einschränken. Das Konzept des sog. Shared Space ist eine geeignete Basis dafür: Ohne 
Verkehrszeichen und auf gemeinsam genutzten Verkehrsflächen wird die Achtsamkeit der 
Verkehrsteilnehmer aufeinander gefördert. Shared Spaces, also die dafür geeigneten Bereiche, 
werden nur dort eingerichtet, wo sie vom Durchgangsverkehr gut umfahren werden können. 
Modellversuche sollten seitens des Landes finanziell gefördert werden. 

12.5. Fahrscheinfreier öffentlicher Nahverkehr für alle 


Die Mobilität der Menschen und damit ihre Teilhabe am öffentlichen und kulturellen Leben 
hängen wesentlich von der Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs ab. Wir wollen daher 
mittelfristig eine fahrscheinfreie Nutzung des ÖPNV einführen, um das soziale Recht der Mobilität 
vom Einkommen des Einzelnen abzukoppeln. Mit Hilfe von drei großen Feldversuchen wollen wir feststellen, ob sich ein fahrscheinfreier, gemeinschaftlich finanzierter ÖPNV auch konkret 
umsetzen lässt. Diese Untersuchungen sollen jeweils in einem Oberzentrum, einem Mittelzentrum 
und einer Region des ländlichen Raumes in Schleswig-Holstein wissenschaftlich begleitet 
durchgeführt werden. 

12.6. Kreative Lösungen für einen modernen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) 

Unsere Politik soll es den Menschen leichter machen den ÖPNV zu benutzen. Bei Veränderung der 
Infrastruktur ist die Kundenfreundlichkeit in den Vordergrund zu stellen. Umsteigewege sind 
bspw. möglichst zu verkürzen. Da der ÖPNV ein wesentlicher und wichtiger Bestandteil der 
Mobilität in Schleswig-Holstein ist, wird dieser von der öffentlichen Hand finanziell gestützt. Diese 
Unterstützung muss zielgerichtet und transparent eingesetzt werden. Wir fordern daher kreative 
Lösungen für die Verkehrsnetze. 

12.7. Metropolregionen durch gemeinsame Verkehrsverbünde fördern und stärken 

Finanzielle Förderung von Verkehrsverbünden und Anschluss an bestehende ermöglichen. 
Konkret fordern wir die finanzielle Unterstützung des Beitritts zum HVV des Kreises Steinburg 
seitens des Landes. Mittelfristig wollen wir einen gemeinsamen Nord-Verkehrsverbund schaffen. 

12.8. Fairer Wettbewerb im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) 


Für einen Wettbewerb der Verkehrsbetreiber im ÖPNV: Für den Betrieb des ÖPNV fordern wir 
einen funktionierenden Wettbewerb unter den Verkehrsbetreibern. Um dies sicherzustellen, sind 
die Verkehrsleistungen entsprechend den Ergebnissen von Gestaltungswettbewerben 
auszuschreiben und den Ergebnissen der Ausschreibung folgend zu vergeben. Ein Verzicht auf 
eine Ausschreibung ist nicht akzeptabel, genauso wie eine anschließende politische Entscheidung 
gegen den Gewinner der Ausschreibung. Derartige nachträgliche Einflüsse auf das 
Ausschreibungsverfahren führen zu Intransparenz und Lobbyismusvorwürfen. Zweifel an der 
fachlichen Qualifikation eines Bewerbers müssen frühzeitig angemeldet werden und bereits in die 
Bewertung des Angebots einfließen. Wir fordern Transparenz bei den Entscheidungsprozessen 
und nach Ausschreibungen im ÖPNV. Die Vergabekriterien der Ausschreibungen dürfen nicht 
nach rein wirtschaftlichen Kriterien gestaltet werden, soziale Aspekte und Punkte der 
Landesentwicklungsstrategie müssen im Bedarfsfall berücksichtigt werden. 

12.9. Bürgerbusse verlässlich fördern – Verkehrliche Grundversorgung in der Fläche gewährleisten 

Die Busanbindung wird in ländlichen Gebieten immer spärlicher. Junge und ältere Menschen ohne 
Kraftfahrzeug und ohne Geld für Taxifahrten werden abgehängt und verlassen zunehmend die 
Gebiete außerhalb der Ballungsräume. Ehrenamtlich gefahrene Bürgerbusse können helfen, 
Mobilitätslücken im rein öffentlichen Beförderungsangebot zu schließen, und den Zusammenhalt 
der Bürger stärken. 

Im Vergleich zu anderen Ländern gibt es bisher nur wenige Bürgerbusse in Schleswig-Holstein. 
Wir wollen ein Landesprogramm zur finanziellen Förderung der Anschaffung und des Betriebs von 
Bürgerbussen auflegen. Ein Kompetenzteam soll zudem landesweit für die Idee des ehrenamtlich 
organisierten Bürgerbusses werben und Interessenten beraten und unterstützen. 

12.10. Privatsphäre in öffentlichen Verkehrsmitteln achten 


In vielen Verkehrsverträgen fordert Schleswig-Holstein von den Bahnunternehmen eine 
anlasslose, flächendeckende Videoaufzeichnung ihrer Fahrgäste. Wir Piraten lehnen eine 
alltägliche massenhafte Videoüberwachung rechtschaffener Fahrgäste ab. 

Der öffentliche Personennahverkehr ist mit das sicherste Verkehrsmittel. Das Risiko, in 
öffentlichen Verkehrsmitteln Opfer von Gewaltkriminalität zu werden, ist gerade in Schleswig-
Holstein sehr gering und erheblich geringer als auf der Straße. Überwachungskameras sind nach 
einschlägigen Studien kein geeignetes Mittel, Straftaten zu verhindern und die Sicherheit zu 
erhöhen, zumal es sich lediglich um eine Bandaufzeichnung handelt. Eine Videoaufzeichnung 
stärkt nicht einmal das Sicherheitsgefühl der Überwachten. Dagegen verletzen 
Überwachungskameras die Privatsphäre der Fahrgäste und erfassen sensible Daten. 
Videokameras führen teilweise sogar dazu, dass Mitmenschen dem Opfer einer Straftat nicht 
mehr zu Hilfe kommen, weil sie mit dem Eintreffen von Sicherheitskräften rechnen – in der Regel 
zu Unrecht. 

Wir fordern den Verzicht auf Videoüberwachungstechnologie im öffentlichen Personennahverkehr 
und stattdessen wirksame Maßnahmen wie eine helle, übersichtliche und gut einsehbare 
Gestaltung, die Beseitigung von Verschmutzungen, die Bereitstellung von 
Alarmierungsmöglichkeiten und eine angemessene Präsenz und Erreichbarkeit von Personal. 

12.11. Verkehrsbeschränkungen hinterfragen 

Verkehrsbeschränkungen sollen nur nach sorgfältiger Prüfung der Voraussetzungen angeordnet werden. Es darf nicht der Verdacht entstehen, dass sie nur dazu dienen, die Kassen an der Strecke liegender Städte und Gemeinden durch Bußgelder zu füllen. Wir stehen für ein Umwelt und verkehrspolitisches Konzept aus einem Guss und lehnen Aktionismus ab. Maßnahmen wie Fahrverbote für einzelne Fahrzeugtypen und die Einführung neuer Tempolimits auf autobahnähnlich ausgebauten Straßen erfüllen den vorgeblichen Zweck der Verkehrslenkung zumeist nicht und besitzen ökologisch nur eine Alibifunktion. Ein generelles Tempolimit von allen Fahrzeugen von 130 Km/h befürworten wir. Den Menschen, die auf die Benutzung dieser Verkehrsräume angewiesen sind, werden dabei keine Alternativen geboten. Stattdessen setzen wir auf Lösungen, die die Interessen aller Verkehrsteilnehmer berücksichtigen. Dazu gehört eine vorausschauende Verkehrsplanung genauso wie Verbesserungen im Angebot des öffentlichen Personenverkehrs. 


12.12. Abbau von „Schilderwäldern“ im Straßenverkehr 


Wir setzen uns für eine Verringerung der Anzahl der Straßenschilder ein. Dadurch sollen die 
Informationsflut auf die Verkehrsteilnehmer (viele Schilder werden nicht mehr wahrgenommen) 
und die Kosten für Aufstellung und Unterhalt verringert werden. So konnten in einigen Städten wie bspw. Mülheim an der Ruhr bis zu 50% aller Verkehrszeichen entfernt werden, ohne einen nachfolgenden Anstieg der Unfälle zu verzeichnen. 

 Wir fordern die Einrichtung einer Kommission zum Abbau des Schilderwalds bestehend aus 
Gutachtern, Polizeivertretern, Verkehrsclubs, Vertretern des Landes Schleswig-Holstein bzw. 
den Kommunen und ggf. weiterer Interessenvertreter. Ein transparentes Vorgehen und die 
Miteinbeziehung der Anwohner sind sicherzustellen. 

12.13. Vermeidung von schweren Verkehrsunfällen 

Wir setzen uns für die Einführung des Konzepts „Vision Zero“ ein, das seit Jahren erfolgreich im skandinavischen Raum Anwendung findet. Verkehrssicherheit im Sinne der Vision Zero bedeutet, dass Straßen und Fahrzeuge in höherem Maße an die Voraussetzungen des Menschen angepasst werden müssen. Diejenigen, die das Straßenverkehrssystem gestalten und nutzen, müssen sich die Verantwortung für öffentlichen Raum teilen. Nach Einführung dieses Konzepts sollte Niemand im Straßenverkehr getötet oder schwer verletzt werden. Ziel von Vision Zero ist es, die Mobilität lebenswert zu sichern zu gestalten und dadurch das Sicherheitsbedürfnis der Menschen zu befriedigen. 

