Gute Politik lebt nicht nur von Engagement allein. Für die Umsetzung unserer Politik brauchen wir auch Geld. Die Piratenpartei finanziert sich aus Mitgliedsbeiträgen, Parteienfinanzierung und Spenden. Spenden vergrößern unsere Handlungsmöglichkeiten, um etwa kurzfristige Kampagnenstarts oder juristisches Vorgehen zu finanzieren.
Gerade wir als Landesverband der Piratenpartei sind auf jede Spende angewiesen, da wir anders als andere Parteien keine Großspenden von Unternehmen bekommen. Unterstützen Sie unsere Arbeit durch eine Spende! Helfen Sie uns mit Ihrer Spende unser Engagement für eine demokratische und soziale Gesellschaft zu finanzieren!
KONTOVERBINDUNG
- Bank: Deutsche Skatbank, Zweigniederlassung der VR-Bank Altenburger Land eG
- Kontoinhaber: Piratenpartei Deutschland, Landesverband Schleswig-Holstein
- Kontonummer: 104783603
- IBAN: DE87 8306 5408 0104 7836 03
- BIC: GENODEF1SLR
- Verwendungszweck: Spendenzweck + Mitgliedsnummer oder Adresse
Bei Fragen zu Spenden und Spendenquittungen kontaktieren Sie bitte unseren Schatzmeister, unter schatzmeister@piratenpartei-sh.de
Wir sagen schon jetzt „Danke“ für die Unterstützung.
Hinweise zur steuerlichen Behandlung von Zuwendungen an die PIRATEN
Reguläre Mitgliedsbeiträge und Spenden an die PIRATEN sind grundsätzlich steuerlich gefördert, wenn diese von natürlichen, unbeschränkt steuerpflichtigen Personen geleistet werden. Für die steuerliche Behandlung sind folgende Vorschriften maßgeblich:
Nach § 34g EStG wird ein Abzug von der tariflichen Einkommensteuer gewährt. Dabei können 50% der Zuwendung (Mitgliedsbeitrag und Spende) direkt von der Steuerschuld abgezogen werden (bis zu einer maximalen Zuwendung von 1.650 € bei Ledigen und 3.300 € bei zusammen veranlagten Ehegatten). Tatsächlich liegt die effektive Steuerentlastung einige Prozentpunkte höher wegen des Solidaritätszuschlages und ggf. Kirchensteuer. Werden über diese Summen hinaus Beträge den PIRATEN zugewendet, kann der diese Grenze übersteigende Teil gemäß § 10b Abs. 2 EStG vom Steuerpflichtigen als Sonderausgaben abgezogen werden. Für diesen übersteigenden Anteil gilt ebenfalls eine Grenze von 1.650 € (zusammen veranlagte Ehegatten 3.300 €). Die sich hieraus ergebende Steuerentlastung hängt vom individuellen Steuersatz ab.
Werden pro Kalenderjahr mehr als 3.300 € zugewendet (zusammen veranlagte Ehegatten 6.600 €), dankt dies die Piratenpartei, aber nicht der Staat. Der diese Grenze übersteigende Teil ist nicht mehr steuerlich begünstigt. Für den Nachweis gegenüber dem Finanzamt ist nicht immer eine Spendenbescheinigung notwendig:
Für Mitgliedsbeiträge genügt die Vorlage von Barzahlungsbelegen oder Buchungsbestätigungen/Kontoauszug der Bank (§ 50 Abs. 3 EStDV).
Bei Spenden bis 200 € bedarf es streng genommen darüber hinaus auch einer Verwendungsbestätigung (§ 50 Abs. 2 Nr. 2c EStDV) durch die PIRATEN, worauf aber in der Finanzverwaltungspraxis selten Wert gelegt wird.
Deshalb stellen wir grundsätzlich nur bei Spenden über 200 € förmliche Zuwendungsbestätigungen aus. Für Spenden unter 200 € können förmliche Zuwendungsbestätigungen bei Bedarf beim Schatzmeister angefordert werden.