§ Satzungsbeiordnung Code of Conduct

Inhaltsverzeichnis

Präambel

Die Piratenpartei Schleswig-Holstein ist bestrebt, eine inklusive, respektvolle und produktive Umgebung für alle Mitglieder·innen zu bieten. Dieser Code of Conduct dient dazu, die Standards festzulegen, die von allen Mitgliedern·innen unserer Partei erwartet werden. Alle Mitglieder·innen verpflichten sich, sich an diese Regeln zu halten, um ein positives und unterstützendes Miteinander zu gewährleisten.

1. Respektvoller Umgang

1.1. Jedes Mitglied verpflichtet sich, andere Mitglieder·innen respektvoll und höflich zu behandeln, unabhängig von Geschlecht, ethnischer Herkunft, Religion, sexueller Orientierung, Fähigkeiten oder anderen persönlichen Merkmalen.

1.2. Beleidigungen, Diskriminierung, Belästigung oder andere Formen von unangebrachtem Verhalten (s. Absatz 5) sind inakzeptabel und werden nicht toleriert.

1.3. Wir erkennen die besondere Schutzwürdigkeit marginalisierter Personengruppen (z.B. LGBTQIA+) ausdrücklich an und bieten diesen ein entsprechend tolerantes und wertschätzendes Umfeld.

2. Zusammenarbeit und Beitrag

2.1. Alle Mitglieder·innen sind dazu aufgefordert, aktiv zur Parteiarbeit beizutragen und die eigenen Fähigkeiten einzubringen. Politische Diskussionen und Wissensaustausch, das Onboarding neuer Mitglieder·innen oder Hilfe bei der politischen Arbeit im RL sind unbedingt förderungswürdig.

2.2. Beiträge sollen konstruktiv und auf die gemeinsamen politischen Ziele ausgerichtet sein. Der innerparteiliche Frieden ist jederzeit durch ein kollegiales und wertschätzendes Verhalten zu gewährleisten. Private Konflikte zwischen Piraten·innen haben keinen Eingang in die politische Arbeit zu finden und sollen entsprechend nur privat ausgetragen werden.

2.3. Kein·e Pirat·in erhebt sich mit seinem/ihrem Beitrag und/oder seiner/ihrer Parteiarbeit über andere Piraten·innen, jede/r bringt sich entsprechend seiner/ihrer persönlichen Ressourcen ein. Es gilt der absolute Gleichheitsgrundsatz, eine Herabwürdigung der Arbeit anderer Piraten·innen hat zu unterbleiben.

3. Offene Kommunikation

3.1. Wir kommunizieren welt- und diversifikationsoffen. Unterschiedliche Meinungen sind willkommen und bereichern unseren Dialog. Hierbei ist ein kollegialer und respektvoller Umgangston unerlässlich.

3.2. Den Meinungen von parteifremden Personen ist insbesondere in der Öffentlichkeit mit Toleranz und einem produktiven Austausch zu begegnen.

4. Verantwortungsbewusstes Verhalten

4.1. Jedes Mitglied trägt die Verantwortung dafür, die Partei in der Öffentlichkeit angemessen und mit positivem Bild zu vertreten.

4.2. Innerparteiliche Konflikte oder Unstimmigkeiten werden auf parteiinternen Kanälen einer Lösung zugeführt, eine Debatte in öffentlichen Kanälen hat zu unterbleiben, da dies das Bild der Partei nachhaltig negativ belastet. Derartiges Verhalten wird als parteischädigend gewertet.

4.3. Der Missbrauch der Mitgliedschaft oder von technischen Ressourcen der Partei wird geahndet.

5. Beilegung von Konflikten

5.1. Psychische oder physische Angriffe durch einen Piraten auf ein anderes Mitglied der Piratenpartei sowie auch Drohungen, Doxxing, öffentliche Diffamierungen einer Person (implizit wie explizit) oder (Cyber-) Mobbing sind nicht akzeptabel und werden innerparteilich geahndet. Schwere Fälle hiervon sowie ein solches Verhalten anderen Parteimitgliedern·innen gegenüber in der Öffentlichkeit werden als parteischädigend und als Gefährdung des innerparteilichen Friedens gewertet.

5.2. Erstes Medium zur Beilegung von Konflikten sind die Vertrauenspiraten·innen. Die Konfliktparteien können eine Mediation durch die Vertrauenspiraten·innen beantragen, die im Idealfall durch Moderation eines lösungsorientierten Dialogs eine Befriedung herbeiführen können.

6. Ein Recht auf Neuanfang – Wohlverhaltensperiode

Um sicherzustellen, dass Piraten die Möglichkeit zu einer positiven Entwicklung haben bzw. aus Fehlern zu lernen, werden 5 Jahre nach dem letzten Vergehen die Akten bei den parteiinternen Gerichten gelöscht. Dies soll sicherstellen, dass vergangene Verstöße nicht dauerhaft gegen einen Piraten verwendet werden können, sofern sich dieser nach dem letzten Verstoß in dieser Wohlverhaltensperiode dem Code of Conduct entsprechend verhalten hat.