12.14. Ausbau und Reaktivierung von Bahnstrecken 

Wir werden uns nachdrücklich dafür einsetzen, dass Bahnstrecken reaktiviert oder ausgebaut 
werden. In den vergangenen Jahrzehnten wurden Bahnstrecken aus unterschiedlichen Gründen 
stillgelegt. Dort, wo es technisch möglich ist, sollten Bahnstrecken reaktiviert werden. Es 
ermöglicht den Bürgern der betroffenen, zumeist ländlichen Regionen wieder eine bessere 
Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz. Wir gehen davon aus, dass sich die Reaktivierung 
einiger Strecken auch wirtschaftlich lohnen wird. Deshalb wollen wir weitere Kosten-Nutzen-
Analysen zur Reaktivierung stillgelegter Strecken durchführen lassen, sowie den gegebenenfalls 
sinnvollen Ausbau unterstützen. Oft ist eine Unterbrechung stillgelegter Strecken irreversibel. 
Zukünftig sollen Strecken nicht mehr stillgelegt und zurückgebaut, sondern als »ruhend« definiert 
werden. Dabei sollte es privaten Investoren ermöglicht werden, die Strecke zu betreiben. Ein 
Rückbau findet nicht statt, die Strecken werden lediglich mit ihren Bauwerken gesichert oder 
übergangsweise anderer Nutzung zugeführt (z. B. Radwegesysteme). Wenn die ruhenden 
Strecken innerorts durch Baumaßnahmen unterbrochen werden, so sind in den Bauleitplanungen 
Ersatzmaßnahmen für eine spätere Reaktivierung vorzusehen. Wir setzen uns dafür ein, wo es 
sinnvoll ist, auch stillgelegte Haltepunkte zu reaktivieren bzw. neu einzurichten. Anders als bisher 
soll über die Umsetzungsreihenfolge der Projekte nicht politisch, sondern auf der Grundlage einer 
Kosten-Nutzen-Rechnung entschieden werden. Umgesetzt werden nur Projekte, die von den 
betroffenen Kommunen unterstützt werden. 

12.15. Fahrradfahren fördern 

Laut Fahrradklima-Test liegt Schleswig-Holstein – mit Ausnahme der Landeshauptstadt – bei der 
Radverkehrsfreundlichkeit weit hinten. Die Benutzung des Fahrrads im Norden ist sogar von 10% 
der Wegstrecken im Jahr 2007 auf 9% im Jahr 2012 zurückgegangen. Mit einer bundesweit 
einzigartigen Auffassung zur Genehmigungspflicht von Radtouren hat die Landesregierung sogar 
für Proteste von Radfahrern gesorgt. Immerhin konnten wir Piraten die Gründung einer 
Kommunalen Arbeitsgemeinschaft zur Radverkehrsförderung in Schleswig-Holstein (RAD.SH) 
erreichen. Fahrradfahren ist gesund, umwelt- und klimafreundlich, kostengünstig und erhöht die 
Lebensqualität. Deshalb setzen wir uns für eine Neuaufstellung der Radverkehrsförderung in 
Schleswig-Holstein ein: 

 Die Fahrradmitnahme in Nahverkehrszügen soll im Grundsatz kostenlos werden, zumindest 
außerhalb der Hauptverkehrszeit und abseits von Tourismusgebieten. 

 Das Land soll sich ein konkretes Ziel zur Steigerung des Radverkehrsanteils setzen. 

 Vorrangig vor der Finanzierung neuer Radwege soll das Land ein Förderprogramm zur 
fahrradfreundlichen Gestaltung der vorhandenen kommunalen Infrastruktur einrichten (z.B. 
zur Ausweisung von Radfahrstreifen und Fahrradstraßen, Schaffung und Verbesserung von 
Abstellanlagen sowie Bike + Ride-Anlagen). 

 Das Land soll Bahnhofsmodernisierungen nur noch bezuschussen, wenn ausreichende 
Fahrradabstellplätze geschaffen werden. Auch an Bushaltestellen in der Stadt sollen 
Abstellplätze zum Standard werden. 

12.16. Flughafen 


Der Hamburg Airport ist der Flughafen für gesamt Schleswig-Holstein. Wir lehnen den Ausbau 
oder den Weiterbetrieb regionaler und unrentabler Flughäfen wie in Lübeck-Blankensee ab, da 
diese langfristig nur durch die öffentliche Hand finanziert werden können. Wir setzen uns für eine 
bessere Anbindung des Hamburg Airports an die bestehenden Straßen- und Schienennetze ein. 

12.17. Fluglärm einschränken 

Fluglärm bei Nacht wirkt nachhaltig schädigend u.a. auf die berufliche Belastbarkeit und 
Arbeitsfähigkeit und schränkt die Lebensqualität deutlich ein. Wir fordern daher die technische 
Umsetzung zur Lärmminimierung voran zu treiben und die Auslastung der Flughäfen zu 
optimieren. 

11.18. Fehmarnbelt-Querung 


Wir sprechen uns gegen den Bau der Festen Fehmarnbeltquerung (FFBQ) zwischen der 
Ostseeinsel Fehmarn auf deutscher und Lolland auf dänischer Seite sowie der damit auf 
deutscher Seite einhergehenden sog. »Hinterlandanbindung« aus. Der entsprechende 
Staatsvertrag wurde über die Köpfe der betroffenen Bürger hinweg hinter verschlossenen Türen 
ausgehandelt, mit augenscheinlich schön gerechneten Zahlen untermauert und gegen den Rat 
des Bundesrechnungshofs beschlossen. Seine Umsetzung wird trotz eines sehr schlechten 
Kosten-Nutzen-Verhältnisses, trotz Kostensteigerungen von über 100% und nicht einzuhaltender 
Zeitpläne vorangetrieben. 

 Wir werden darauf hinwirken, dass von Artikel 22 Abs. 1 a.E. des Vertrages zwischen der 
Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark über eine Feste 
Fehmarnbeltquerung vom 3. September 2008 Gebrauch gemacht wird. 


12.19. Förderung des Nord-Ostsee-Kanals 


Die Passagen durch den Nord-Ostsee-Kanal verkürzen den Seeweg tausender Frachtschiffe und 
helfen, Treibstoff zu sparen. Wir setzen uns daher auf Landes- und Bundesebene für 
angemessene Kanalgebühren ein, damit nicht auf längere Seewege um Skagen ausgewichen 
wird. Wir unterstützen den kontinuierlichen Ausbau des NOK als umweltfreundliche Wasserstraße 
und fordern, dass Planung und Umsetzung der Ausbaumaßnahmen (zum Beispiel Ablagerung von 
Baggergut) transparent gestaltet und unter Beteiligung aller betroffenen Anliegergemeinden 
durchgeführt werden. Notwendige Reparaturarbeiten müssen ohne Zeitverzug mit höchster 
Priorität durchgeführt werden. 

12.20. Gigaliner verhindern 

Durch den Test der Riesen-LKW »EuroCombi« (auch bekannt als Gigaliner) auch auf Schleswig-
Holsteins Straßen wird die gefährliche und umweltschädliche Verkehrsverlagerung von der 
Schiene auf die Straße gefördert. Wir setzen uns nachdrücklich für die Stärkung des 
Schienengüterverkehrs ein und wollen keine weiteren Testfahrten in Schleswig-Holstein zulassen. 

12.21. Verdeckte Radarkontrollen abschaffen 


Die Strategie, Autofahrer durch zufällige versteckte Geschwindigkeitskontrollen einem 
allgemeinen diffusen Kontrolldruck aussetzen zu wollen, ist gescheitert. Wissenschaftliche 
Untersuchungen belegen, dass solche versteckten Zufallsmessungen keinen Schutz- oder 
Lerneffekt haben. Die Piratenpartei fordert, dass Geschwindigkeitsüberwachungseinrichtungen 
ohne Polizeipräsenz durchgängig durch in ausreichendem Abstand aufgestellte Hinweisschilder 
sowie in den Medien und im Internet offen angekündigt und auf Orte beschränkt werden, an 
denen tatsächlich schwere Geschwindigkeitsunfälle auftreten. Des Weiteren sollen Einnahmen 
aus Maßnahmen der Geschwindigkeitsüberwachung der ausschließlichen Verwendung für 
Verkehrssicherheitsmaßnahmen des Landes vorbehalten bleiben und nicht zur allgemeinen 
kommunalen Haushaltsaufbesserung eingesetzt werden können. Weiter fordern wir eine 
Bundesratsinitiative zur Aufhebung des Verbots der Nutzung von Radarwarngeräten (§ 23 Abs.1b 
StVO). 

12.22. Kein wahlloses Scanning aller Autofahrer mit „Section Control“ 

Der schleswig-holsteinische Verkehrsminister Meyer (SPD) plant eine systematische, 
verdachtsunabhängige Erfassung des Fahrzeugverkehrs für Zwecke der 
Geschwindigkeitskontrolle (sog. „Abschnittskontrolle“ oder „Section Control“). Eine 
systematische, verdachtsunabhängige Erfassung jedes Fahrzeugs, selbst wenn sich der Fahrer 
nichts hat zuschulden kommen lassen, verletzt jedoch das Grundrecht auf informationelle 
Selbstbestimmung. 

Für eine Einführung des Verfahrens Section Control besteht kein Handlungsbedarf, da für eine 
effektive Geschwindigkeitsüberwachung – auch auf längeren unfallträchtigen Straßenabschnitten 
– bereits bewährte Messverfahren existieren. Section Control ist im Vergleich zu herkömmlichen 
Verfahren teuer und zudem weitaus fehleranfälliger als konventionelle Messtechnik. 
Elektronische Kfz-Erkennungsverfahren weisen im praktischen Einsatz eine Fehlerrate von etwa 5% auf, so dass viele Geschwindigkeitsüberschreitungen mit diesen Verfahren ungeahndet bleiben. 

Die Installation von Technologie zur Erfassung des gesamten Fahrzeugverkehrs schafft eine 
Infrastruktur, um die Daten für ganz andere Zwecke zu nutzen, etwa zum automatisierten 
Abgleich aller Kfz-Kennzeichen mit Polizeidateien oder zur Vorratsspeicherung von 
Bewegungsprofilen wie in Großbritannien. Wir PIRATEN lehnen den Einsatz von „Section Control“-
Technologie auf Straßen in Schleswig-Holstein ab und wollen eine bundesgesetzliche Zulassung 
der Technologie verhindern. 

