Gesellschaft Soziale Medien

Beschwerde gegen Verstöße von Facebook News gegen medienrechtliche Vorschriften für Medienplattformen und Benutzeroberflächen an die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH)

Sehr geehrte Damen und Herren,

das nunmehr unter dem Namen Meta fungierende Facebook-Unternehmen bietet seit einigen Monaten in der deutschen Facebook-App seine News-Funktion an. Wer innerhalb der App auf das Zeitungssymbol klickt, bekommt Artikeln von mehr als hundert deutschen Medien in einer von der Plattform bestimmten Auswahl und von dieser festgelegten Reihenfolge angezeigt. Bei Facebook News handelt es sich um eine Medienplattform mit eigener Benutzeroberfläche. Das Angebot fasst Rundfunk und/oder journalistisch-redaktionelle Telemedien zu einem Gesamtangebot zusammen. Verschiedene Inhalte werden gebündelt und zu einem neuen Angebot „Facebook News“ kombiniert. Die Benutzeroberfläche von Facebook News bietet hierbei eine Übersicht über die Angebote der Medienplattform. Für solche Medienplattformen mit/und Benutzeroberflächen gelten auf die Meinungsvielfalt ausgerichtete Diskriminierungsverbote und Transparenzpflichten. So müssen Betreiber von Medienplattformen und/oder Benutzeroberflächen Nutzer transparent zu erkennen geben, warum sie gerade die dargestellten Inhalte angezeigt bekommen, wie und nach welchen Kriterien eine Auswahl und Priorisierung erfolgt, wie Zugang und Auffindbarkeit der Inhalte bestimmt werden und die Funktionsweise der hierfür eingesetzten Algorithmen in einer für den Nutzer verständlichen Art und Weise beschreiben.

Den genannten Pflichten entzieht sich der Betreiber der Plattform „Facebook News“. In den Einstellungen für „News“ erscheint für Nutzer unter der Überschrift „Nachrichten, die von unserem Team ausgewählt werden“ lediglich folgende Benachrichtigung und Einstellungsmöglichkeit: „In den News findest du auch Inhalte, die von unserem erfahrenen Journalisten-Team zusammengestellt werden. Du kannst diese Inhalte aus deinem News-Bereich entfernen, sodass du nur noch algorithmisch ausgewählte Inhalte siehst.“ Darunter kann die Option „Auch ausgesuchte Inhalte sehen“ aktiviert bzw. deaktiviert werden. Diese Informationen entsprechen nach unserer Auffassung nicht den für Medienplattformen und/oder Benutzeroberflächen geltenden Informations- und Transparenzpflichten.

Als Partei, die sich stets für Angebots- und Meinungsvielfalt sowie für Transparenz und Diskriminierungsfreiheit – auch und insbesondere im Internet – einsetzt, möchten wir Beschwerde gegen dieses Verhalten von Meta beim Betrieb von Facebook News und die damit verbundenen Verstöße gegen die für Plattformbetreiber und Anbieter von Benutzeroberflächen geltenden Pflichten des Medienstaatsvertrags einlegen. Gerade solche Global Player mit Gatekeeper-Funktion müssen ihrer Verantwortung aufgrund ihrer Bedeutung und Reichweite sowie ihrer mit dem Betrieb der Plattform erzielten hohen Gewinne in besonderem Maße gerecht werden und dürfen sich dieser nicht entziehen. Da Meta seinen Deutschlandsitz in Hamburg hat, bitte ich die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein als örtlich zuständige Landesmedienanstalt, gegen die vorgenannten Verstöße vorzugehen, diese gegenüber dem Betreiber zu beanstanden und weitere rechtliche Schritte zu unternehmen, um den fortgesetzten medienrechtlichen Verstößen zu begegnen. Auch wenn sich ein gesetzliches Beschwerderecht wohl auch bei weiter Interpretation des § 14 Abs. 1 der Satzung zur Konkretisierung der Bestimmungen des Medienstaatsvertrags über Medienplattformen und Benutzeroberflächenmit Stand vom 2.11.2021 (wir sind zwar Nutzer der Benutzeroberfläche von Facebook News und als Piratenpartei Landesverband Schleswig-Holstein auch selbst Anbieter von journalistisch-redaktionell gestalteten Telemedien) nicht herleiten lässt bzw. aus Ihrer Sicht nicht herleiten lassen sollte, möchten wir Sie bitten, in eigener Initiative und in eigener Zuständigkeit als „Hüterin der Angebots- und Medienvielfalt“ gegen das medienrechtlich unzulässige Verhalten von Meta vorzugehen und dieses nicht sanktionslos zu tolerieren. Insofern kann diese „Beschwerde“ dann auch nur von Ihnen als Bitte und „Anstoß“ verstanden werden. Es darf nicht sein, dass Unternehmen mit ihrem Tätigwerden auf dem europäischen und damit auch auf dem deutschen Markt hohe Profite erzielen, aber sich nach der „Rosinenpicker-Methode“ jeglicher Verantwortung entziehen, wenn es um die Einhaltung von Rechtpflichten geht, die dem (Verbraucher-)Schutz, insbesondere der Angebots- und Medienvielfalt sowie der Transparenz und der Diskriminierungsfreiheit, aller Nutzer dienen. Als Plattformbetreiberin mit auch auf den deutschen Markt ausgerichtetem Angebot kann sich Meta unser Ansicht nach nicht auf die „Unzuständigkeit“ deutscher Behörden, Unanwendbarkeit deutschen Rechts und auf ihren Europasitz in Irland berufen und zurückziehen, wenn es um die Plattformregulierung geht.

Ich bitte Sie, mir den Eingang dieser „Beschwerde“ zu bestätigen und mich über Ihre Entscheidung bzgl. eines weiteren Vorgehens gegen Meta in kurzer und allgemeingehaltener Form zu informieren.

Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich schon einmal recht herzlich bei Ihnen im Voraus.

Für weitere Nachfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen

Mark Hintz

Politischer Geschäftsführer

Piratenpartei Schleswig-Holstein