Volksinitiative zum Fracking-Urteil: Jetzt unterschreiben, um Katastrophen vorzubeugen!

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Auf Antrag der Volksinitiative zum Schutz des Wassers hat das Schleswig-Holsteinische Landesverfassungsgericht heute entschieden, dass das vom Bundestag erlaubte “konventionelle Fracking” nicht durch Landesgesetz verhindert werden kann. Damit steigt die Bedeutung des laufenden Volksbegehrens zum Schutz des Wassers.

“Wir appellieren jetzt an alle Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner, unser Volksbegehren zu unterschreiben, damit FrackingplĂ€ne und andere Gesundheitsgefahren aufgedeckt und durch Protest verhindert werden können”, erklĂ€rt Vertrauensperson Dr. Patrick Breyer (Piratenpartei). “Die Wintershall/DEA-PlĂ€ne fĂŒr neue Ölbohrungen im Wattenmeer sind bis heute unter Verschluss. Fracking-Vorhaben kann man oft nur durch genaues Lesen der Unterlagen enttarnen. Auch Informationen ĂŒber gelagerte Gefahrenstoffe werden als ‚GeschĂ€ftsgeheimnisse’ bisher geheim gehalten, obwohl Feuerwehr, Ärzte und KrankenhĂ€user im Katastrophenfall dringend auf sie angewiesen wĂ€ren.”

Am nĂ€chsten Mittwoch steht auf Antrag der SPD-Fraktion das Thema Transparenz auf der Tagesordnung des Landtags. “Bisher weigern sich die Landtagsabgeordneten von CDU, FDP und BĂŒndnis90/Die GrĂŒnen, Leben und Gesundheit der Bevölkerung, von Feuerwehrleuten, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzmitarbeitern einen höheren Stellenwert einzurĂ€umen als Betriebs- und GeschĂ€ftsgeheimnissen”, erklĂ€rt Vertrauensperson Dr. Reinhard Knof (BĂŒrgerinitiative gegen CO2-Endlager). “Wir können diese Haltung nicht verstehen und fordern die Koalition auf, dem Antrag der SPD zuzustimmen.”

Bisher hat die Volksinitiative erreicht, dass Unternehmen fĂŒr angerichtete SchĂ€den verschĂ€rft haften mĂŒssen und die unteren Wasserbehörden der Kreise einen maßgeblichen Einfluss auf die Auswirkungen auf GewĂ€sser durch BergbautĂ€tigkeit erhalten. Jetzt fehlt noch das Thema Transparenz, weshalb das Volksbegehren weitergefĂŒhrt wird.

Hinweis: Das heutige Urteil betrifft nicht das laufende Volksbegehren zum Schutz des Wassers, das der Landtag fĂŒr zulĂ€ssig erklĂ€rt hat. Mit dem Volksbegehren soll erreicht werden, dass die Geheimhaltung von GeschĂ€ftsgeheimnissen nicht lĂ€nger Vorrang z.B. vor dem Schutz der Gesundheit in KatastrophenfĂ€llen hat. Die Herausgabe von Unternehmensinformationen zum Schutz vorrangiger Interessen der Öffentlichkeit soll durchgesetzt werden. 80.000 Unterschriften werden benötigt, um einen Volksentscheid ĂŒber diese Frage durchzusetzen.

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