13. Energie und Elektromobilität 

13.1. Präambel 

Wir wollen eine sichere Energieversorgung. Sicher in Bezug auf die Verfügbarkeit, sicher in Bezug 
auf die Gesundheit sowie sicher für unsere Gewässer, das Klima und die Natur. Die Erneuerung 
der Energieinfrastruktur gegen den Willen der Bürger halten wir für kontraproduktiv, weil 
fehlendes Vertrauen den Ausbau langfristig nur bremsen würde. Die Ausbeutung von Öl-, Kohle- und Gasvorkommen unter der Erde lehnen wir strikt ab, da die zerstörerischen, klimaschädlichen Auswirkungen dieser Form der Energiegewinnung inakzeptabel sind. Die Atomenergie begreifen wir als mahnendes Erbe der Vergangenheit. Eine wirklich nachhaltige Energiewende gelingt aus unserer Sicht nur gemeinsam mit den Menschen sowie mit Rücksicht auf unsere Gesundheit sowie die Artenvielfalt. Dazu brauchen wir allerdings nicht nur die Zustimmung der Menschen für die Energiewende, wir wollen auch, dass die Bürger sich aktiv an ihrer Umsetzung beteiligen. Etwa, indem die Bürger in eine Solaranlage oder ein Elektroauto investieren oder sich in 
Energiegenossenschaften zusammenschließen. 

Die Energiewende begreifen wir als Chance im mehrfachen Sinne. Offensichtlich ist es eine 
Chance für die Umwelt, Gesundheit und Lebensqualität. Ebenso für Forschung und Wirtschaft die 
langfristig nur wettbewerbsfähig bleiben, wenn wir weiterhin und verstärkt aus den endlichen, 
schmutzigen Ressourcen aus-, und in die nicht endlichen, sauberen Ressourcen einsteigen. 
Dieses sichert und stärkt den Standort Schleswig-Holstein und schafft wissenschaftliche und 
wirtschaftliche Stabilität. Als weiterer, nicht zu vernachlässigen Punkt, ist die Möglichkeit zu 
sehen, dass nicht wenige große „systemrelevante“ Konzerne für unsere Energieversorgung 
verantwortlich zeichnen, sondern viele kleine lokal angesiedelte Versorger von Konzernen über 
Genossenschaften bis hin zu Privathaushalten beteiligt sind. 

13.2. Windenergie 

Die Windenergie ist in Schleswig-Holstein die tragende Säule der Energiewende, denn keine 
Naturenergie wird hierzulande so intensiv genutzt wie der Wind. Die Windenergie schafft zudem 
Arbeitsplätze und stärkt – insbesondere über Bürgerwindparks – die regionale Wertschöpfung. 
Daher befürworten wir ihren Ausbau. 

Die Windenergie stößt allerdings zunehmend auch auf Widerstand. Die Menschen fühlen sich von 
den Windrädern bedrängt, machen sich Sorgen um ihre Gesundheit (Infraschall), beklagen den 
Wertverlust ihrer Häuser und die Schäden in der Natur. So sind Windparks insbesondere eine 
Gefahr für Fledermäuse und seltene Vögel wie den roten Milan. 

Wo Windräder errichtet werden dürfen ist also keine Frage, die allein von der Politik entschieden 
werden darf. Wir fordern daher seit jeher, dass die Menschen ein Mitspracherecht haben. Und 
zwar nicht nur um betroffenen Bürgern einen Gefallen zu tun, sondern auch weil wir glauben, 
dass das Projekt Energiewende ohne die Beteiligung und die Akzeptanz der Menschen nicht 
gelingen wird. 

Jede Gemeinde soll ja oder nein zu dem Bau von Windkraftanlagen sagen können. Durch 
Bürgerentscheid sollen die Bürger auch selbst abstimmen können. Es gibt genügend geeignete Flächen für Windparks in Schleswig-Holstein, sodass der Wille der Bürger vor Ort berücksichtigt 
werden kann. Wir Piraten haben im Landtag einen Gesetzentwurf vorgelegt, nach dem bei der 
Planung neuer Windkraftanlagen ablehnende oder befürwortende Bürgerentscheide oder 
Gemeinderatsbeschlüsse verbindlich zu berücksichtigen sein sollen. CDU, SPD, Grüne und SSW 
haben diesem Gesetzentwurf nicht zugestimmt – doch wir bleiben bei unserer Forderung. 
Außerdem wollen wir, dass alle Genehmigungsanträge für den Bau von Windkraftanlagen samt 
Standort und Verfahrensstand fortlaufend im Internet veröffentlicht werden und die Öffentlichkeit 
Gelegenheit zur Stellungnahme erhält. Windkraftanlagen dürfen keine gesundheitsschädlichen 
Auswirkungen auf die Bevölkerung haben. Das Land soll Lärmprognosen die aktuellen 
Empfehlungen des zuständigen Normierungsgremiums („Interimsverfahren“) zugrunde legen, um 
der systematischen Unterschätzung des von hohen Anlagen ausgehenden Lärms ein Ende zu 
setzen und für ausreichende Abstände zu sorgen. 

Bürgerwindparks sollten aus unserer Sicht Vorrang vor Projekten der Industrie haben. Es sollten 
zu aller erst diejenigen von den Vorteilen profitieren, in deren Nachbarschaft die Windräder 
stehen. Nur so bleibt die Windenergie eine faire Energie. 

13.3. Solarenergie 


Die Solarenergie ist derzeit zwar noch etwas teurer als die Windenergie, verursacht allerdings 
weitaus weniger Probleme. Durch die Montage auf bislang noch ungenutzten Dächern werden 
keine zusätzlichen Flächen benötigt und es entstehen auch keine lärmerzeugenden 
Schwingungen. Solaranlagen sind relativ unauffällig und somit insgesamt wenig störend. Zudem 
gefährdet sie weder Fledermäuse noch Vögel. Damit ist die Solarenergie als die friedlichste Form 
der Erneuerbaren Energien anzusehen. 

Seit der Reform des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) hat die Solarenergie allerdings einen 
schweren Stand. Größere Solarparks werden seither kaum noch errichtet und viele Solarfirmen 
mussten inzwischen Konkurs anmelden. Wir setzten daher darauf, der Solarenergie als 
„Bürgerkraftwerk“ für Zuhause einen neuen Schub zu verleihen. Auch Energiegenossenschaften 
sowie Immobiliengesellschaften die Mehrfamilienhäuser und Bürogebäude vermieten, sollten aus 
unserer Sicht in die Solarenergie investieren. Das entspricht auch unserer Vorstellung, die 
Energieversorgung weiter zu dezentralisieren. Anstatt die Energieversorgung einigen wenigen 
Großkonzerne zu überlassen, wollen wir die Energieversorgung auf möglichst viele Bürger-
Energiewirte verteilen. 

Um die Selbstversorgung der Bürger und der Unternehmen zu unterstützen wollen wir 
bürokratische Hürden abbauen, das Informationsangebot für die Bürger verbessern und ein 
Landesförderprogramm auflegen, dass auch soziale Gesichtspunkte berücksichtigt. 

13.4. Bioenergie 


Der Anbau von Energiepflanzen für Biogasanlagen hat der Landwirtschaft eine neue 
Einnahmequelle eröffnet. Allerdings führt die Bioenergie zur viel gescholtenen Vermaisung der 
Landschaft. Großflächige Monokulturen bedrohen zunehmend die Artenvielfalt in Schleswig-
Holstein. Außerdem verstärken Energiepflanzen die Konkurrenz um die vorhandenen 
Anbauflächen (Teller-Tank-Diskussion). Stetig steigende Bodenpreise sind die Folge. Durch die wachsende Nachfrage nach Holzschnitzeln für Pellet-Heizungen erhöht sich zudem der Druck auf 
die Wälder. 

Da die Bioenergie Engpässe bei Sonne und Wind ausgleichen kann (Regelenergie), wollen wir 
bereits bestehende Biogasanlagen erhalten (Bestandsschutz). Den weiteren Ausbau lehnen wir 
aufgrund der damit verbundenen Nachteile allerdings ab. Die Belastung der Gewässer durch 
Gärreste aus Biogasanlagen wollen wir entschieden verringern. 

Die derzeit mit der Bioenergie verbundenen Probleme halten wir lösbar, sofern statt 
Ackerpflanzen etwa Algen eingesetzt werden. Die Suche nach geeigneten, ertragreichen 
Algenstämmen wollen wir durch eine Förderung der Forschung unterstützen. Den Einsatz von 
Biosprit (E10) lehnen wir aufgrund der damit verbundenen Probleme wie etwa der Konkurrenz um 
Anbauflächen weiterhin ab. Stattdessen setzen wir auf die Förderung der Elektromobilität. 

13.5. Netzausbau & Energiespeicherung 


Da Wind und Sonne nicht rund um die Uhr beziehungsweise in schwankendem Ausmaß zur 
Verfügung stehen, müssen wir die Energie zunehmend innerhalb von Zeit und Raum verschieben. 
Das geht über neue Stromleitungen (Verlagerung im Raum) und durch zuschaltbare Lasten wie 
Energiespeicher, Wärmeerzeugung, Wasserstoffproduktion oder Kühlung (Verlagerung in der 
Zeit). Da an windigen Tagen viele Windräder abgeschaltet werden um die Netze nicht zu 
überlasten, sehen wir im Ausbau der Netze sowie der zuschaltbaren Lasten den derzeit 
dringlichsten, nächsten Schritt der Energiewende. 

Der Netzausbau missfällt vielen Menschen allerdings ebenso wie der Ausbau der Windenergie. 
Kaum eine Gemeinde will akzeptieren, dass in unmittelbarer Nähe ihrer Siedlungen neue 
Strommasten errichtet werden. Wir fordern daher weiterhin, dass neue Leitungen nur unter der 
Erde und mit großzügigem Sicherheitsabstand zu Wohnhäusern verlegt werden. Zur Vorbeugung 
von Gesundheitsschäden (z.B. Leukämie bei Kindern) ist dafür Sorge zu tragen, dass der 
maximale Effektivwert der magnetischen Flussdichte in bewohnten Gebäuden einen Wert von 1 
Mikrotesla nicht überschreitet. In der Schweiz gilt dieser Grenzwert bereits heute. 

Ferner fordern wir ein verteiltes Netz an das nach und nach mehr Energiespeicher angeschlossen 
werden können. Dies wird die Netzinfrastruktur zusehends entlasten, da die Energie dann nicht 
mehr von wenigen Knotenpunkten aus verteilt werden muss, sondern flächendeckend abrufbar 
ist und hohe lokale Lasten somit vor Ort gepuffert werden können. 

Bei den Energiespeichern setzen wir zudem darauf, dass die Preise weiterhin deutlich fallen, so 
dass die Investition in einen Speicher – auch für Privathaushalte – schon in wenigen Jahren 
erschwinglich sein wird. Bis es soweit ist wollen wir einzelne Pilotprojekte fördern, im Rahmen 
derer sowohl die Praxistauglichkeit als auch die Konkurrenzfähigkeit moderner Energiespeicher 
erprobt werden soll. 

13.6. Elektromobilität 

Die Elektromobilität ist der Bereich der Energiewende, von dem wir uns in den nächsten Jahren 
die stärksten Impulse erwarten. Autofahren ist ein emotionales Thema und kann der Begeisterung für die Energiewende – nach Jahren der Ernüchterung – daher einen neuen Schub verleihen. 

Sehr viele Fahrer von Elektroautos können sich schon heute nicht mehr vorstellen, zu einem 
Benziner zurück zu wechseln. Wir sind uns daher sicher: Sobald sich die Vorzüge der 
Elektromobilität erst einmal herumgesprochen und in den Köpfen verfestigt haben, werden auch 
die Verkaufszahlen bei den E-Mobilen deutlich anziehen. 

Praktischer Weise lässt sich das „Tanken“ dann vor Ort erledigen, was einige Halter von E-
Mobilen auch dazu anregen dürfte, über ein Solardach sowie einen eigenen Energiespeicher 
nachzudenken. Spätestens in diesem Moment dürfte die Energiewende 2.0 voll anspringen. Was 
den Wechsel zum E-Auto derzeit noch bremst sind aus unserer Sicht weniger die noch etwas 
höheren Anschaffungskosten, als vielmehr die fehlenden „Tankstellen“. Wir wollen daher das 
Landesprogramm „5.000 Ladesäulen für Schleswig-Holstein“ auflegen. Ladestationen dürfen 
dabei kein Privileg von Eigenheimbesitzern sein, sie müssen flächendeckend jedermann zur 
Verfügung stehen. 

Ferner fordern wir ein Kooperationsprogramm aus Wissenschaft, Lehre, Wirtschaft sowie den 
regionalen Verkehrsträgern zum Bau und der Inbetriebnahme von Elektrobussen „Made in 
Schleswig-Holstein“. Damit wollen wir insbesondere die Feinstaub- und Lärmbelastung in unseren 
Städten verringern und damit die Lebensqualität für alle insgesamt verbessern. 

13.7. Schiffsverkehr 

Große Frachtschiffe, Kreuzfahrer und Fähren stoßen immense Mengen an Abgasen aus. Damit 
belasten sie nicht nur das Klima, in unseren Hafenstädten haben sie damit auch einen 
entscheiden Einfluss auf die Qualität der Luft die wir alle atmen. 

Wir wollen uns daher verstärkt für die Versorgung der Schiffe mit Landstrom oder LNG (liquefied 
natural gas)-Bargen, sowie für saubere Schiffsantriebe einsetzen. Neben der ohnehin schon 
eingeführten Entschweflung der Schiffskraftstoffe setzen wir dabei auch auf völlig neue 
Antriebstechnologien. Im U-Bootbau wird in Schleswig-Holstein bereits eine 
Brennstoffzellentechnik auf Kiel gelegt, die weltweit ihres gleichen sucht. Diese herausragende 
Technik wollen wir auch für den zivilen Schiffbau nutzbar machen. Dazu wollen wir bei der EU-
Mittel für ein europäisches Pilotprojekt einwerben. Denn erst wenn die Brennstoffzellen-Technik 
in einer Fähre oder einem Kreuzfahrer eingesetzt wird kann der Markt wirklich beurteilen, ob ein 
großflächiger Einsatz der Technik wirtschaftlich ist oder nicht. 

13.8. Smart Cities, Smart Grid, Smart Home und Smart Metering 

Im Zuge der von uns befürworteten Dezentralisierung der erneuerbaren Energieversorgung wird 
die „intelligente“ Vernetzung aller Produzenten, Verbraucher und Speicher immer wichtiger. D. h., 
dass wir ein „Internet der Energie“ entwickeln müssen, in dem alle Anschlüsse fortlaufend 
miteinander kommunizieren um Daten auszutauschen. 

Während US amerikanische Unternehmen das Internet klar dominieren, ist das Rennen um das 
„Internet der Energie“ noch nicht entschieden. Durch unsere Vorreiterrolle bei der Energiewende 
haben wir hier gute Chancen, verlorenen Boden wieder gut zu machen. Dies gilt für Schleswig-Holstein insbesondere deshalb, weil wir es in der Vergangenheit nicht rechtzeitig geschafft haben, aus der Produktion von Windenergie- oder Solaranlagen eine solide Wertschöpfung zu generieren. Da das „Internet der Energie“ noch am Anfang steht, haben derzeit auch kleine und mittelständische Betriebe noch die Chance, hier mitzuwirken und zu wachsen. Wir werden uns daher dafür stark machen, dass Schleswig-Holstein die Gelegenheit dieses Mal von vorneherein entschieden und selbstbewusst nutzt. 

Gleichzeitig wollen wir die Privatsphäre von Anfang an besser schützen als dies beim Internet 
derzeit der Fall ist. Datenschutzfeindliche Fehlentwicklungen können wir verhindern, wenn wir 
dem amerikanischen Modell ein eigenes Model entgegensetzen. Ein Modell, das auf Freiheit, 
Offenheit und Selbstbestimmung beruht und an dem alle Teilnehmer gleichermaßen mitwirken 
können. Dies wollen wir über die Förderung offener Standards und Systemen wie etwa openHAB 
sowie diskriminierungsfreie Schnittstellen erreichen. 

Damit Stromversorger sowie Netz- und Messstellenbetreiber keine Rückschlüsse auf das 
Nutzungsverhalten von Privatpersonen ziehen können, wollen wir die Wohneinheiten eines 
Quartiers als Energieeinheit zusammenfassen, wobei ein Quartiersknotenpunkt als Tarifzähler 
fungiert. In diesem Knoten wird der monatliche Gesamtverbrauch der einzelnen Wohneinheiten 
gespeichert, ohne dass dabei der genaue Zeitpunkt des Verbrauchs protokolliert wird. Der 
Messstellenbetreiber kann somit genaue Rechnungen erstellen, ohne damit eine Möglichkeit zu 
erhalten, das Verbraucherverhalten detailliert zu überwachen. 

13.9. Atomenergie 


Die Atomenergie ist ein Abenteuer, das niemals hätte begonnen werden dürfen. Aller Voraussicht 
nach wird sie am Ende zur teuersten Energieform gehören, die der Mensch jemals genutzt hat. 
Die Sicherung des strahlenden Erbes wird noch hunderte von Generationen beschäftigten und 
ungeahnte Summen verschlingen. 

Wir fordern daher den sofortigen Ausstieg aus der Atomenergie. Bis zur Errichtung eines Endlagers in ferner Zukunft muss der Atommüll gemäß dem zwischen Bund und Ländern geschlossenen Atomkonsens in mehreren Bundesländer so sicher wie möglich zwischengelagert werden. 

Die Bestimmung eines geeigneten Endlagers muss aus unserer Sicht nachvollziehbar, 
transparent sowie auf wissenschaftlichen Erkenntnissen basierend erfolgen. Aufgrund der 
schlimmen Erfahrungen mit älteren Atomlagern wie der niedersächsischen Asse ist die 
Möglichkeit der Rückholbarkeit des Atommülls für uns zwingend. Mit keiner Energieform 
verbinden sich aufgrund der unkalkulierbaren Risiken so große Sorgen und Ängste wie mit der 
Atomenergie. Der Rückbau der alten Atommeiler in Schleswig-Holstein muss daher unter 
fortlaufender Aufsicht der Öffentlichkeit erfolgen. D. h. die Strahlenbelastung und der Verbleib 
des Abraums müssen genau dokumentiert und öffentlich bekannt gemacht werden. 

13.10. Kohle, Erdöl, Gas und Fracking 

Der Klimawandel führt uns klar vor Augen, dass Kohle und Öl schon heute Energieträger der 
Vergangenheit sind. Die mit der Gewinnung und dem Verbrauch verbundenen Probleme sind so 
gravierend, dass wir den schnellstmöglichen Ausstieg fordern. Denn das Verfeuern von Kohle ist nicht nur klimawirksam, es werden auch große Mengen radioaktiven Radons, giftigen Quecksilbers sowie Feinstaub freigesetzt, die unsere Gesundheit sowie die Umwelt stark belasten. Zudem führt der Abbau von Kohle in den Abbaugebieten zu gesellschaftlichen Konflikten. 

Zwar wird bei uns in Schleswig-Holstein keine Kohle gefördert, wie konfliktbeladen die Gewinnung 
fossiler Energieträger ist erleben wir allerdings beim Erdöl und auch beim Erdgas. Viele 
Schleswig-Holsteiner machen sich große Sorgen, weil Energieunternehmen in ihrer Region nach 
Erdöl und Erdgas suchen. Die Befürchtungen reichen von Gesundheitsbelastungen durch 
verunreinigtes Trinkwasser über Umweltschäden bis hin zum Wertverlust der Grundstücke. 

Große Angst haben dabei viele Menschen vor der sogenannten Fracking-Technik. Durch deren 
Einsatz werden unterirdische Gesteinssichten mittels Wasserdruck und Chemikalien 
aufgebrochen um das darin gebundene Öl oder Gas freizusetzen. Dabei fällt so gut wie immer 
hochgiftiges, radioaktives Lagerstättenwasser an, das eine erhebliche Altlast darstellt und dessen 
sicherer Verbleib derzeit ungeklärt ist. Fracking ist damit nicht nur gefährlich, es führt auch zu 
Konflikten und ist damit ein erheblicher Unruhestifter. Dementsprechend können wir auch 
Energiewendeminister Dr. Robert Habeck nicht folgen, der sagt, dass wir – solange wir mit Öl 
unseren Verkehr am Laufen halten – uns nicht allein auf Ölimporte aus Ländern wie etwa Nigeria 
beschränken können. Richtig daran ist, dass wir Umweltbelastungen nicht einfach verlagern 
dürfen. Richtig ist aber auch, dass wir die Klima- und Umweltprobleme nicht im Ausland, sondern 
in erster Linie nur bei uns selbst lösen können. Zudem werden Länder wie Nigeria ihre 
Ölförderung nicht drosseln, nur weil wir in Schleswig-Holstein neue Quellen erschließen. 

Um die ohnehin schon kritischen Klimaziele von Paris überhaupt einhalten zu können, müssen zwei Drittel der weltweit bekannten Reserven im Boden verbleiben. Und das bedeutet: Keine Förderung von Öl und Gas in Schleswig-Holstein! Das schließt auch Lagerstätten/Terminals von Frackinggas und LNG in Schleswig-Holstein ein. Dafür wollen und werden wir auch weiterhin mit aller Kraft kämpfen. 


Neben einer grundlegenden Reform des Bundesberggesetzes fordern wir auf Landesebene eine 
Verschärfung des Landeswassergesetzes und volle Transparenz: 

Fracking und Bohrungen durch Grundwasser sollen nur mit Genehmigung des örtlichen Landrats 
zugelassen werden. Solange Schäden für das Grundwasser nicht auszuschließen sind, darf keine 
Genehmigung erteilt werden. Pläne und Anträge der Ölkonzerne sind nicht länger 
geheimzuhalten, sondern wegen der überragenden öffentlichen Interesses zu veröffentlichen. 
Dazu ist das Landesverwaltungsgesetz zu ändern. 

13.11. Wärmeenergie & Energiesparen 

Da die beste Kilowattstunde jene ist, die wir gar nicht erst benötigen, bleibt das Energiesparen 
auch weiterhin ein zentrales Thema der Energiewende. Am größten ist das Potential hierbei im 
Bereich der Heizenergie. Da insbesondere das nachträgliche Dämmen von Altbauten ein 
umstrittenes, nicht ganz einfaches Thema ist, wollen wir hierzu den Dialog „Wärmeenergie besser 
nutzen“ initiieren. Im Rahmen dessen gilt es zu klären, wie zukünftig der Denkmalschutz gewährleistet werden soll und welche Dämmstoffe und Anstriche eine negative Umweltbilanz aufweisen und deshalb nicht länger gefördert oder ggf. sogar vollständig verboten werden sollten. Demgegenüber sind für 
Dämmstoffe und Farben mit positiver Energie- und Umweltbilanz öffentliche Empfehlungen – 
etwa über entsprechende Qualitätssiegel – auszusprechen. Ein qualifiziertes Fachwissen um die 
einzelnen Baustoffe sollte von allen Händlern und verarbeitenden Betrieben nachgewiesen 
werden können. Ferner wollen wir prüfen, in wieweit mit Hilfe der Solarenergie als 
Heizunterstützung ggf. bessere Ergebnisse erzielt werden, als mit einer reinen Wärmedämmung. 
Im Bereich der Haustechnik wollen wir die Energieeffizienz durch den Einsatz intelligenter IT-
Systeme weiter verbessern. Auch den Forschungsbereich „Power to Gas“ sowie 
Warmwasserspeicher wollen wir weiter unterstützen, um temporäre Energieüberschüsse bei der 
Windenergie sinnvoll nutzen zu können. 

Im Verkehrswesen wollen wir mehr Energie einsparen, indem wir den öffentlichen Nahverkehr 
ausbauen und den Fahrradverkehr fördern. Im Bereich der Haushaltsgerätetechnik und Elektronik 
wünschen wir uns eine Kennzeichnung aus der hervorgeht, wie viel Energie bei der Herstellung 
eines Gerätes verbraucht wurde und welcher Klimagasemission dies entspricht. Dies wird sich 
zwar am ehesten über die EU-Ebene erreichen lassen, allerdings können wir auch von der 
Landesebene aus entsprechende Vorschläge erarbeiten und nach Brüssel melden. Die 
Verbraucherzentrale wollen wir mit den nötigen Mittel ausstatten, um den Bürgerinnen und 
Bürgern auch weiterhin eine fachgerechte Energieberatung anbieten zu können. 

13.12. Klimawandel 

Die globale Erwärmung ist eine der größten Herausforderungen unserer Zeit. Neben der 
Versteppung fruchtbarer Böden, dem Anstiegs des Meeresspiegels, dem Kampf um Trinkwasser 
und den dadurch zu erwartenden Klimaflüchtlingen lauert eine weitere Gefahr in der Versauerung 
der Ozeane. 

Fische können auf die Erwärmung relativ einfach reagieren, indem sie in kühlere Gefilde nach 
Norden hin abwandern. Auf Kalk angewiesene Organismen wie Muscheln und Korallen haben da 
weitaus größere Probleme. Durch die vom Kohlendioxid ausgelöste Versauerung der Meere wird 
ihnen die Lebensgrundlage entzogen. Diese Organismen bilden nun allerdings in vielen Ozeanen 
die Grundlage des Lebens. Die von ihnen geschaffenen Riffe sind der Lebensraum für 
zehntausende anderer Arten. Der Klimawandel könnte daher schlimmstenfalls zu einem 
Massenaussterben in den Ozeanen führen. Das biologische Gleichgewicht könnte aus den Fugen 
geraten und die Ernährung der Menschheit wäre – neben der Versteppung auf dem Land – einer 
weiteren, sehr ernsten Gefahr ausgesetzt. 

Die Einhaltung der internationalen Klimaschutzziele von Paris wollen wir daher mit oberster 
Priorität verfolgen. Neben der konsequenten Abkehr von fossilen Energieträgern wie Kohle, Öl 
und Gas, dem parallelen Ausbau der Erneuerbaren Energien, Energieeinsparungen sowie der 
Elektrifizierung des Verkehrs setzen wir vor allem auf die deutliche Reduktion von 
Klimagasemissionen in der Landwirtschaft. Hinsichtlich der Erwärmung gilt es hier insbesondere 
das gegenüber dem Kohlendioxid 300-mal so klimaschädlichere Distickstoffmonoxid (Lachgas) 
sowie das rund 25-mal so schädliche Methan deutlich zu reduzieren. Immerhin stammen über 50 
Prozent der gesamten Methan- und sogar fast 80 Prozent der Lachgas-Emissionen aus der 
Agrarwirtschaft. 

Dies wollen wir über veränderte Anbau- und Düngemethoden, Umstellungen in der Viehhaltung 
und Fütterung sowie eine verbesserte Abwasser- und Klärschlammbehandlung erreichen. Das 
Wissen um die Reduktion dieser Gase wollen wir gemeinsam mit internationalen Partnern weiter 
erforschen und im Sinne des OpenSource-Prinzips allen Menschen frei zugänglich machen. 
Schließlich sitzen wir alle im selben Boot. 

13.13. Kosten & Nutzen der Energiewende 

Hinsichtlich der Kosten für die Energiewende sind wir der Meinung, dass die Politik den Menschen 
reinen Wein einschenken muss. Deshalb sagen wir ganz offen, dass die Energiekosten im Zuge 
der Energiewende noch einige Jahre weiter steigen werden. Es ist allerdings abzusehen, dass der 
Maximalkostenpunkt bald erreicht sein wird. Nach einer Preisstabilisierung ist dann im Zuge der 
technologischen Entwicklung sogar mit fallenden Energiepreisen zu rechnen. 

Demgegenüber stehen die sogenannten externen Kosten der Atomenergie sowie der fossilen 
Energien wie Kohle und Öl. Diese externen Kosten tauchen zwar nicht auf unserer 
Energierechnung auf, sie sind aber von uns allen (sowie zukünftigen Generationen) zu tragen. So 
belasten Kohle und Öl nicht nur unser Klima, durch Feinstaub-, Radon- und 
Quecksilberemissionen werden auch unsere Gesundheit, die Gewässer und unsere Umwelt stark 
beeinträchtigt. 

Nach dem Debakel mit der Atomenergie und den immensen Folgekosten halten wir es für 
unzumutbar länger auf Pump zu leben und nachfolgenden Generationen die Folgen unseres 
Handelns in die Schuhe zu schieben. Die Energiewende kostet zwar Geld, die nicht-Energiewende 
ist aber noch sehr viel teurer. Wir fordern daher weiterhin eine transparente Stromrechnung, auf 
der alle Kosten der Energiebereitstellung aufgeführt werden. Wie preisgünstig die Energiewende 
eigentlich ist wird nämlich erst dann deutlich, wenn auch die versteckten Kosten der schmutzigen 
Energieträger sichtbar werden. 

Derzeit wird durch den Aufschlag der EEG Umlage und deren Ausweisung auf der Stromrechnung 
ein falsches Bild erzeugt. Die Subventionen in Kohle und Atomenergie sowie die immensen 
Folgekosten werden auf der Stromrechnung weder berücksichtigt noch ausgewiesen, als 
versteckte Kosten allerdings von uns allen getragen. Damit wird dem öffentlichen Eindruck 
Vorschub geleistet, dass allein die Energiewende Kosten verursacht. Das ist nicht nur falsch, es 
ist auch äußerst ungerecht.  Endliche Ressourcen werden zwangsläufig immer teurer. Wir wollen daher jetzt investieren, um künftig zu profitieren und steigenden Energiekosten schon bald ein für alle Mal eine Ende zu setzen. 

13.4 Küstenschutz


Schleswig- Holstein als das Land mit der größten Küstenregion muss nachhaltig gegen einen Meerespiegel Anstieg geschützt werden. Das Land Schleswig-Holstein darf sich dabei nicht auf die Subventionen aus Brüssel verlassen, sondern muss für diesen Schutz selbst aufkommen können. 


14. Finanzen 


14.1. Verschwendung öffentlicher Mittel verhindern 

Während das Vorgehen gegen das Vorenthalten von Steuermitteln (Steuerhinterziehung) in den 
letzten Jahren verschärft worden ist, haben die Maßnahmen gegen die Veruntreuung von 
Haushaltsgeldern und Verschwendung öffentlicher Mittel nicht Schritt gehalten. In Anbetracht der 
hohen Staatsverschuldung muss gegengesteuert werden. Wir setzen uns dafür ein, dass die 
Prüfungsberichte des Landesrechnungshofes sowie der kommunalen Rechnungsprüfungsämter 
auf der Internetseite des Landesregierung sowie auf den Internetseiten der jeweiligen Kommune 
veröffentlicht und damit jedermann unentgeltlich zugänglich gemacht werden. Wir fordern die 
Schaffung eines straf- und disziplinarrechtlichen Instrumentariums für Fälle besonders 
gravierender Geldverschwendung. Die Veruntreuung öffentlicher Mittel unter Verstoß gegen 
einen Haushaltsplan soll unter Strafe gestellt werden. Die Missachtung einer Pflicht zur 
öffentlichen Ausschreibung von Aufträgen wollen wir mit einem Bußgeld belegen. Werden bei 
Haushaltsprüfungen Straftaten bekannt, soll Strafanzeige zu stellen sein. Vor finanziell wichtigen 
Entscheidungen des Landtags soll der Präsident des Landesrechnungshofs ein Rederecht 
erhalten. Der Landesrechnungshof soll gegen verfassungswidrige Haushaltspläne und 
Haushaltsführung klagen können. 

14.2. Finanzielle Mindestausstattung für die kommunale Ebene 

Wir setzen uns dafür ein die kommunale Ebene mit einer auskömmlichen finanziellen 
Mindestausstattung zu stärken. Die dauerhafte strukturelle Unterfinanzierung der kommunalen 
Ebene ist aus unserer Sicht nicht (mehr) hinnehmbar. 

Die stetig wachsenden Herausforderungen können nur gemeistert werden, wenn zur 
Aufgabenbewältigung ausreichende Finanzmittel zur Verfügung stehen. Eine Stärkung der 
Bundes- und Landeshaushalte auf Kosten der kommunalen Ebene lehnen wir ab. 

14.3. Integrationsleistungen trotz Haushaltskonsolidierung 

Integration ist eine große Herausforderung und muss ab dem ersten Tag geleistet werden. 
Kommunen die eine Konsolidierungsvereinbarung mit dem Land haben können derzeit keine 
Ausgaben für die Integration leisten, weil freiwillige Leistungen durch die 
Konsolidierungsvereinbarungen ausgeschlossen sind. Ausgaben für Integrationsaufgaben müssen 
auch für diese Kommunen möglich sein. Integration ist eine Aufgabe, die jede Kommune angeht. 
Integration ist eine Querschnittsaufgabe, die alle gesellschaftlichen Bereiche betrifft. Die 
Integrationsbemühungen dürfen nicht auf dem Rücken des Ehrenamtes ausgetragen werden. 

14.4. Aufgabenverteilung zwischen Land, Kreisen und Kommunen 

Wir wollen eine umfangreiche Überprüfung der Aufgaben- und Haushaltsmittelverteilung von 
Land, Kreisen und Kommunen, um Missstände, die durch nicht mehr zeitgemäße Strukturen 
entstanden sind, zu beseitigen. Angesichts eines immer stärkeren Einflusses europäischer 
Gesetzgebung und der desolaten Haushaltslage müssen auch die Grundstrukturen tabufrei und ergebnisoffen auf Reformmöglichkeiten untersucht werden. Solche Reformen sollen dem 
Grundsatz folgen, Entscheidungsebenen zu entflechten und so eindeutige Zuständigkeiten und 
Verantwortlichkeiten schaffen. Für notwendige Reformen darf eine Änderung der Landesverfassung kein Hinderungsgrund sein. 

14.5. Beibehaltung des Soli 

Wir setzen uns für eine langfristige finanzielle Strategie ein, um die Herausforderungen, die mit 
der Integration der zu uns kommenden Flüchtlinge auf uns zukommen, zu gewährleisten. Hierbei 
ist für uns entscheidend, dass die existierende soziale Ungerechtigkeit in unserem Land nicht 
vertieft wird, sondern ausgeglichen wird. Vor diesem Hintergrund fordern wir, den Soli ab 2019 
beizubehalten und neu zu bestimmen. Die Gelder des Solis sollen für Bildung und Ausbildung, 
sozialen Wohnungsbau und Integrationsprojekte ausgegeben werden 

14.7. Subventionen überprüfen 

Öffentliche Ausgaben, im besonderen Maße Subventionen, werden auf den Prüfstand gestellt. 
Subventionen sollen nur dort eingesetzt werden, wo wichtige Ziele anders nicht erreicht werden 
können. Darüber hinaus müssen alle Subventionen degressiv angelegt oder enger als bisher 
zeitlich befristet sein und regelmäßig auf ihren Sinn hin überprüft werden. Subventionen an 
Einzelunternehmen wollen wir wegen ihrer Mitnahmeeffekte und wegen der Gefahr eines 
Subventionswettbewerbs abschaffen, um endlich die öffentliche Infrastruktur sanieren und 
finanzieren zu können. 

14.8. Agrarsubventionen 

Wir lehnen Agrarsubventionen ab. Gerade angesichts der zunehmenden Existenzkrise der Bauern 
und Milchbauern sagen wir: die Subventionierung von unkontrolliertem Wachstum führt zu eine 
wirtschaftlichen und ökologischen Schieflage. Für uns gilt das Motto „Weniger ist mehr“ 

14.9. Transparenter Haushalt 

Die Transparenz im Haushalt des Landes und bei der Verwendung von sonstigen Landesmitteln 
muss dringend verbessert werden. Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit sind nicht im 
erforderlichen Maße gewährleistet. Die Haushalte der überwiegend aus öffentlichen Mitteln 
finanzierten Stiftungen sollten unter verstärkter parlamentarischer Kontrolle stehen. Für die 
Haushaltspläne der Kommunen wollen wir die Pflicht zur Veröffentlichung der Entwürfe und der 
verabschiedeten Haushaltssatzung einschließlich des Stellenplans in der Gemeindeordnung 
verankern. 

14.10. Finanzierung von Bildung und Forschung 

Bildung und Forschung sind eine Investition in die Zukunft unserer Gesellschaft. Vor diesem 
Hintergrund ist es unverständlich, dass eine reiche Industrienation wie Deutschland einen im 
internationalen Vergleich unangemessen niedrigen Teil der öffentlichen Mittel in Bildung und 
Forschung investiert. Wir fordern daher eine bessere finanzielle Ausstattung des gesamten 
Bildungssystems. Schönrechnereien – wie die Einbeziehung von Lehrerpensionen – lehnen wir 
dabei ab. 

14.11. Reformierung des Rechnungswesens 

Der Landeshaushalt wird maßgeblich durch das verwendete Rechnungswesen bestimmt. 
Schleswig-Holstein verwendet noch die Kameralistik (Kameralbuchwesen), während der Großteil 
der Kommunen und der Nachbar Hamburg die Doppik (doppelten Buchführung) eingeführt haben. 
Die Kameralistik bietet keinen Überblick über den Ressourcenverbrauch, eine Kosten- 
Leistungsrechnung kann nicht durchgängig implementiert werden. Es erscheint zweifelhaft, dass 
in Zeiten knapper Kassen das bisherige Rechnungswesen den neuen Anforderungen gewachsen 
ist. Darüber hinaus ist es wenig sinnvoll, wenn Land und Kommunen in unterschiedlichen 
Systemen wirtschaften. Wir befürworten daher eine Reformierung des Rechnungswesens mit der 
Zielrichtung, den Wechsel von der Kameralistik zur Doppik umzusetzen. 

14.12. Bürgerhaushalt für Schleswig-Holstein 

Wir wollen, dass die Bürger den Weg zu einer zukunftssicheren Finanzierung des Landes 
mitbestimmen können. Ein Bürgerhaushalt kann dazu beitragen, den Willen aller Bürger zur 
Geltung zu bringen und den Einfluss lautstarker Interessengruppen zurückzudrängen, wobei die 
eingeschränkte Repräsentativität auch von Bürgerhaushalten zu berücksichtigen ist. Mithilfe 
eines unter anderem über das Internet zugänglichen Bürgerhaushalts wollen wir jedem 
Schleswig-Holsteiner die Möglichkeit geben, zu diskutieren und anzugeben, welche Prioritäten er 
im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten des Landes setzen und welche Einnahmen oder 
Ausgaben er erhöhen oder kürzen würde. Auch teure Großvorhaben sollen so auf den Prüfstand 
gestellt werden. Der Landtag soll sich mit den Ergebnissen des Bürgerhaushalts auseinander 
setzen und etwaige Abweichungen davon begründen. 

14.13. Verbesserte Steuerprüfung 

Den öffentlichen Haushalten gehen durch Steuerbetrug Milliarden an Einnahmen verloren, da 
Steuerhinterziehung häufig nicht aufgedeckt und geahndet wird. Neben dem Personalmangel bei 
der Bekämpfung von Steuerhinterziehung sind dafür auch die kurzen Prüfzeiten verantwortlich, 
zu denen die Betriebsprüfer angehalten sind. Wir setzen uns dafür ein, dass Steuerprüfer wirklich 
unabhängig arbeiten können. Die Prüfzeiten sollen in Großbetrieben ausgeweitet werden, um 
eine ausreichende Prüfung zu gewährleisten. Die Umsatzsteuerprüfungen sollen durch 
Bereitstellung von Steuerprüfern des Landes gestärkt werden. Bereits existierende Zusagen und 
Vereinbarungen mit dem Bund sollen konsequent umgesetzt werden. 


14.14. Ankauf von Steuer-CDs 

Wir lehnen den Ankauf von Hinweisen auf Steuerhinterziehung durch die öffentliche Hand strikt 
ab. Stattdessen fordern wir eine qualifizierte und personell ausreichend ausgestattete 
Steuerfahndung und -prüfung. 

14.15. Schuldenfreies Schleswig-Holstein 

Unser Land ist in der Vergangenheit von wechselnden Regierungen heruntergewirtschaftet 
worden. Sie haben uns und unseren Kindern die dritthöchste Pro-Kopf-Verschuldung aller 
Flächenländer hinterlassen. Die vor Einführung der Schuldenbremse über Jahrzehnte verfolgte 
Politik, erforderliche Investitionen oder andere Ausgaben mit immer höheren Schulden zu 
finanzieren, hat sich als Irrweg erwiesen, der die finanzielle Stabilität des Landes dauerhaft 
gefährdet. 

Trotz niedrigster Zinssätze muss Schleswig-Holstein Jahr für Jahr über 600 Mio. Euro Schuldzinsen 
an Banken und Finanziers abführen. Diese Mittel fehlen für die Zukunftsaufgaben unseres Landes 
wie Bildung, was der Generationengerechtigkeit widerspricht, ebenso wie für soziale Zwecke, die 
Sanierung unserer maroden Infrastruktur und andere Landesaufgaben. Außerdem macht der 
Schuldenberg unser Land von Zinsschwankungen und damit von Finanzmärkten und 
Ratingagenturen abhängig. Die beschlossene Schuldenbremse ändert an diesen Problemen 
nichts, sondern schließt lediglich ein weiteres Anwachsen des Schuldenbergs aus. 

 Wir wollen Schleswig-Holstein zum Vorreiter in Deutschland für eine nachhaltige 
Staatsfinanzierung machen, indem wir die Schuldenbremse durch einen Schuldenstopp 
ergänzen: Wir wollen in der Landesverfassung festschreiben, dass Schleswig-Holstein seine 
Schulden bis 2050 schrittweise zurückzahlen muss. Indem wir die bis 2020 infolge der 
Schuldenbremse ohnehin erforderliche Stärkung des Verhältnisses der Nettoeinnahmen zu 
den Ausgaben des Landes fortsetzen, verringern wir die Abhängigkeit des Landes von den 
Finanzmärkten und erobern finanzielle Gestaltungsspielräume für die Zukunft unseres 
Landes zurück. 

 Aufweichungen der Schuldenbremse und Gesetzesänderungen zur Erhöhung der zulässigen 
Schuldenaufnahme lehnen wir ab. Die Schuldenbremse ist Garant eines nachhaltigen und 
tragfähigen Staatshaushalts. 

 Die schuldenfinanzierte Ansammlung aktuell nicht benötigten Geldes in „Sondervermögen“ 
wollen wir beenden, weil sie dem Land einen jährlichen Schaden in Millionenhöhe zufügt. 

14.16. Finanzierungsvorbehalt 

Das Ziel eines schuldenfreien Schleswig-Holsteins im Blick, stellen wir alle kostenverursachenden 
Vorschläge in diesem Wahlprogramm unter den Vorbehalt, dass wir eine Gegenfinanzierung 
finden. Wohltaten auf Pump lehnen wir ab. 


14.17. Schleswig-Holstein in Ordnung bringen – Großvermögen und Spitzenverdiener müssen mithelfen! 

Frühere Landesregierungen haben uns und unseren Kindern einen Schuldenberg, unterfinanzierte 
Schulen und Universitäten, eine marode öffentliche Infrastruktur und die Notwendigkeit eines 
schmerzhaften Stellenabbaus u.a. in Schulen, Polizei und Justiz hinterlassen. Gleichzeitig ist die 
Steuerlast immer ungerechter verteilt und die Schere zwischen Arm und Reich immer weiter 
geöffnet worden. 

Vor diesem Hintergrund wollen wir in Schleswig-Holstein auf zwei Millionen übersteigende 
Vermögen entsprechend dem Basismodell des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung aus 
dem Jahr 2012 eine Steuer in Höhe von 1% einführen. Die Vermögensteuer soll auch auf das in 
Schleswig-Holstein belegene Vermögen von außerhalb des Landes ansässigen Personen und 
Unternehmen erhoben werden. 

Die Steuereinnahmen werden je zur Hälfte zur Tilgung der Schuldenlast des Landes und zur 
Instandsetzung der öffentlichen Infrastruktur (z.B. Straßen, Brücken, Universitäten, 
Krankenhäuser) verwendet. Mittelfristig soll der Länderfinanzausgleich angepasst werden, damit 
ein größerer Anteil des Ertrags dem Land verbleibt. So helfen Großvermögen mit, Schleswig-
Holstein in Ordnung zu bringen. 

Auf Bundesebene sprechen wir uns bei sozial gerechter Verteilung der Steuerbelastung und 
zielgerichteter Verwendung der Mehreinnahmen für moderate Steuererhöhungen aus. Es darf 
nicht dabei bleiben, dass Durchschnitts- und Geringverdiener in Deutschland mit die höchste 
Steuer- und Abgabenlast in ganz Europa tragen, während Spitzenverdiener nur durchschnittlich 
besteuert werden. Die von SPD und Grünen gesenkten Steuern für Spitzenverdiener und 
Unternehmen sind wieder anzuheben. 

15. Europa, Minderheiten und Asyl  
15.1. Für ein solidarisches, weltoffenes Schleswig-Holstein 

Wir erklären ausdrücklich unsere Solidarität mit jenen Mitmenschen, die aufgrund ihrer 
Abstammung, Religion, Hautfarbe oder Behinderung in Gefahr sind, ausgegrenzt oder angegriffen 
zu werden. Wir wollen ein weltoffenes Schleswig-Holstein, das Flüchtlinge, Ausländer und 
Behinderte nicht diskriminiert und das jenen, die zu uns kommen und Hilfe brauchen, dieses 
Grundrecht nicht verweigert werden darf. Wir sind besorgt darüber, dass in Schleswig-Holstein 
rechtsextremistische Strukturen bestehen, die zur bundesweiten bzw. europaweiten Verzahnung 
von extremistischem und gewaltbereitem Gedankengut erheblich beitragen. Wir setzen uns für 
die Förderung einer solidarischen Gemeinschaft ein, die Zivilcourage praktiziert und bei jedem 
Angriff auf unsere Gesellschaft und auf unsere Mitmenschen demokratisch Gegenwehr leistet. 
Wir verstehen Europa als ein friedensförderndes Projekt, das den Versuchen der Re-
Nationalisierung einzelner Staaten widerstehen muss. Dazu gehört auch, dass es in Europa keine 
Grenzkontrollen geben darf, erst recht nicht zwischen Schleswig-Holstein und Dänemark. 
Schleswig-Holstein muss dafür im Ostseeraum eine Schlüsselrolle übernehmen. 

15.2. Stärkung der von der Landesverfassung geschützten 
Minderheiten 


Die dänische Minderheit. die Friesen und die Sinti und Roma in Schleswig-Holstein sind Teil 
unserer Geschichte, unserer Kultur und damit unserer Gesellschaft. Wir setzen uns nachdrücklich 
für ihre Förderung auf allen Gebieten ein. 

16. Kultur und Medien  
16.1. Kulturpolitik 

Wir Piraten setzen uns zum Ziel, allen Menschen die Teilhabe am kulturellen Leben zu 
ermöglichen – sei es als Kulturschaffende oder als Konsumenten. Kultur ist ein wichtiger Faktor 
für die Identifikation einer Gesellschaft und für viele Menschen ein Grundbedürfnis. Wir verstehen 
kulturelle Bildung als lebensbegleitenden Möglichkeit, die Kunst und Kultur vielfältig zu erleben 
und interaktiv zu erfahren. Diesen Freiraum gilt es nicht nur in der staatlichen Bildung zu 
verteidigen, sondern auch dort auszubauen, wo wir neue kulturelle Erfahrungen erleben und 
akzeptieren. Das Internet und die zunehmende Virtualisierung erweitern die Möglichkeiten der 
kulturellen Erfahrung. Wir Piraten möchten die Entwicklung neuer Modelle der Teilhabe, neuer 
Freiheiten des Wissens, und neuer Ideen der Vernetzung vorantreiben. Wir setzen uns auch in der 
Kulturpolitik für mehr Demokratisierung, Mitgestaltung und Transparenz ein. 

16.2. Internetzugang und Netzneutralität 

In großen Teilen Schleswig-Holsteins sind nicht ausreichend Breitbandanschlüsse an das Internet 
verfügbar. Eine Versorgung per Mobilfunk oder Satellit ist oftmals keine geeignete und 
bezahlbare Alternative. 

Wir treten deshalb für ein Recht auf bezahlbaren Internetzugang für alle ein, um eine 
flächendeckende Grundversorgung mit brauchbarem und bezahlbarem Internet zu erreichen. In 
einer Informationsgesellschaft wird Schleswig-Holstein nur mit ausreichender Internetanbindung 
eine Zukunft haben. 

Die Piratenpartei setzt sich außerdem für eine gesetzliche Festschreibung des neutralen 
Charakters der Datendurchleitung im Internet ein (Prinzip der Netzneutralität), um Informations-, 
Presse- und Meinungsfreiheit zu sichern und die Innovationsfähigkeit des Netzes zu erhalten. Wir 
sagen Nein zu Drosselung, Datenüberwachung, Datenfilterung und Netzsperren. 

16.3. Öffentlich-rechtlichen Rundfunk transparenter und bürgernäher gestalten 

Zur Stärkung der Transparenz, der öffentlichen Beteiligung und der Bürgernähe setzen wir uns 
für eine Reform des Norddeutschen Rundfunks ein. Wir wollen den NDR insbesondere darin 
bestärken, sich auf einen neutralen, investigativen Qualitätsjournalismus zu konzentrieren, der 
sich nicht einseitig an den Zuschauerzahlen, sondern vielmehr an einer unabhängigen, 
vielfältigen und freien Berichterstattung orientiert. 

Dabei ist uns wichtig, dass der NDR-Rundfunkrat öffentlich tagt und die Verwendung der 
öffentlichen Mittel offengelegt wird. Zudem möchten wir, dass im Rundfunkrat auch Vertreter von 
Schülern, Studierenden und Zuschauern vertreten sind. Die Zuschauer sollen aktiv an der 
Programmgestaltung beteiligt werden. Selbst produzierte Sendungsinhalte sollen frei 
weiterverwendet werden dürfen. 


16.4. Innere Pressefreiheit stärken 

Für die Piratenpartei sind kritisches Hinterfragen und freier Informationszugang ein hohes Gut. 
Weil Journalisten von einem enger werdenden Meinungsspektrum, einer zunehmenden 
Rücksichtnahme auf Anzeigenkunden und sogar dem Zurückhalten von wirtschaftlich oder 
politisch heiklen Nachrichten berichten, wollen wir handeln und die innere Pressefreiheit stärken. Im Landespressegesetz wollen wir die Unabhängigkeit der Redaktionen vom Verlag gesetzlich 
garantieren, die Meinungsfreiheit der Redakteure schützen und ein Recht auf Wahl einer 
Redaktionsvertretung einführen. 


16.5. E-Sport und Videospiel

Piratenpartei Schleswig-Holstein sieht Nachholbedarf in der kulturellen Förderung von E-Sport und Videospielen. Hierbei sollte besonders Wert darauf gelegt werden zu welchem Nutzen wie beispielsweise Errinerungskultur und aber auch Mannschaftssport mit großer Fanbase, sich die Spiele bereits entwickelt haben und entwickeln.  

16.5.1 Förderung der E-Sports Player Foundation  

Die Piratenpartei Schleswig-Holstein setzt sich für eine Förderung der E-Sports Player Foundation ein, nach Vorbild der deutschen Sporthilfe, um Talente zu fördern. 

17. Drogen- und Suchtpolitik  
17.1. Neustart der Drogen- und Suchtpolitik 

Die Piratenpartei Deutschland steht für eine repressionsfreie Drogenpolitik und will ein Ende der 
gescheiterten Prohibition. Wir lehnen die heutige, wissenschaftlich nicht haltbare Unterscheidung 
in legale und illegale Stoffe ab und fordern die objektive Bewertung und Handhabung aller 
psychoaktiven Substanzen alleine anhand ihres Gefahrenpotentials. Die derzeitige nicht 
faktenbasierte Bevormundung Erwachsener beim verantwortungsvollen Umgang mit Rausch- und 
Genussmitteln widerspricht der Grundüberzeugung der PIRATEN und unserem Verständnis einer 
mündigen Gesellschaft. Die bisherige Kriminalisierung der Konsumenten muss beendet und der 
damit verbundene Schwarzhandel durch kontrollierte Erwerbsstrukturen ersetzt werden. So 
ergeben sich dann Rahmenbedingungen, die – anders als heute – viele Probleme beseitigen, die 
alleine auf Grund von gefährlichen Beimischungen und mangelnder Hygiene entstehen. Wir 
PIRATEN fordern, dass wir uns als Gesellschaft endlich unserer Verantwortung stellen und den 
Schwarzmarkt beseitigen. Das aufgrund der Verbotspolitik entstandene kriminelle Milieu muss 
nachhaltig ausgetrocknet werden. Herstellung, Verkauf und Konsum von Hanfprodukten muss 
aus der Kriminalität herausgeholt und den Mechanismen des Jugend- und Verbraucherschutzes 
unterworfen werden. Schimmelpilz und gesundheitsgefährdende Beimengung von Streckmitteln 
wie Vogelsand, Backmischungen, Haarspray, Dünger, synthetischen Stoffen oder Blei müssen 
verhindert werden. Die vorliegenden Erfahrungen mit der Entkriminalisierung aus Portugal, den 
Niederlanden, einzelnen Bundesstaaten der USA und Tschechien legen nahe, dass bei einer 
Legalisierung langfristig sogar mit geringeren Konsumentenzahlen zu rechnen ist. Bis eine 
bundeseinheitliche Neuregelung erfolgt ist, wollen wir in Schleswig-Holstein die Grenzen für die 
„geringen Mengen“ zum Eigenverbrauch weicher Drogen so anheben, dass unnötige 
Ermittlungsverfahren und Strafverfolgungen vermieden werden. 

17.2. Für eine moderne Suchtpolitik 

Die deutsche, auch die Schleswig-Holsteinische Drogenpolitik setzt seit 40 Jahren fast 
ausschließlich auf das Mittel der Prohibition und verfolgt damit das unrealistische Ziel einer 
drogenfreien Gesellschaft. Aus einschlägigen Studien als wenig sucht- und 
gesundheitsgefährdend bekannte Stoffe bleiben verboten, während zugleich gefährlichere 
Substanzen wie Alkohol und Tabak in der Gesellschaft akzeptiert werden – ebenso 
Pharmaprodukte mit hohem Suchtpotential. Es wird an Gesetzen festgehalten, die keinen 
wirkungsvollen Jugendschutz beinhalten, die tatsächliche Gefährlichkeit nicht berücksichtigen, 
Polizei und Gerichte überlasten und Ressourcen binden, sowie die Bürger Jahr für Jahr Milliarden 
an wirkungslos eingesetzten Steuergeldern kosten. 

 Wir stehen für eine repressionsfreie Drogenpolitik und wollen ein Ende der gescheiterten 
Prohibition. Wir lehnen die heutige, wissenschaftlich nicht haltbare Unterscheidung in legale 
und illegale Stoffe ab und fordern die objektive Bewertung und Handhabung aller 
psychoaktiven Substanzen alleine anhand ihres Gefahrenpotentials, in erster Linie für Dritte. 
Die derzeitige nicht faktenbasierte Bevormundung Erwachsener beim verantwortungsvollen 
Umgang mit Rausch- und Genussmitteln widerspricht der Grundüberzeugung der PIRATEN 
und unserem Verständnis einer mündigen Gesellschaft. 


 Die bisherige Kriminalisierung der Konsumenten muss beendet und der damit verbundene 
Schwarzhandel durch kontrollierte Erwerbsstrukturen ersetzt werden. So ergeben sich dann 
Rahmenbedingungen, die – anders als heute – viele Probleme beseitigen, die alleine auf 
Grund von gefährlichen Beimischungen und mangelnder Hygiene entstehen. 

 Schleswig-Holstein soll auf Bundesebene für eine objektive Bewertung psychoaktiver 
Substanzen und eine grundlegende Überarbeitung der Betäubungsmittel-Gesetze initiativ 
werden und sich für eine schnelle Schaffung legaler und regulierbarer Erwerbsstrukturen für 
Cannabis einsetzen. Schleswig-Holstein soll dabei selbst, schon im Rahmen der bestehenden 
Gesetzeslage, eine Vorreiterrolle übernehmen und den Paradigmenwechsel von einem 
gescheiterten repressiven Umgang zu einer akzeptierenden und regulierenden Drogenpolitik 
vorleben. 

17.3. Suchtaufklärung und Suchtprävention 

Die Maßnahmen zur Drogenprävention an Schulen sind unzulänglich.

Auch der Wissensstand des lehrenden Personals erweist sich oft als sehr gering. Einzelne Pilotprojekte haben gezeigt, wie wichtig und nachhaltig eine gute Prävention bereits im Grundschulalter ist. Jedweder 
Erstgebrauch, ob bei legalen oder illegalen Substanzen, nahm in den teilnehmenden Gruppen 
gegenüber den Vergleichsgruppen deutlich ab. Die erzielten Erkenntnisse und Erfolge tragen die 
Kinder wie selbstverständlich in die weiterführenden Schulen und ihren Freundeskreis. So wird für 
eine Multiplikation gesorgt, die Unterricht alleine kaum leisten kann. 

 Wir möchten auf Basis solcher Beispiele mit Vorbildcharakter ein landesweit 
flächendeckendes Informations- und Aufklärungskonzept entwickeln. Hierbei soll auf 
einheitliches und sachliches Lehrmaterial sowie eine vorbereitende Schulung des 
Lehrpersonals besonderes Augenmerk gelegt werden. So wird an Bildungseinrichtungen ein 
kompetenter Unterricht ermöglicht. Auch externe Fachreferenten sollen Teil dieses Konzepts 
werden, um besonders in der Sekundarstufe das Wissen bei Lehrern und Schülern zu 
vertiefen. Grundgedanke und Ziel ist es, Vorurteile gegen Wissen auszutauschen. Eine 
Einbindung des Ehrenamts ist hier geboten. 

 Dazu ist die ehrenamtliche Suchtarbeit in der Fläche zu stärken. Die Mittel, die das Land zur 
Unterstützung zur Verfügung stellt, dürfen nicht projektgebunden sein, sondern müssen 
verstetigt werden, um Kontinuität zu erreichen. 

17. Junge Piraten 

Wir erkennen den e.V. i.G. (Potsdam) Junge Piraten als Jugendorganisation an.